Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Kein Mensch sollte befürchten müssen, dass die letzten Spuren eines geliebten Angehörigen kurz nach einem tödlichen Unfall im Internet verbreitet oder verkauft werden. Ich fordere eine gesetzliche Regelung, die Opfer und ihre Familien besser schützt und die Vermarktung solcher Aufnahmen verhindert. Menschlichkeit und Würde müssen Vorrang vor Klicks und wirtschaftlichen Interessen haben.
Begründung
Ein tödlicher Unfall ist für Angehörige ein unvorstellbarer Schicksalsschlag. Während sie um einen geliebten Menschen trauern, werden heute oft innerhalb kürzester Zeit Bilder und Videos der Unfallstelle in sozialen Medien verbreitet oder sogar an Medien verkauft. Auch wenn keine Person direkt zu sehen ist, zeigen diese Aufnahmen den Ort, an dem ein Mensch sein Leben verloren hat. Für Familien kann das eine zusätzliche seelische Belastung sein und den Trauerprozess erheblich erschweren.
Natürlich ist eine sachliche Berichterstattung über Unfälle wichtig und gehört zur Pressefreiheit. Doch zwischen Information und der Vermarktung menschlicher Tragödien besteht ein entscheidender Unterschied. Wenn Bilder und Videos vor allem Aufmerksamkeit, Klicks oder Einnahmen erzeugen sollen, wird die Würde der Betroffenen und ihrer Angehörigen aus meiner Sicht nicht ausreichend geschützt.
Mit dieser Petition möchte ich erreichen, dass der Gesetzgeber prüft, ob der Opferschutz an die Realität sozialer Medien angepasst werden muss. Niemand sollte erleben müssen, dass die schlimmsten Momente seines Lebens öffentlich verbreitet oder kommerziell genutzt werden.
Menschenwürde endet nicht an der Unfallstelle.
Mein Mann war hauptberuflich im Rettungsdienst tätig, genauso wie mein Sohn und Schwiegersohn und man hat so einige Abgründe der Mitmenschen mitbekommen!