Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern die Bundesregierung auf, das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu ändern, damit Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, einen Mindestlohn von mindestens 8,00 Euro und auf Außen Arbeitsplätzen den gesetzlich regulären Mindestlohn bekommen.
Die Beschäftigten in den Werkstätten und auf Außen Arbeitsplätzen sind somit dann auch Arbeitnehmer*innen und können sich dann auch gewerkschaftlich organisieren, womit sie damit auch die Möglichkeit zum Streiken haben.
Auf den Außen Arbeitsplatz werden Beschäftigte aktuell von Bezug Betreuer betreut und unterstützt. Da die Beschäftigten auch auf Außen Arbeitsplätzen normal behandelt werden möchten, daher wollen sie auch Normal auf 40 Stunden arbeiten und sind auch bereit Überstunden zu machen, wenn es notwendig ist. Wo zu auch ein Firmen Bezogenes Urlaubs bzw. Weihnachtsgeld gehört. Für gleiche Arbeit gehört auch das gleiche Gehalt.
Begründung
Begründung
Seit Jahrzenten sind Menschen mit Behinderung in der Sonderwelt Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt, die auch eine Sackgasse ist.
In Deutschland gibt es Ca. 740 Werkstätten, in denen an die 320.000 Menschen mit Behinderung beschäftigt sind. Der Umsatz, den alle Werkstätten zusammen erwirtschaften beträgt rund 8 Milliarden Euro und trotz dem Werden Werkstätten vom Staat finanziert.
Die meisten Beschäftigten sind gezwungenermaßen auf Leistungen vom Staat angewiesen, da sie von der Werkstatt weniger als 1,50 Euro die Stunde als Aufwandsentschädigung bekommen.
Beschäftigte, die vor der Werkstatt nicht auf dem freien Arbeitsmarkt gearbeitet haben, bekommen erst nach 20 Jahren Werkstatt eine Erwerbsminderungsrente.
In den Arbeitsmarkt werden nur ca. 0,06% der Beschäftigten aus Werkstätten vermittelt.
Der Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Im Artikel 27 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es, dass es Menschen mit Behinderung möglich sein soll, “den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird”. Genau wie Menschen ohne Behinderung.
Es gibt aber auch Vorurteile, dass Menschen mit Behinderung in der Werkstatt gut aufgehoben sind und falsche Vorstellungen über die Art der Arbeiten was in den Werkstätten produziert wird. Tatsache ist, das Große namhafte Firmen aus der Industrie, Fahrzeugbau, Lagerlogistik, Garten und Landschaftsbau und anderen Arbeitsfeldern gern auf die gute Qualitätsarbeit, die in den Werkstätten geleistet werden, zurückgreifen und somit weiter Teil der Ausbeutung sind.
Notwendig ist der Weg, weg von der Sonderwelt und hin zu einem inklusiven System Werkstatt, der einen inklusiven Arbeitsmarkt möglich macht und auch dem gerecht wird, das mehr fitte Menschen mit Behinderung auch als Fachkräfte den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen können, wo durch dann auch die Werkstattplätze abgebaut werden können und die Werkstätten als inklusive Betriebe für den Rest die wirklich nicht vermittelbar sind erhalten bleibt.
Deswegen fordern wir den Mindestlohn auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und den Außen Arbeitsplätzen.
Für die Petition: Petra Loose, Dirk Hähnel & Tine Terla
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Weil ich selber in einer WfBM gearbeitet habe, dort aber aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden bin.