Petition richtet sich an:
Deutschen Bundestag
Haben Sie Kinder und/oder Enkel? Diese Petition an den Deutschen Bundestag zur Gesetzesergänzung ist für nationale Transparenz über Straftäter wg. Kindesmissbrauch.
Kinder und Jugendliche sind mehr denn je von sexuellem Missbrauch gefährdet – ganz real, jede Stunde, überall und durch alle Gesellschaftsschichten hinweg. Die Taten der Pädophilen und die Dimension der Missbrauchsfälle hat mittlerweile ganz neue Dimensionen (Quelle: FAZ 30. Juni 2020 / Seite 1 / Print-Ausgabe).
"Die Taten werden nicht nur von Einzeltätern begangen, sondern in einem vernetzten Online-Geflecht aus Sympathisanten, Unterstützern, Gehilfen und Mittätern." (Quelle: FAZ 30. Juni 2020 / Seite 1 / Printausgabe; Zitat NRW-Justizminister Peter Biesenbach).
Dieser sadistische Sumpf muss schnell und effektiv trockengelegt werden.
Es kann nicht sein, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Bevölkerung flächendeckend keinerlei Kenntnisse über die Täter hat. Jedes Kind ist schützenswert!
Deswegen fordern wir eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs, konkret § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern:
ERGÄNZTER GESETZESTEXT:
Absatz 7 (Neu) Personen, die wegen einer nach §176 strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt wurden, werden unter Angabe ihres Vor- und Zunamens, Geburtsdatum und zusammengefasster Vergehensinformation für zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urteils in der zentralen Datenbank des Bundesjustizministeriums öffentlich einsehbar gemacht. Eine vorzeitige Löschung ist nur im Falle einer nachträglichen, rechtskräftigen Urteilsanpassung auf Antrag möglich.
Begründung
Das Deutsche Grundgesetz spricht davon, dass "jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat". Warum nicht auch Kinder und Jugendliche?
Der Gesetzgeber muss zur Verantwortung gezogen werden und im Zeitalter der Digitalisierung klar und transparent rechtskräftig verurteilte Straftäter publizieren. Nur so kann die sehr hohe Wiederholungsrate dauerhaft gesenkt werden und potenzielle Gefahren hochwirksam vermieden werden.
Kindermissbrauch ist eine reale Bedrohung – es ist Zeit für eine moderne, wirksame Vermeidung! Eine zentrale, öffentliche Online-Datenbank ist wesentliches Schutzelement für ihre Kinder und Enkel. Die Bevölkerung hat ein Recht auf Transparenz und Aufklärung über Gefährder
Die Petition ist an den Deutschen Bundestag gerichtet und soll konkret die Änderung des 13. Abschnitt StGB - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184j) wie oben um die Ergänzung des Absatz 7 erwirken.
Justiz ist eine Angelegenheit der Bundesländer, die Administration der Online-Datenbank wird daher durch das Bundesjustizministerium zentral übernommen. Basis sind die jeweiligen Zumeldungen der Landesjustizverwaltung.
Die Umsetzung ist nach Verabschiedung der Gesetzesnovelle operativ in wenigen Monaten möglich.
SCHLUSS MIT TÄTERSCHUTZ!
V.i.d.S.P (BayPrG): Initiative Deutsche Straftäter-Datenbank Juristische Vertretung: Herr Martin Raab — martinraab.public@gmail.com