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Änderungen an der Petition
on 08 Nov 2025 -
Änderungen an der Petition
on 07 Nov 2025 -
Änderungen an der Petition
on 07 Nov 2025
Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Das „Team für Soziales“ im Kabinett Merz, zur Reform des Bürgergeldes, besteht aus dem Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD).
Der Gesetzesvorschlag von Bärbel Bas zielt in meinen Augen an der Realität vorbei und bestraft alle Bürgergeldempfänger.
FORDERUNG
Ich fordere hiermit, das neue KDU-Gesetz mit Quadratmeter-Deckel so nicht zu verabschieden und stattdessen gerecht zu differenzieren und es nicht auf jeden Bürgergeldbezieher pauschal anzuwenden. Das Gesetz sollte nur konkret gegen Mietmissbrauch angewendet werden, da, wo dieser wirklich klar ersichtlich ist. D.h., in so einem Fall der Bürgergeldbezieherin oder dem Bürgergeldbezieher für eine solche Wohnung eine Absage erteilen, um vor Mietmissbrauch zu schützen.
Bärbel Bas will gegen den Missbrauch von Vermietern vorgehen, die im Quadratmeter-Verhältnis zu hohe Mieten bei Kleinwohnungen ansetzen und die sich bewusst an ortsbezogener KDU Obergrenze befinden, um diesen wenigen Vermietern einen Riegel vorzuschieben.
Doch um das abzuwenden, werden in meinen Augen nun alle bestraft.
Bärbel Bas, neues KDU Gesetz mit Quadratmeter Deckel:
KDU, Kosten der Unterkunft, sind von Stadt zu Stadt verschieden und orientieren sich an deren Mietspiegel. Abgesehen davon, dass die KDU meiner Meinung nach meistens völlig am existierenden Mietspiegel vorbeizielt und zu niedrig bemessen ist, soll nun eine weitreichende Änderung für alle Bürgergeldempfänger erfolgen:
So sollen Wohnungssuchende, die eine kleinere Wohnung in einem besseren Haus finden (z.B. neueren Baujahres, mit schönerem Umfeld etc.) ihre KDU nicht mehr gewährt bekommen. Auch wenn diese zwar noch im KDU-Satz läge, kann sie, gemessen an der kleineren Quadratmeter-Fläche, aber dann nicht mehr ständig gewährt werden, da der Quadratmeterpreis auf die kleinere Fläche umgerechnet zu hoch ist.
Das wurde bisher so nicht gemacht.
Bisher gilt:
Liegt die Wohnung in der KDU, kann diese angemietet werden, egal, ob weniger Quadratmeter, kleiner, oder bis zur Maximalgröße von 40 qm, je nach Stadt bis 50 qm.
Jetzt soll sein:
Kostet eine 30m² Wohnung den Betrag des Höchstsatzes einer regionalen KDU, gemessen an 40m² oder 50m², werden also nur 30m² von 40m² bzw 50m² umgerechnet übernommen!
Der Rest muss ggf. also aus eigener Tasche von der Miete bezahlt werden.
Aber die gleich hohe KDU einer 40m² bzw 50m² Wohnung würde übernommen werden.
Wo soll das hinführen, wenn dadurch noch weniger Wohnungen gesucht und zudem nicht genug Sozialwohnungen gebaut werden können?
Bild moderner Neubau, freie Mietwohnungen, obdachlose Menschen vor diesem Haus
Mit Gemini K.I.
Petition started:
10/23/2025
Collection ends:
04/22/2026
Region:
Germany
Topic:
Welfare
"Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht dringenden Handlungsbedarf, um ein weiteres Schrumpfen des Sozialwohnungsbestandes abzuwenden. Der Bestand sei seit Jahren dramatisch rückläufig und habe sich seit 2006 fast halbiert. Bundesweit gebe es heute nur noch rund 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber mehr als elf Millionen Mieterhaushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine Sozialwohnung" (...)
Geld sparen können Sie nur von dem eigenen erwirtschafteten Geld, nicht von Mietzahlungen, die aus öffentlichen Geldern finanziert wird. Und wer einen Teil der Miete aus der "eigenen Tasche" finanzieren kann, benötigt keine Sozialleistungen! Sozialleistungen decken den Grundbedarf ab, nicht ein sorgenfreies und angenehmes Wohnen in einer schönen gut ausgestatteten Wohnung in einer schönen Wohngegend. Gehen Sie arbeiten,dann können Sie sich leisten, was Sie möchten
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Das ist doch absurd: Die der Berechnung der KDU zugrundegelegte Kaltmiete pro Quadratmeter ist oft (z.B. in Freiburg) so niedrig angesetzt, dass es außer Sozialwohnungen keine verfügbaren Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt gibt. Und es gibt nicht nur viel zu wenige Sozialwohnungen, sondern diese fallen nach einiger Zeit (z.B. nach nur zehn Jahren) aus der Sozialbindung - dann können die Mieten erhöht werden.
Es bleibt also in aller Regel nur die Möglichkeit, eine kleinere Wohnung zum Preis einer dem zugrundegelegten Bedarf entsprechenden größeren Wohnung anzumieten. Man muss also in einer kleineren Wohnung wohnen, als einem eigentlich zustehen würde - da hat man eben keinen höheren Nutzen davon.
Das Gesetz müsste also genau andersherum geändert werden, nämlich dass man ohne Wenn und Aber ein Recht auf eine von der Größe her dem zugestandenen Bedarf entsprechende Wohnung hat. Dementsprechend sind die zu übernehmenden KDU auf die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung der betreffenden Größe zu erhöhen.
Und damit diese Kosten nicht endlos ausufern muss es endlich klare gesetzliche Mietobergrenzen geben, die sich an den tatsächlichen Kosten, die Vermieter*innen haben, orientieren. Aber für die absurd hohen Profite von gewerblichen und privaten Vermieter*innen ausgerechnet Erwerbslose und Geringverdiener*innen verantwortlich zu machen und bei diesen zu kürzen, ist absolut ungerecht. Zumal sehr viele Menschen im Bezug von "Bürgergeld" sogenannte "Aufstocker" sind, die arbeiten, aber denen zu wenig zum Leben bezahlt wird.
Betroffen sind auch Rentner*innen, die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach dem 4. Kapitel SGB XII oder andere Formen von "Hilfe zum Lebensunterhalt" beziehen.
Also: Mieten runter, Mindestlohn hoch! Nur so lassen sich die Kosten fürs "Bürgergeld" sozialverträglich senken. Aber das wollen die Unionsparteien ja auf keinen Fall: Denen geht es doch nur um die Profite der Großunternehmen. Und die SPD spielt mit...
[Hinweis: In Anführungszeichen zitierte ungegenderte Begriffe habe ich nicht in eine gendergerechte Schreibweise geändert, sondern so belassen.]