230 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: OBI, Verdi, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eine tolle Bescherung!
Von einer „marktgerechten“ Vergütung hat die OBI Geschäftsführung gesprochen! Alle Mitarbeiter in den Märkten sollten dabei „gerecht“ behandelt werden.
Zu 96% an den Tarifvertrag wolle man sich orientieren. Das ist natürlich schlecht möglich, wenn in einem Großteil der Märkte die Mitarbeiter durch den Arbeitgeber teilweise falsch eingruppiert und die Berufs- oder Tätigkeitsjahre nicht richtig beachtet werden. So kann man natürlich auch eine Entgeltanpassung versprechen und dabei nochmal richtig Geld sparen.
Liebe Geschäftsführung von OBI, halten Sie sich endlich an ihr Versprechen und geben den Mitarbeitern das, was ihnen zusteht! Wir fordern eine Bezahlung nach Einzelhandelstarifvertrag!
Begründung
Nach Gesprächen zwischen der Geschäftsführung von OBI und Gesamtbetriebsrat wurde festgelegt, dass bis zum 01.07.2019 alle Mitarbeiter von OBI mindestens 96% vom jeweils gültigen Einzelhandelstarif erhalten. Diese Entgeltanpassung ist schon längst überfällig! Der örtliche Betriebsrat sollte mit der Marktleitung die Eingruppierungslisten prüfen und bei Bedarf korrigieren, jedoch wurden vorgenommene Korrekturen teilweise nicht berücksichtigt!!!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
17.12.2018
Petition endet:
01.07.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 02.07.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 02.03.2019 -
Änderungen an der Petition
am 22.01.2019
Debatte
Für vertraglich zugesichertes Weihnachts- und Urlaubsgeld in 100% Höhe entsprechend des monatlichen Arbeitsentgelts.
Noch kein CONTRA Argument.