Reģions: Vācija
Labklājība

Kurzarbeitergeld: 100 % des durchschnittlichen Nettolohns vom Vorjahr

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Deutschen Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Ich beantrage hiermit, das Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie auf 100 % des Vorjahresnettoverdienstes anzuheben. Damit soll es allen arbeitenden Mitbürgern ermöglicht werden, wenigstens finanziell "am Leben zu bleiben". Diese Regelung soll außerdem begrenzt werden auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Damit soll erreicht werden, dass die Förderung nicht von Personen missbraucht wird, die auf diese Regelung nicht angewiesen sind.

Pamatojums

Menschen, die mit Ihrem jetzigen Nettoeinkommen gerade so über die Runden kommen, reicht das Kurzarbeitergeld in der jetzigen Form bei weitem nicht aus und ist eine Existenzbedrohung. Das Kurzarbeitergeld wird bei weitem nicht für Miete, Strom, Lebensmittel, Kleidung, Treibstoff- und Kfz-Kosten usw. reichen – das ist bereits jetzt absehbar.

Deshalb schlage ich vor: Das Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise soll auf 100 % des durchschnittlichen Nettolohns eines Arbeitnehmers vom Vorjahr aufgestockt werden. Das Kurzarbeitergeld soll folgendermaßen berechnet werden:

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat im April 2019 2.300 EUR netto verdient. Dieser Mitarbeiter soll im April 2020 auch 2.300 netto verdienen. Wenn dieser Mitarbeiter wegen Corona und weniger Arbeit nur 1.500 EUR netto verdienen würde, dann soll er 800 EUR Kurzarbeitergeld erhalten.

Begründung: Der Mitarbeiter soll seine Miete, Strom, Lebensmittel, Kleidung, Treibstoff- und Kfz-Kosten weiterhin bezahlen können, wie bisher. Der Mitarbeiter soll nicht nach 3 Monaten beim Mieter, beim Stromanbieter oder sonst wo von einem Schuldenberg erdrückt werden. Es kann und darf nicht sein, dass uns Corona zu Sozialfällen macht.

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Debates

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Personen, die von ihrem Einkommen (Gehalt/Kurzarbeitergeld etc.) nicht leben können, haben die Möglichkeit bei Bedarf Leistungen beim Jobcenter zu beantragen. Die dort berücksichtigten Bedarfe sind natürlich gedeckelt - im wesentlichen auf die festgelegten Regelbedarfe plus Miete. Im Beispiel aus der Beschreibung dürfte kein Bedarf mehr bestehen. Ich schlage vor mal folgendes zu überdenken: es gibt ca. 45 Mil Erwerbstätige. Davon über 33 Mil. sozialversicherungspflichtig. Wie viele von denen sollen bis zum Wunschgehalt subventioniert werden können? Wie wäre es mit Erspartem nutzen? :)

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