651 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zum Wechselkennzeichen überarbeitet und durch folgenden Textzeilen angepasst wird: 1. Ein Wechselkennzeichen ist nicht an eine festgelegte Anzahl von Fahrzeugen gebunden und gilt uneingeschränkt und unabhängig von der Fahrzeugklasse 2. Die Kfz Steuer sowie Versicherung sind in der bekannten Form pro Wechselkennzeichen nur einmal zu entrichten und richten sich nach dem höchst eingestuften und dem Wechselkennzeichen zugeordneten Fahrzeug
Begründung
Das Wechselkennzeichen wurde in der Bevölkerung im Vorfeld der Realisierung als ökologischer und ökonomischer Stimulus verstanden, um uns für die Zukunft neu zu positionieren. Die aktuelle Umsetzung des Gesetes zum Wechselkennzeichen verhindert dies jedoch weitestgehend, da es aufgrund der halbherzigen Umsetzung nur weitere Barrieren aufbaut und folglich den Wandel verhindert. Um der Maßnahme Erfolg zu verschaffen ist es unabdingbar oben angeführte Erweiterungen zu beschließen und umzusetzen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
17.02.2012
Petition endet:
05.04.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-17-08-6121-034512
Kraftfahrzeugsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Anpassung der zum 01.07.2012 in Kraft getretenen
Regelung zur Erteilung eines Wechselkennzeichens dahingehend gefordert, dass
dieses für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrzeugen auch
Fahrzeugklassenübergreifend zuzuteilen ist und dass die Kraftfahrzeugsteuer nur
einmal für das höher zu besteuernde Fahrzeug zu entrichten ist.
Zur Begründung der Eingabe wird ausgeführt, zur besseren Akzeptanz des
Wechselkennzeichens... weiter
Debatte
Ein freies Wechselkennzeichen setzt nachhaltig größere Kaufanreize für Kraftfahrzeuge in der Bevölkerung, als der als Abwrackprämie bezeichnete Steuernachlaß bei Neukauf und Verschrottung vor einigen Jahren. Kostenneutral für den Staat als ganzen wird dieses Modell des freien Wechselkennzeichens durch steuerpflichtige Folgekosten wie technische Überprüfungen, Reparaturen, Verschleiß, Parkplatzvermietung und -neubau und höhere Mineralölsteuereinnahmen und dadurch bewirkte Mittelstandsförderung
Noch kein CONTRA Argument.