Region: Germany
Family

Kinder wirksam vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung schützen!

Petition is directed to
Deutsche Bundesregierung und Parlamente der Bundesländer
13,518 13,151 in Germany
26% from 50,000 for quorum
  1. Launched November 2021
  2. Time remaining > 6 months
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Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Form schweren psychischen Missbrauchs. Kinder verlieren dabei ein geliebtes Elternteil und auch dessen weiteres familiäres Umfeld, wie z. B. Großeltern. Der Hintergrund für diese Entfremdung ist die Trennungs-Auseinandersetzung der Eltern. Dies ist nicht der Wille der Kinder, sondern beruht auf einer Beeinflussung und Manipulation des Kindes durch ein Elternteil.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert. Eltern-Kind-Entfremdung muss zur Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls effektiv zu verhindert werden. Bei einem erfolgten Kontaktabbruch muss der Kontakt wiederhergestellt werden. In Deutschland wird Eltern-Kind-Entfremdung bisher aber kaum wahrgenommen, geschweige denn, etwas gegen sie unternommen. Das Bewusstsein, dass es sich bei Eltern-Kind-Entfremdung um Kindesmissbrauch handelt, ist in Deutschland bisher kaum vorhanden. 

Das muss sich dringend ändern!

Damit die Eltern-Kind-Entfremdung im familiengerichtlichen Verfahren adäquat beurteilt werden kann, soll sie in die Ausbildung von Familienrichtern verpflichtend aufgenommen werden. Zertifizierte Fortbildungen im Umfang von mindestens fünf Zeitstunden sollen für Familienrichter alle drei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden.

Sachverständige und Verfahrensbeistände dürfen in Kindschaftsverfahren zukünftig nur bestellt werden, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre eine zertifizierte Fortbildung zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ nachweisen können.

Gleiches soll für fallbetreuende Mitarbeiter in Jugendämtern gelten. Jugendämter sollen zudem verpflichtet werden, Beratungsstellen zu fördern, welche auf das Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ spezialisierte und zertifizierte Berater nachweisen können.

Für die notwendige Zertifizierung von Beratern und Professionen ist ein unabhängiges Forschungs- und Ausbildungsinstitut zum Schutz vor Eltern-Kind-Entfremdung einzurichten. Zur Wahrung der Unabhängigkeit eines solchen Instituts ist es mit ausreichenden, von politischen Einflüssen unabhängigen, Finanzierungsmitteln auszustatten.

Bei weiteren Fachkräften, welche mit Eltern und Kindern arbeiten (z. B. Lehrer, Erzieher, Polizeibeamte, kindertherapeutische Berufe) soll die Eltern-Kind-Entfremdung als Thema in deren Aus- und Fortbildungsvorschriften mitaufgenommen werden.

Wir fordern weiterhin, dass innerhalb eines Jahres eine internationale Konferenz zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ in Deutschland ausgerichtet wird. Dort sollen wissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrungen und Therapieprogramme anderer Länder zu diesem Thema vorgestellt werden. Das Defizit im Bereich der therapeutischen Unterstützung in Deutschland ist derart gravierend, dass es eines sofortigen Wissens- und Erfahrungstransfers bedarf, um betroffenen Kindern und Eltern auch tatsächlich helfen zu können.

Um den Aufbau entsprechender therapeutischer Angebote zur Überwindung von Eltern-Kind-Entfremdung zu beschleunigen, bedarf es einer entsprechenden Anschubfinanzierung durch die Bundesländer. Ziel sollte sein, dass in jedem Amtsgerichtsbezirk mindestens zwei stationäre und mehrere ambulante therapeutische Einrichtungen zur Verfügung stehen.

Wir fordern, dass Deutschland Eltern-Kind-Entfremdung als psychische Gewalt gegen Kinder anerkennt und in § 1631 (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) explizit als Gewaltform benennt. Kinder in Deutschland dürfen keine Kinder zweiter Klasse in Europa bleiben.

In § 253 BGB (Immaterieller Schaden) ist zu ergänzen, dass von Eltern-Kind-Entfremdung betroffene Kinder und Elternteile einen Schmerzensgeldanspruch gegen den entfremdenden Elternteil haben, sofern dieser für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Im Strafrecht ist die Eltern-Kind-Entfremdung in § 225 Strafgesetzbuch (StGB, Misshandlung von Schutzbefohlenen) mitaufzunehmen und zu benennen.

Wie bei dem Thema „Sexueller Kindesmissbrauch“ muss auch für den „Psychischen Kindesmissbrauch“ ein unabhängiger Beauftragter ernannt werden. Dieser soll betroffene Kinder und Elternteile zu Wort kommen lassen. Als weiteres sollen Zahlen und Fakten über den bestehenden Umfang von Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland erhoben werden und er soll einen gesellschaftlichen und fachlichen Diskussionsprozess zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ voranbringen und moderieren.

In diesem Diskussionsprozess soll das gesellschaftliche Bewusstsein für Eltern-Kind-Entfremdung gestärkt werden. Ähnlich wie bei dem Dialogprozess „hochproblematische Kinderschutzverläufe“ soll eine Befragung von Betroffenen stattfinden, wie diese die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages durch Familiengericht und Jugendamt in Entfremdungsfällen bisher wahrgenommen haben. Dieser muss zukünftig kind- und elterngerechter gestaltet werden.

Im Interesse der Kinder muss gehandelt werden – und zwar jetzt! Es sind schon mehr als genug Tränen durch Eltern-Kind-Entfremdung vergossen worden.

Reason

Jährlich verlieren in Deutschland zehntausende Kinder den Kontakt zu einem Elternteil durch Eltern-Kind-Entfremdung. Dies verursacht unendliches Leid bei allen betroffenen. Kindern, entfremdeten Elternteilen, Großeltern, Freunden und Verwandten.

Wir erleben tagtäglich, welche verheerenden Auswirkungen Eltern-Kind-Entfremdung auf das Leben der Betroffenen hat und sie kaum wirksame Unterstützung erhalten. Insbesondere die Prävention und das rechtzeitige Einschreiten gegen Eltern-Kind-Entfremdung findet viel zu selten statt. Uns ist es wichtig, dass Betroffene gesehen und gehört werden, denn häufig stoßen sie auf Unverständnis. Wir wollen verhindern, dass weitere Generationen von Kindern lebenslang mit den schweren psychischen Folgen von Eltern-Kind-Entfremdung leben müssen.

Es kann aber auch anders gehen: Der Schutz von Kindern vor Gewalt hat in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht. Wenn Kinder geschlagen oder sexuell missbraucht werden, wird dies nicht toleriert. Es wird zum Schutz der Kinder eingegriffen. Hilfsangebote für betroffene Kinder und Familien sind mittlerweile umfangreich vorhanden. Diese Fortschritte sind ausdrücklich zu loben und zeigen, dass politisches Handeln wirksamen Kinderschutz hervorbringen kann, wenn der Wille und das notwendige Problembewusstsein vorhanden sind. Genau dieser Wille und dieses Problembewusstsein aber fehlt bisher zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung.

Wir sagen, es sind genug Tränen durch Eltern-Kind-Entfremdung vergossen worden. Lange genug ist die Politik untätig geblieben und hat vor den Problemen die Augen verschlossen. 

Wir fordern daher auf, hinzusehen. 

Wir fordern auf, entschlossen zu handeln. 

Wir fordern auf, dem Leid ein Ende zu bereiten.

Wir fordern auf, Kinder zu schützen. Zu schützen vor psychischer Gewalt durch Eltern-Kind-Entfremdung.

Thank you for your support, Markus Witt · Genug Tränen from Frankfurt am Main
Question to the initiator

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News

Mit "beide betreuen beide bezahlen" senken sich die Fehlanreize die zur Eltern Kind Entfremdung führen können. Und Gleichstellung in Sachen Care Gap und Pay Gap ;). Grund: ohne beide betreuen beide bezahlen, bestehen neben möglichen persönlichen Motiven im Rahmen einer Trennung, evt noch finanzielle Anreize, für Elterneteile die damit ein Motiv haben um das andere Elternteil zu entfremden und das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Die Kinder stehen dabei zwischen den Stühlen. Eine alleinerziehende Mutter hat in der Folge erschwerte Erwerbsbedingungen betrifft ->Care Gap, Pay Gap, Rente

Die Theorie, auf die die Petition aufbaut, hat keine wissenschaftlichen Basis. Es ist eine Hypothese, "für welche bisher nicht genügend Beweise vorgelegt wurden". Da "objektive Forschung, Replikationsuntersuchungen, Falsifizierbarkeit und unabhängige Veröffentlichungen" fehlen, gilt Eltern-Kind-Entfremdung als Pseudowissenschaft und taugt höchstens als Kampfbegriff. Auf dieser Grundlage etwa verpflichtende Fortbildungen zu fordern, ist unseriös.

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17 hours ago

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1 day ago

Hallo,

meine Geschichte ist die SCHLIMMSTE von Eltern Kind Entfremdung.
Mein Vater ist an der Eltern Großeltern Entfemdung gestorben.
Er hatte Nic heute 25 Jahre alt 3 Jahre nicht gesehen. ICH als Mutter von Nic der ihn jahrelang also immer wieder aber mit Sicherheit 10 Jahre lang nicht gesehen hat schwer zu begreifen. NIC UND NEELE das sind Geschwister, heute 21 Jahre alt Neele und 25 Jahre alt Nic. Neele bekommt mit 21 Jahren ein Baby. und ist schon mit 17 JAHREN weggezogen. Nic und Neele sind schwer belastet und nicht so wie andere KINDER in der Lage das Leben zu leben. ICH möchte darauf hinweisen das Verantwortliche endlich aktiv werden um diese Mißhandlung vor Gericht zu bringen. UNSERE gesamte Familie ist verstritten und das lasse ich nicht länger zu. Frau Dr. Unger in Hamburg ist informiert, Herr Stephan Rücker auch, Frau Dr. Behrend ist die Anwältin meiner Tochter, angefragt wurde auch schon als Kriminologe ein Anwalt von LAMADE.

Freundliche Grüße

HEIKE DEN OUDEN-WÜLLER

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