Petition richtet sich an:
Amt für Jugend und Berufsberatung, Amtschef André Woodtli
Als Schulsozialarbeitende (SSA), welche durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich angestellt sind, machen wir mit dieser Petition zum zweiten Mal auf einen Missstand im Bereich unserer Entlöhnung aufmerksam. Wir monieren die Einreihung in Lohnklasse 17, welche wir im Vergleich zu unseren Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen VUS (Vaterschaft, Unterhalts- und Sorgerecht) als Ungleichbehandlung unserer herausfordernden Arbeit erachten. (vgl. auch unser Schreiben vom 02.02.2021 an Christian Stauffacher)
Bei der Lohnklassen-Einreihung 2012 wurden die Mitarbeitenden der SAM und später der VUS in die Lohnklasse 18 eingestuft. Die Begründung, dass diese gesetzliche Mandate führen und deswegen höher einzustufen sind, stimmt wohl für die SAM Mitarbeitenden, nicht aber für die Mitarbeitenden der VUS. Das Argument, dass die SSA aus diesem Grund nicht in die Lohnklasse 18 eingestuft werden kann, ist dadurch hinfällig.
Im Sinne des Diversity Managements steht das AJB in der Verantwortung, die Gleichstellung zwischen vergleichbaren Tätigkeiten ein und derselben Berufsgruppe in der eigenen Organisation umzusetzen. Nach dem wir schon zwei Jahre auf konkrete Antworten und Handlungen warten, fordern wir Sie als Amtschef deshalb auf, die Lohnstruktur der Schulsozialarbeitenden unverzüglich zu überprüfen, sie den VUS-Mitarbeitenden gleichzustellen oder uns auf andere Weise eine faktische Lohnerhöhung zu gewähren, um die bestehende Ungerechtigkeit zu beheben.
Begründung
Die Schulsozialarbeit bildet eine Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe und dem Bildungssystem. Diese anspruchsvolle Scharnierfunktion erhält gesellschaftlich, wissenschaftlich und medial mehr und mehr Anerkennung. In der finanziellen Wertschätzung hat sich dies jedoch nicht niedergeschlagen.
Wir Schulsozialarbeitenden sind in unserem Berufsfeld tagtäglich mit anspruchsvollen, stets wechselnden und wenig planbaren Herausforderungen konfrontiert. Die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Klienten- und Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehr- und Fachpersonen, Schulleitungen, Fachstellen und Behörden) erfordert ein hohes Mass an Gewandtheit, Adaptivität und Flexibilität. Fundierte Kenntnisse und hohe methodische Kompetenz in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit sind Voraussetzungen für diese Tätigkeit.
Neben dem Kerngeschäft der Beratung umfasst die vielfältige Aufgabenpalette auch Prävention und Gesundheitsförderung, die Vernetzung mit Fachstellen und die aktive Unterstützung von Partizipationsprozessen. Dazu kommt nicht selten eine wichtige Rolle bei Schulentwicklungsprozessen sowie fortlaufend die Pflege der Niederschwelligkeit. Diese Tätigkeitsfelder verlangen von den Stelleninhaber*innen differenziertes Methodenwissen und Handlungsvermögen in unterschiedlichsten Anwendungs-Kontexten. Diese gilt es zudem aufgrund von sozialen und kulturellen Entwicklungen stets zu aktualisieren.
Nicht zuletzt arbeiten wir Schulsozialarbeitenden direkt in den Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler, in häufig mehrfach belasteten Familiensystemen. Oft stehen wir am Anfang oder mittendrin, wenn es zu einer Gefährdungsmeldung kommt, und wir unterhalten in diesen Fällen meist eine vertrauensvolle, unterstützende Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen, welche von Gewalt, Sucht, psychischen Schwierigkeiten oder Vernachlässigung betroffen sind. Wir leisten mit diesem Ansatz einen wichtigen gesundheitsfördernden Beitrag in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen in der Schule, aber auch für ihre Familien und für die Gesellschaft.
Aus all diesen Gründen fordern wir die Einreihung in Lohnklasse 18 und / oder die Gleichstellung mit SAM- und VUS-Mitarbeitenden.