Verkehr

Lkw Tempolimit erhöhen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesrat, Bundesverkehrsministerium
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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  1. Gestartet Februar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

In Deutschland behindert ein Lkw über 3,5 t zGG mit Anhänger oder Lkw über 7,5 t zGG mit einem Tempolimit von 60km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften den nachfolgenden Verkehr und gefährliche Überholmanöver sind die Folge. Dies verursacht Stress bei allen Verkehrsteilnehmern. Dieses Tempolimit ist nicht mehr zeitgemäß.

Begründung

Während innerorts wie für alle anderen Kfz eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, ist bei einem Lkw die Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von zwei Variablen abhängig:

• dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) und

• einem ggf. vorhandenen Anhänger.

Folgende generelle Begrenzungen gelten bei der Geschwindigkeit für Lkw-Fahrer gemäß § 3 StVO außerorts:

• 100 km/h: Lkw bis 3,5 t zGG

• 80 km/h: Lkw bis 3,5 t zGG mit Anhänger oder Lkw über 3,5 bis 7,5 t zGG

• 60 km/h: Lkw über 3,5 t zGG mit Anhänger oder Lkw über 7,5 t zGG

Die Höchstgeschwindigkeit von Lkw ist auf Autobahn und Kraftfahrstraße in der Regel auf 80 km/h beschränkt. Eine Ausnahme kann ggf. für Lkw bis 3,5 t mit Anhängern gelten, die für Geschwindigkeiten bis 100 km/h zugelassen sind.

Die Geschichte des Tempolimits in Deutschland

Zu Beginn der Motorisierung ging es auf deutschen Straßen gemächlich zu: So galt 1910 innerorts ein Limit von 15 km/h für Pkw und 12 km/h für Lkw, ab 1927 waren es 30 km/h für Pkw und Lkw. Die Verkehrsgesetzgebung war zunächst Ländersache. Erst die Nazis übertrugen die Gesetzgebungskompetenz vollständig auf das Reich. Die erste „Reichs-Straßenverkehrsordnung“ hob am 8. Mai 1934 alle Bestimmungen über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Neben der Abschaffung der Kfz-Steuer sollte so der Autoabsatz angekurbelt werden.

Allerdings merkte man dann doch, wohin das ungezügelte Rasen führt: Im Mai 1939 wurden wegen der Unfallzahlen wieder Begrenzungen eingeführt (Pkw innerorts 60 km/h, außerorts 100 km/h, Lkw 40 respektive 70 km/h). Nach Kriegsbeginn senkte man die Geschwindigkeiten im Oktober 1939 auf 40 km/h innerorts, außerorts 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lastwagen. Die Beschränkung von Tempo 80 galt auch auf den neuen Reichsautobahnen.

Vogelwild ging es Mitte der 1950er-Jahre auf westdeutschen Straßen zu: 1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten in der Bundesrepublik wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, dort ab 1. September 1957 jedoch wieder eingeführt. Diese 50 km/h gelten bis heute.

Bis Anfang der 1970er-Jahre konnte man allerdings außerhalb geschlossener Ortschaften mit beliebiger Geschwindigkeit fahren. Aufgrund der jedoch bis 1970 stetig steigenden Zahl an Verkehrstoten (Höchstzahl 1970: fast 20.000) wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1972 und als Großversuch bis zum 31. Dezember 1975 befristet auf allen Straßen (ausgenommen Autobahnen, nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts ohne in beide Fahrtrichtungen durchgehende Überholfahrstreifen und besonders gekennzeichnete Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften) die sogenannte "Sicherheitsgeschwindigkeit" Tempo 100 eingeführt. Die Einführung dieses noch heute gültigen Limits außerhalb geschlossener Ortschaften folgte im Jahr 1976.

Massiv diskutiert wurde ein Tempolimit auf der Autobahn erstmals in den 1970er-Jahren: Während der ersten Ölkrise galt zwischen November 1973 und März 1974 zum Zweck der Treibstoffeinsparung in der Bundesrepublik ein generelles Tempolimit von 100 km/h auch auf Autobahnen. Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben. Schließlich wurde es aufgehoben und 1974 stattdessen für Autobahnen und richtungsgetrennte Straßen außerorts sowie für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts mit durchgehenden Überholfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.

In der DDR galt übrigens stets ein generelles Tempolimit von 100 km/h auf der Autobahn sowie 80 km/h außerorts und 50 km/h innerorts. Allerdings ließen die meist maroden Autobahnen der DDR kaum ein schnelleres Tempo zu. Hinzu kam eine deutliche geringere Anzahl von Fahrzeugen pro Einwohner im Vergleich zu Westdeutschland.

Belgien, Finnland und Ukraine sind die einzigen Länder neben Deutschland wo man ab 3,5 t zGG mit Anhänger oder Lkw über 7,5 t zGG nur

60km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften fahren darf. Einheitliche Tempolimits sorgen für weniger Stress bei dem Fahrpersonal, die verschiedene Länder durchfahren.

Die modernen Lkw haben bessere Bremssysteme und Fahrerassistenzsysteme und daher ist eine Erhöhung, bzw Angleichung des Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften dringend nötig.

In Deutschland behindert ein Lkw über 3,5 t zGG mit Anhänger oder Lkw über 7,5 t zGG mit einem Tempolimit von 60km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften den nachfolgenden Verkehr und gefährliche Überholmanöver sind die Folge. Dies verursacht Stress bei allen Verkehrsteilnehmern. Dieses Tempolimit ist nicht mehr zeitgemäß.

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