Mjedis

Mindestabstand von Windkrafträder zur Wohnbebauung

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Deutscher Bundestag über den Landtag in Düsseldorf
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Periudha e përpunimit ka skaduar

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  1. Filluar 2010
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Wir fordern verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung für die neue Generation von Windkraftanlagen auf der Grundlage neuester Schallimmissions-Untersuchungen. Windkraftanlagen müssen mindestens 1500m Abstand von der nächsten Wohnbebauung haben und es muss mindestens ein Abstand der 10-fachen Gesamthöhe eingehalten werden.

arsye

Erneuerbare Energien müssen weiter ausgebaut werden, jedoch muss der Lebensraum und die Gesundheit des Menschen in Einklang mit zukunftsweisenden Technologien gebracht werden. Die bundesweit geltende technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, TA-Lärm, vom 26.08.1998 hat diese neue Generation von Windkraftanlagen mit einer derzeitigen Gesamthöhe bis zu 250 m bei ihrer Erhebung noch nicht berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der jetzt noch gültigen Fassung der TA-Lärm waren die Industriebauten maximal bis zu 30 m hoch. Im Genehmigungsverfahren sind (allein) die bundesrechtlichen Vorgaben maßgebend, hier das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA-Lärm. In Deutschland existieren keine Schallnormen für Windkraftindustrieanlagen und deren Abstandsmaße zur Wohnbebauung. In der TA-Lärm wird auf bodennahe kugelförmige Punktquellen bei der Anwendung der DIN ISO 9613-2 beschriebenen Verfahrens hingewiesen (Ursprünglich handelt es sich bei der TA-Lärm um eine Arbeitsschutzrichtlinie). Dr. Dpl.-Ing. Rudolf Dietrich stellt die Eignung der DIN ISO 9613-2 zur Durchführung einer Schallprognose in Frage. Gerade die geforderte kugelförmige Schallabstrahlung ist bei Windkraftanlagen nicht gegeben. Die Immissionsprognosen der Windkraftbetreiber weisen regelmäßig Mängel auf. Die TA-Lärm muss bezüglich Windkraftanlagen neu novelliert werden. In Bayern wird derzeit ein Abstand von 800m als schalltechnisch unproblematisch angesehen - dies ist bei der neuen Generation von Windkraftanlagen nicht ausreichend! Planungsverbände in Baden- Württemberg und im Saarland legten ein Abstandsminimum von 1000m fest. Auch im dicht besiedelten NRW gelten 1500m als Abstandskriterium und Brandenburg hat seit 2009 als einziges Bundesland eine gesetzliche Festschreibung von 1000m. Mindestabstandskriterien als Genehmigungsvoraussetzung für Windkraftanlagen würden neben der Rechtssicherheit auch zum weitgehenden Schutz der Bevölkerung und auch zu gesteigerter Akzeptanz erneuerbarer Energien durch den Bürger führen! Neueste Studien beweisen, dass durch Windkraftanlagen der so genannte Infraschall erzeugt wird. In- und Auslandsstudien haben nachgewiesen, dass durch Infraschall enorme körperliche Belastungen bis hin zu schwersten Erkrankungen auftreten. Das Robert-Koch-Institut bezeichnet Belästigungen durch tieffrequenten Schall als sehr ernst zu nehmendes Problem, das nach Auffassung von verschiedenen Wissenschaftlern bisher von Behörden unterschätzt und nicht mit adäquaten Methoden erhoben wurde. Zum Schutz der Bevölkerung sind hier dringenst Forschungen deutscher Institute notwendig. Notwendig ist ferner eine gesetzliche Reglementierung der Belastung durch Infraschall. Auch Schattenschlag, der „Disco-Effekt" und die bedrängende Wirkung sind nicht zu unterschätzen. Im Zusammenhang mit Windkraftanlagen fordern wir/ich die Einführung einer Geräuschkontingentierung, um eine Immissionsvermüllung zu vermeiden. Wer einmal bei entsprechendem Wind im Abstand von 500-600m die Geräusche einer großen Windkraftanlage erlebt hat, weiß, dass diese Anlagen durch die Permanenz des Geräusches extrem belastend sind. Besonders nachts, wenn Umweltgeräusche normalerweise fehlen, fällt das Stampfen der Rotorblätter extrem auf, verhindert bei vielen Menschen den Schlaf und ist gesundheitsschädlich.

Windkraft mag notwendig sein- Experten streiten darüber. Die Belastungen für den Bürger, die von einer Windturbine ausgehen können jedenfalls nicht geleugnet werden! Die einzige Regel, nach der zur Zeit Genehmigungen erteilt werden ist die TA-Lärm, die auf die Imissionen einer Windturbine überhaupt nicht ausgelegt ist. Die WHO fordert einen Mindestanstand von 2 Km zum bebauten Gebiet. Insofern sind in dieser Petition geforderten 1,5 Km schon ein Zugeständnis an die Gegebenheiten in Deutschland. Für Leute die fernab von Windkraftanlagen leben, ist es sehr einfach zu sagen „die müssen ertragen werden“ Sie sollten vielleicht mal mit Menschen sprechen, die im Umkreis von Windturbinen leben und dann ihre Entscheidungen treffen. Es reicht nicht aus sich einmal neben ein WKA zu stellen und festzustellen „so laut ist das gar nicht“!

Mit freundlichen Grüßen Heinz Brinkmann

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lajm

Auch ich bin der Meinung, dass sich der Mindestabstand nach der Höhe der Anlage richten muss. Das 10fache der Anlage halte ich für erforderlich. Also bei 200 Metern 2 km! Dies muss bundeseinheitlich geregelt werden und nicht in jedem Bundesland unterschiedlich.

Ein so hoher Mindestabstand würde dazu führen, dass in der Nähe von Bestandgeschützten Altanlagen keine Wohnbebauung (auch in Siedlungen) mehr stattfinden darf! Schliesslich müssen nicht nur die Windräder, sondern auch die Wohnhäuser diesen Abstand einhalten!!

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