Das Landeskabinett hat beschlossen, für nichtüberdachte Parkflächen Parkgebühren einzuführen. Durch den Kabinettsbeschluss werden die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen und die Einflussmöglichkeiten der Dienststellenleitungen ausgehebelt.
Begründet wird das mit: 1. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2. Kostengerechtigkeit 3. Immissionsschutz 4. Klimaschutz
Hierbei handelt es sich um vorgeschobene Scheinargumente.
Der Landesregierung geht es weder um Kostengerechtigkeit, noch um Immissions- und Klimaschutz. Sinn und Zweck des Kabinettsbeschlusses ist, den Landesbeschäftigten Geld aus der Tasche zu ziehen.
Es fällt den Landeseinrichtungen schon jetzt zunehmend schwer, ausreichend Personal gewinnen zu können. Dies liegt insbesondere an der schlechten Gehaltsstruktur des TV-L. So ist es Landeseinrichtungen nahezu unmöglich mit Industrie oder kommunale Arbeitgeber zu konkurrieren. Unter diesem Gesichtspunkt mit „Kostengerechtigkeit“ zu argumentieren, wird der Situation der Landesbeschäftigten nicht gerecht.
Auch das Argument von Immissions- und Klimaschutz geht ins Leere.
Es ist nicht zu erwarten – und auch die Landesregierung geht in der Einnahmeprognose nicht davon aus – dass die Parkflächen nach Einführung von Parkgebühren leer stehen. Die Parkflächen werden nach wie vor vollständig genutzt werden, so dass dadurch keine Auswirkungen auf Immissions- und Klimaschutz zu erwarten sind. Vielmehr ist es so, dass eine Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Immissionsbelastungen bringt. Um zusätzliche Einnahmen zu generieren, werden die Parkflächen nach Dienstschluss und am Wochenende als öffentliche Parkfläche genutzt, was eine Erhöhung des Kraftverkehrs und der Schadstoffimmission zur Folge hat.
Auswirkungen auf den Immissions- und Klimaschutz könnten durch konsequenten Ausbau des ÖPNV erreicht werden, dies ist allerdings momentan nicht der Fall. Auch ist wahrscheinlich, dass ein massiver Umstieg auf den ÖPNV diesen zum Kollabieren bringen würde.
Es gibt auch keine weiterführenden Angebote der Landesregierung über das Jobticket hinaus. So fehlt z.B. ein bezuschusstes Halbjahres- oder Monatsticket, um z.B. Radfahrerinnen und Radfahrern zu ermöglichen, in den Wintermonaten auf den ÖPNV umzusteigen.
Die Parkgebühren sind unsozial und ungerecht.
So sollen Parkgebühren lediglich in Ballungsräumen eingeführt werden. Argumentiert wird dies damit, dass im ländlichen Bereich ausreichend kostenloser Parkraum zur Verfügung steht und deshalb kostenpflichtige Parkplätze nicht vermietbar sind. Dadurch schafft man Landesbeschäftigte erster und zweiter Klasse. Landesbeschäftigte, die in Ballungszentren leben und dadurch schon höhere Lebenshaltungskosten haben, werden zusätzlich zur Kasse gebeten.
Zudem sind die 25 Euro lediglich als „Einstiegspreis“ gedacht und können jederzeit an die Marktpreise angepasst werden.
Auch Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit zwei oder mehr Arbeitsstellen an unterschiedlichen Standorten, werden übermäßig zur Kasse gebeten.
Uns ist es wichtig zu sagen, dass die Landesbeschäftigten des Landes Baden-Württemberg sich von der Landesregierung nicht ausnehmen lassen wollen. Wir sind nicht bereit, als Spielball einer völlig unzureichenden und gescheiterten Umweltpolitik der grün-schwarzen Landesregierung herzuhalten. Gäbe es einen zuverlässigen und attraktiven ÖPNV müssten keine „Strafmaßnahmen“ gegen Landesbeschäftigte erlassen werden, die Beschäftigten würden den ÖPNV vermehrt nutzen.
Mit dieser Unterschriftensammlung soll erreicht werden, dass sich der Landtag von Baden-Württemberg mit der Einführung der Parkgebühren auseinandersetzt und dadurch Einfluss auf die Landesregierung nimmt, die Parkgebühren zurückzunehmen.