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Petitsiooni ei rahuldatud
Petitsioon on adresseeritud: Stadt Riedstadt
Abschaffung der Straßenbeiträge!
Selgitus
Liebe Riedstädter, die beschlossene Satzung wiederkehrende Straßenbeiträge ist ungerecht, in der Umsetzung zu teuer und unflexibel und belasten die Grundstücksbesitzer unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend.
Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die Satzung wiederkehrende Straßenbeiträge der Stadt Riedstadt nicht mehr der Lebenswirklichkeit.
Ein Kredit über € 10 Mio. würde den Haushalt nach Abzug der Verwaltungskosten, die für die Beitragserhebung entstehen, nicht nennenswert belasten. Selbst wenn weitere Kredite erforderlich werden würden und die Belastung über die Grundsteuer B umgelegt werden müsste, sind die Beträge für die Bürger von Riedstadt unerheblich.
Deshalb fordern wir mit unserer Unterschrift die Abschaffung der Straßenbeiträge in Riedstadt.
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Petitsioon algas:
19.08.2020
Petitsioon lõpeb:
18.02.2021
Piirkond :
Riedstadt
teema:
Kodanikuõigused
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
12.11.2021alDie an den Bürgermeister übergebene Petition wurde nie beantwortet. Die darüber hinaus über 800 eingereichten Widersprüche wurden jetzt abgelehnt. Klage ist in Vorbereitung.
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Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
27.5.2021alHallo zusammen,
gerade erst im Parlament eingezogen, habe ich gestern meinen Rücktritt als Stadtverordneter erklärt.
Der angehängten Presseerklärung ist näheres zu entnehmen.
Die vom Bürgermeister eingeforderte Rücknahme des Widerspruchs ist für mich schon deshalb nicht möglich, da der überwiegende Teil der IG auf meine Widerspruchsbegründung vom 07.02.2021 Bezug genommen hat.
Bedanken möchte ich mich bei allen, die mich gewählt haben, hoffe aber auf volles Verständnis für mein Tun und Handeln.
Dem Straßenbeitragsausschuss gehören seitens der BfR Hannelore Pletz und als Nachrücker für mich, Karlheinz Hebermehl an. Ich wünsche den Zwei ein gutes Gelingen und bin sicher, dass dieser Ausschuss das Thema Straßenbeiträge in Riedstadt einer... Edasi -
Die Petition wurde eingereicht
11.3.2021alSehr geehrter Herr Bgm., sehr geehrter Magistrat, sehr geehrte Stadtverordneten,
Sie, Herr Bgm. haben am letzten Donnerstag, 04.03.2021, in der 34. Stadtverordnetenversammlung unter dem Punkt 1.2 „Bericht des Magistrates“ sich zu Wort gemeldet, um Ihre Abwesenheit bei der Übergabe der Petition zu erklären. Dabei haben Sie auch alle Mails vorgelesen, die Herr Keller Ihnen zu diesem Thema geschickt hatte, aber das wichtigste Mail dazu, haben Sie, wie in dem angehängten Schreiben ausgeführt, nicht vorgelesen.
Das angehängte, an Sie gerichtete Schreiben, das wir am Montagabend im Rathaus eingeworfen haben, sowie die dem Schreiben beigefügte Anlage „Schreiben des Herrn Dr. Niemeier“, möchten wir deshalb all denen zur Kenntnis geben, die direkt oder... Edasi
arutelu
"Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in dem Abrechnungsgebiet 1 35%" In Rheinland-Pfalz darf der Anteil der Gemeinde nicht über 30% hinausgehen. Vielleicht gilt das auch in Hessen. Damit wäre die Satzung nichtig. "§11 Artzuschlag unterscheidet zwischen zwei Typen von Bebauungen 30% und 15% Zuschlag" Diese Logik erschließt sich mir nicht. Wieso werden nicht alle Bebauungstypen gleich behandelt?
vastu-argumenti veel pole.