Alueella: Saksa
Hyvinvointi

Mindestlohn und geregelte Schichtzeiten für LKW-Fahrer

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Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur,Alexander Dobrindt
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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Eine gesetzlich verankerte maximale Schichtzeit im Güterkraftverkehr / Personenkraftverkehr eingeführt wird. Wiedereinführung.

Der Unternehmer / Spediteur deutlich bei Missachtung zur Kasse gebeten wird.

Perustelut

Ich hatte vor Kurzem 1900 € Brutto verdient. (das gleiche übrigens schon vor 20 Jahren 3800 DM). 245 Stunden Arbeitszeit (Schicht- und Fahrzeit). 7 Wochen lang keine ausreichende Wochenendruhezeit.

Insgesamt bin ich mit 1500 Euro Netto nach Hause gegangen. Deutscher LKW-Fahrer bei deutscher Firma. Dabei sind die Spesen mit einbezogen. Bei etwa 1300,- Netto ( St.Kl. 1) ergeben das 5,30 Stundenlohn !

Es ist eine Ausbeutung die man mit uns seit Jahrzehnten veranstaltet. Machst du nicht mit, kommt für dich ein Rumäne der noch billiger fährt, und nicht mault, wenn die Reifen schlecht sind ! So schaut`s aus bei uns in Deutschland. Keiner tritt für uns ein und man bekommt auch keine Gemeinschaft zusammen, die sich für Änderungen einsetzt, weil jeder um seinen Arbeitsplatz zittert. Wenn man sich beim Arbeitgeber beschwert, erhält man die Kündigung. Bei jetzt 6 Monatiger Probezeit, erleichtert sich das noch ausgetauscht zu werden.

Letztendlich würde sich auch die Sicherheit aller Vehrkehrsteilnehmer deutlich erhöhen, wenn ein LKW-Fahrer der noch in der erlaubten Lenkzeit, aber mit 14 Stunden Schichtzeit und mehr, von der Straße geholt wird.

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Der Mindestlohn gilt seid 01.01.2015 für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Auch für Angehörige in der Speditionsbranche. Wer den Mindestliohn nicht bekommt, hat die Möglichkeit sich beim Zoll zu beschweren oder beo einem jeden Arbeitsgericht in Deutschland eine Feststellungsklage einzureichen. Dafür brauch man noch nicht mal einen Anwalt. Zu den täglichen Ruhezeigen: Wer sich diese "Arbeitszeiten" gefallen lässt, ist selber Schuld. Die in der VO561/2006/EG vorgegebenen Ruhezeiten sind Mindestzeiten. D.h. diese Zeiten muss man innerhalb von 24h mindestens einhalten. Einfach mal dran halten.

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