L 20/90 - Änderung der LBauO

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3 Unterstützende 3 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterstützende 3 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen, die Errichtung überdachter Fahrradständer/E-Bike-Stellplätze mit der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) zur Genehmigungsvoraussetzung für Gebäude zu machen, in denen regelmäßig Personen beschäftigt werden. Begründung: Der Umstieg aufs Fahrrad oder E-Bike ist eine effektive Maßnahme, um den CO2-Ausstoß und die Emissionen von Lärm, Staub oder sonstigen Schadstoffen zu senken. Dies gelingt aber nur, wenn dem Fahrradverkehr auch Raum und der Komfort eingeräumt wird. Während es dem Autofahrer an Komfort nicht mangelt, fristet der/die Fahrradfahrer/in ein oft nicht ernst genommenes Dasein als Verkehrsteilnehmer/in. Die Notwendigkeiten, die sich aus der Schädigung unseres Klimas und der Verstopfung unserer Verkehrsinfrastruktur ergeben, müssen von allen Teilen der Gesellschaft bedient werden. Die Zuständigkeiten dürfen nicht lediglich an die Kommunen und Städte abgegeben werden. Die Kommunen und Städte haben die Rahmenbedingungen zu setzen, damit auch beim Bauen auf die Notwendigkeiten des Verkehrs Rücksicht genommen wird. Wenn es keine entsprechenden Vorschriften gibt, dann wird sich bei den Bauherren selten etwas ändern, weil überdachte Fahrradständer mit Platz und Kosten verbunden sind.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 10 vom 11. September 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: L 20/90

    Gegenstand: Änderung der Landesbauordnung

    Begründung:
    Die Petition ist auf die Beschlussfassung eines Gesetzes (Änderung der Landesbauordnung) durch
    die Bürgerschaft (Landtag) gerichtet und wurde deshalb nach § 3 Absatz 3 Ziffer 5 Satz 1 des
    Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft den Fraktionen,
    Gruppen und Einzelabgeordneten übermittelt.

    Begründung (PDF)

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