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Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.
De petitie is gericht aan: OBI, Verdi, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eine tolle Bescherung!
Von einer „marktgerechten“ Vergütung hat die OBI Geschäftsführung gesprochen! Alle Mitarbeiter in den Märkten sollten dabei „gerecht“ behandelt werden.
Zu 96% an den Tarifvertrag wolle man sich orientieren. Das ist natürlich schlecht möglich, wenn in einem Großteil der Märkte die Mitarbeiter durch den Arbeitgeber teilweise falsch eingruppiert und die Berufs- oder Tätigkeitsjahre nicht richtig beachtet werden. So kann man natürlich auch eine Entgeltanpassung versprechen und dabei nochmal richtig Geld sparen.
Liebe Geschäftsführung von OBI, halten Sie sich endlich an ihr Versprechen und geben den Mitarbeitern das, was ihnen zusteht! Wir fordern eine Bezahlung nach Einzelhandelstarifvertrag!
Reden
Nach Gesprächen zwischen der Geschäftsführung von OBI und Gesamtbetriebsrat wurde festgelegt, dass bis zum 01.07.2019 alle Mitarbeiter von OBI mindestens 96% vom jeweils gültigen Einzelhandelstarif erhalten. Diese Entgeltanpassung ist schon längst überfällig! Der örtliche Betriebsrat sollte mit der Marktleitung die Eingruppierungslisten prüfen und bei Bedarf korrigieren, jedoch wurden vorgenommene Korrekturen teilweise nicht berücksichtigt!!!
Link naar de petitie
Afscheurstrookje met QR-code
downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
17-12-2018
De petitie eindigt:
01-07-2019
Regio:
Duitsland
Categorie:
Sociale zaken
-
Petition wurde nicht eingereicht
op 02-07-2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
op 02-03-2019 -
Änderungen an der Petition
op 22-01-2019
Discussie
Für vertraglich zugesichertes Weihnachts- und Urlaubsgeld in 100% Höhe entsprechend des monatlichen Arbeitsentgelts.
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