Region: Wachau

Mind. 400m Abstand in Feldschlösschen zwischen Hochspannleitungen & Wohnbebauungen/Spielplatz

Petition richtet sich an
Landesdirektion Sachsen

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800 für Sammelziel

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Petition richtet sich an: Landesdirektion Sachsen

Feldschlösschen ist bereits westlich, nördlich und östlich von 110kV Leitungen umzäunt, wobei die östliche direkt durch das Wohngebiet verläuft. Jetzt soll im Norden noch eine neue Trasse (ca. 60-65m hoch, 25-30m breit) hinzukommen, die bis zu 50m an Wohnbebauung und Spielplatz vorbeiführt.
Wir fordern den Schutz der Bewohner durch einen Abstand von mindestens 400m zur Wohnbebauung oder eine Erdleitung.

Niederfrequente Felder sind von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als "möglicherweise krebserregend" eingestuft worden. Grund für diese Einschätzung waren Ergebnisse aus Beobachtungsstudien am Menschen, die einen statistischen Zusammenhang zwischen Leukämie im Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder im Bereich von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla (µT) gezeigt haben.[3] Die Zusammenhänge sind physikalisch und medizinisch nicht vollends verstanden, sodaß eine kritische Langzeitexposition zum Schutz der Bürger unbedingt vermieden werden muss.

Begründung

Der Schutz der menschlichen Gesundheit erscheint uns das höchste Gut bei der Lageauswahl zum Ausbau einer neuen 380 kV-Höchstspannungsleitung im Norden von Feldschlösschen. Durch die Angaben vom Bundesamt für Strahlenschutz [1] und der WHO [2, 3] in Bezug auf die Ausbreitung elektrischer und vor allem magnetischer Felder um solche Höchstspannungsleitungen [4] wird deutlich, dass mindestens 200 Meter Abstand zwischen einer Leitung und dem Arbeits- oder gar Wohnort von Menschen liegen sollten. Sachverständige Baubiologen [5] gehen sogar von der Faustformel "1 Meter je kV Spannung“, die ebenfalls im Deutschen Bundestag zur Betrachtung einer Gefährdungsminimierung hinzugezogen wird [6], von 380 Metern aus.

Wird dieser Mindestabstand nicht eingehalten, weisen wissenschaftliche Studien auf mögliche gesundheitliche Langzeitrisiken hin, darunter ein erhöhtes Risiko für Leukämie bei Kindern sowie Hinweise auf weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Hirntumoren [8], Krebs [7, 9] und Funktionsbeeinflussung von Herzschrittmacher [10]).

Der geplante Trassenverlauf im Norden von Feldschlösschen hält diese Mindestabstände nicht ein![11]
Bitte helfen Sie, die Gesundheit Ihrer Mitmenschen und unserer Kinder zu erhalten!

Verhindern Sie den Bau einer 380 kV-Höchstspannungsleitung unterhalb eines Abstandes von 400 Metern zu menschlichen Aufenthaltsorten in Feldschlösschen. Die Vorbelastung von Feldschlösschen mit mehreren 110kV Leitungen rechtfertigt eine Erdverkabelung.
Alternativtrassen mit deutlich weniger elektrischer und magnetischer Emission an menschlichen Aufenthaltsorten existieren.
Unterzeichnen Sie bitte jetzt diese Petition und teilen Sie sie in sozialen Netzwerken.

Literaturquellenverweise:
[2] „Electromagnetic fields and public health Exposure to extremely low frequency fields“, Fact Sheet, WHO, Fact sheet N°322, June 2007

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bürgerinitiative Feldschlösschen - 380kV auf Abstand >400m, Wachau bei Radeberg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.02.2026
Sammlung endet: 17.08.2026
Region: Wachau
Kategorie: Gesundheit

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Durch die erheblichen Dimensionen der 380 KV Leitung - auch im Vergleich zu einer 110 KV - verändern sich nicht nur die Strahlungswerte, sondern auch die optischen, die Landschaft sehr stark verändernden Rahmenbedingungen, zu Lasten der beiden Ortsteile! Eine Alternative böte die begrenze Verlegung der 380 KV Leitung unter die Erde in einem Bereich zwischen Wachau und Feldschlößchen, wo die 400 m Entfernung zur Wohnbebauung im vorgeplanten Trassenband nicht eingehalten werden kann!

Noch kein CONTRA Argument.

Warum Menschen unterschreiben

Wohnort der Mutter: Gesundheitsgefährdung und Wertminderung des Hauses/Grundstücks

Die unmittelbare Nähe zu Hochspannungsleitungen ist gesundheitsschädlich, dessen voller Umfang bisher noch nicht ausreichend erforscht ist, sodass die dauerhaften Folgen für die Entstehung von z.B. Krebsleiden, psychische Erkrankungen, Fruchtbarkeitsstörungen etc noch nicht absehbar sind.

Bitte an die vorgegebenen Abstände halten und eine Bitte zum mitschreiben bei solchen Maßnahmen immer die Bevölkerung rechtzeitig einbeziehen!

Art 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Nichts steht über diesem VORBILDLICHEM GRUNDSATZ UNSERER VERFASSUNG!

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