281 Unterschriften
Petition richtet sich an: Stadt Bad Waldsee / Gemeinderat Bad Waldsee
Unsere Forderungen an den Gemeinderat Bad Waldsee
Wir fordern:
1. Die Kampfhundesteuer von 1.000 € für den ersten und 2.000 € für jeden weiteren Hund erneut zu beraten.
2. Die Verhältnismäßigkeit dieser Steuersätze nachvollziehbar darzulegen.
3. Zu prüfen, ob die Steuerhöhe eine faktische Verdrängung bzw. ein faktisches Haltungsverbot bewirken kann.
4. Eine deutlich maßvollere und sachlich begründete Besteuerung zu beschließen.
5. Bestehende behördliche Prüfungen und insbesondere erfolgreiche Verhaltensprüfungen angemessen zu berücksichtigen.
6. Die Interessen der betroffenen Hundehalter in die weitere Beratung einzubeziehen.
7. Die Öffentlichkeit transparent darüber zu informieren, auf welcher Grundlage die Höhe von 1.000 € bzw. 2.000 € festgelegt wurde.
Begründung
Warum ist diese Petition wichtig?
Ab dem 1. Januar 2027 soll in Bad Waldsee für einen als Kampfhund eingestuften Hund eine jährliche Steuer von 1.000 € erhoben werden. Für jeden weiteren Kampfhund sollen 2.000 € pro Jahr anfallen.
Zum Vergleich: Für einen gewöhnlichen Hund beträgt die Hundesteuer künftig 120 € für den ersten Hund und 240 € für jeden weiteren Hund. Damit entsteht eine außergewöhnlich hohe steuerliche Belastung für Halter bestimmter Hunde. Wir stellen dabei ausdrücklich nicht die Notwendigkeit infrage, von Hunden ausgehende Gefahren ernst zu nehmen. Sicherheit von Menschen und Tieren muss selbstverständlich gewährleistet sein.
Wir sind jedoch der Auffassung, dass eine derart hohe Sondersteuer sachlich nachvollziehbar, verhältnismäßig und rechtlich belastbar begründet sein muss.
1. Die Höhe der Steuer ist unverhältnismäßig
1.000 € jährlich für den ersten und 2.000 € für jeden weiteren Kampfhund stehen in einem extremen Verhältnis zur normalen Hundesteuer. Ein Halter eines normalen ersten Hundes zahlt 120 €, während für einen Kampfhund mehr als das Achtfache verlangt wird. Beim zweiten und jedem weiteren Hund beträgt die Sondersteuer sogar mehr als das Achtfache des normalen Steuersatzes. Wir fordern deshalb eine nachvollziehbare Erklärung, warum genau diese Höhe erforderlich sein soll.
2. Steuer darf nicht faktisch zum Haltungsverbot werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bereits mit der Zulässigkeit einer sehr hohen Kampfhundesteuer beschäftigt. Dabei wurde klargestellt, dass eine kommunale Steuer grundsätzlich auch eine Lenkungswirkung haben darf, ihre Höhe aber nicht dazu führen darf, dass die Haltung faktisch unmöglich gemacht wird.
Deshalb muss auch in Bad Waldsee geprüft werden, ob die festgesetzten Beträge noch eine zulässige Steuer darstellen oder ob sie faktisch darauf hinauslaufen, die Haltung bestimmter Hunde wirtschaftlich zu verhindern.
3. Nicht jeder einzelne Hund ist gleich gefährlich
Eine pauschale Einstufung nach bestimmten Merkmalen oder Rassen sagt nicht zwangsläufig alles über das tatsächliche Verhalten eines einzelnen Hundes aus. Es gibt verantwortungsvolle Hundehalter, die ihre Tiere sachkundig halten, sichern, erziehen und sich an sämtliche gesetzlichen Vorgaben halten. Insbesondere sollten bereits vorhandene behördliche Prüfungen und bestandene Verhaltensprüfungen bei der Betrachtung berücksichtigt werden.
4. Es bestehen bereits ordnungsrechtliche Maßnahmen
Für gefährliche Hunde gibt es neben der Hundesteuer bereits verschiedene ordnungsrechtliche Instrumente und Anforderungen. Dazu gehören je nach Einzelfall unter anderem Vorgaben zur Haltung, Sicherung und Führung des Hundes. Wenn bereits geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bestehen, muss zusätzlich begründet werden, warum eine extrem hohe Steuer erforderlich ist.
5. Verantwortung soll nicht bestraft werden
Viele Hundehalter investieren erhebliche Zeit und Geld in Ausbildung, Erziehung, Sachkunde und eine verantwortungsvolle Haltung. Eine hohe Pauschalsteuer unterscheidet dabei nicht danach, ob ein Halter seinen Hund verantwortungsvoll führt oder ob tatsächlich Probleme mit dem Tier bestehen. Wir wollen deshalb eine Regelung, die Verantwortung nicht unverhältnismäßig belastet.
6. Die bereits erfolgten Wesenstests und das tatsächliche Verhalten der betroffenen Hunde angemessen zu berücksichtigen.
Nach den uns vorliegenden Informationen gibt es in Bad Waldsee derzeit 14 gemeldete Kampfhunde. Diese Hunde leben teilweise zu zweit oder zu dritt in denselben Familien. Insgesamt betrifft die geplante Sondersteuer damit nicht mehr als etwa zehn Familien. Nach den uns vorliegenden Informationen sind bei den betroffenen Hunden keine Beißvorfälle oder sonstigen Verhaltensauffälligkeiten bekannt. Die Hunde werden von ihren Halterinnen und Haltern verantwortungsvoll gehalten und sind Teil des Familienlebens. Unter den betroffenen Haushalten befinden sich auch Familien mit Neugeborenen und kleinen Kindern.
Trotzdem sollen für einen ersten Kampfhund künftig 1.000 € jährlich und für jeden weiteren Kampfhund sogar 2.000 € jährlich verlangt werden. Das bedeutet beispielsweise für eine Familie mit zwei betroffenen Hunden eine jährliche Steuer von 3.000 €, bei drei Hunden sogar 5.000 €. Für Familien mit Kindern und insbesondere für Familien mit Neugeborenen stellt eine solche zusätzliche finanzielle Belastung eine enorme Herausforderung dar.
7. Verhältnis zur Gesamtzahl der gemeldeten Hunde
In Bad Waldsee sind derzeit auf Nachfrage insgesamt 814 Hunde gemeldet. Davon sind 14 Hunde als Kampfhunde eingestuft.
Petition teilen
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
03.09.2026
Sammlung endet:
31.10.2026
Region:
Bad Waldsee
Kategorie:
Steuern
Übersetzen Sie jetzt diese Petition
Neue SprachversionDebatte
Warum Menschen unterschreiben
Werkzeuge für die Verbreitung der Petition.
Sie haben eine eigene Webseite, einen Blog oder ein ganzes Webportal? Werden Sie zum Fürsprecher und Multiplikator für diese Petition. Wir haben die Banner, Widgets und API (Schnittstelle) zum Einbinden auf Ihren Seiten. Zu den Werkzeugen
Es ist ungerecht gegenüber anderen Hundehaltern, dass so ein viel, viel höherer €-Betrag bezahlt werden soll, obwohl die Kampf-Hunde der Stadt Waldsee keinen Cent mehr kosten als andere Hunde. Hier fehlt absolut die Nachvollziehbarkeit! Mehr Hundetüten-Verbrauch für diese Rassen kann es wohl nicht sein😉.
Sinnvoller wäre ein Nachweis oder Test im regelmässigen Abständen, ob von diesen betreffenden Hunden eine Gefahr ausgeht oder nicht.