Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht! Die Französische Nationalversammlung hat zum 30.01.2020 das „sinnliche Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete in einem Gesetzentwurf unter Schutz gestellt.
Dieser Entwurf wurde nun am 21.01.2021 im Senat einstimmig beschlossen und als Gesetz zum Schutz des sinnlichen Erbes der Landschaft als Kulturgut festgesetzt. „Landlärm“ ist somit kein Lärm sondern Kulturgut, welches zu schützen und zu erhalten ist!
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der Ortsüblichkeit, ein Gesetz zum Schutz unseres „kulturellen Erbes“ oder auch „sinnlichen Erbes der Landschaft“ geben!
Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf!
Reason
Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche projeziert werden.
Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, für welche sie eigentlich gar keine Zeit haben dürften.
So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo unser Hahn Flecko 3 Jahre das Amtsgericht beschäftigte, da Nachbarn sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00 Uhr geschlossen). -Die Klage wurde im Juni einen Tag vor dem Gutachtertermin zurückgezogen, da der Kläger mittels einer dB-App feststellte, dass die Werte nicht ausreichen und er verlieren würde.- Wieder kein Präzedenzfall!
Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen „Lärms“, verursacht durch Kuhglocken, beschäftigen mussten.
Weitere Klageverfahren laufen derzeit in Diersburg, Butzbach, Offenburg, Sandhausen, etc. von den vielen Beschwerden die erst gar nicht an die Öffentlichkeit kommen ganz zu schweigen.
Dabei sind die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt unseres kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz schützt die alten Gebäudeteile der Hofreiten, doch was ist mit der ursprünglichen, ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten viel Zeit sparen. Zudem würde die Existenz von innerörtlichen, landwirtschaftlichen Kleinbetrieben gesichert werden und die private Nutztierhaltung gefördert werden, die vielerorts zum Glück noch die Ortskerne prägen.-Doch wie lange noch?!
Nur mit klaren rechtlichen Vorgaben kann der dörfliche Charakter und Charme alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben!
All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift!
-wenn nicht jetzt, wann dann? Wenn nicht hier, wo dann...soll ein Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen?!?
#Landleben#Landwirtschaft#Landlärm#Hahnenkrähen#Schafblöcken#Kuhglocken#wennderhahnkraeht#Emissionen#Ortsüblichkeit#Dorfcharakter#kulturelleserbe#Hofladen#Selbstversorgung#Rassegefluegelzucht#Huehner#Huehnerhaltung#Trend
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Landtag Brandenburg
on 18 Mar 2023Liebe Mitbeschützenden des Landlebens!
Im Landtag Brandenburg wurde der Vorstoß der BVB/FW zu einer weiteren Bundesratsinitiative zum Schutz des Sinneserbes und Dorfcharakters zwar vorerst angenommen und zur Beratung in den Ausschuss überwiesen worden, doch dort wurde er dann jedoch im Februar 2023 von der mehrheitlichen Koalition abgelehnt.
SPD, CDU UND GRÜNE WOLLEN LANDLEBEN NICHT VOR GERICHTSPROZESSEN SCHÜTZEN!
Sie meinen, der derzeitige Schutz, im Gesetz des BGB 906 zusammen mit der TA-Lärm, wäre ausreichend und man solle Probleme in Gesprächen und über das örtliche Schiedsgericht klären.
Mehr dazu und der Link zur Begründungen und Stellungnahmen hier:
m.facebook.com/story.php?story_fbid=pfbid03wVCFpSp2U9FT2RFqBYcAsP4UVXquMp1F41RhQMv2ppCUjDYewaK1YHT7kvATy8nl&id=100064249744137
Wir... further -
Pressemitteilung aus dem bayerischen Landtag
on 13 Jan 2023 -
Debate
Wenn sich schon der „Stadtmensch“ über das Zwitschern einer Amsel am Morgen beschwert, ist es kein Wunder wenn auf dem Land das Krähen eines Hahnes auch als störend empfunden wird. Immer mehr Schichtdienst, maximale Öffnungszeiten dadurch Arbeitszeiten zu immer späteren Stunden, verlangen Ruhezeiten zu allen Tageszeiten. Die Folge ist eindeutig Stress und dadurch beding eine wesentliche niedrigere Toleranz allem gegenüber. Schade!
Das morgendliche Krähen eines Hahnes mag so mancher angenehmer finden, als einen lauten Wecker. Für eine Mieterin aus der Samtgemeinde des niedersächsischen Zeven sah dies allerdings anders aus. Sie war durch die Lärmbelästigung des frühen Vogels so genervt, dass sie vor das Amtsgericht zog. Der Beklagte wurde verurteilt, die Hähne auf seinem Grundstück so zu halten, dass deren Krähen für die Klägerin in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr werktags und bis 8 Uhr samstags sowie an Sonn- und Feiertagen nicht hörbar ist. GUT SO!
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