Region: Frankfurt am Main
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Habitation

Petition gegen den Frankfurter Mietspiegel 2010/2012

Petitioner not public
Petition is addressed to
Hessischer Landtag

467 signatures

The petition is denied.

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The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Petition is addressed to: Hessischer Landtag

Aufhebung des Mietspiegels 2010 für Frankfurt am Main und seiner Fortschreibung 2012 Die Lagenzuschläge für Innenstadtgebiet 1 und 2 müssen zurückgenommen werden.

Reason

  1. Der Mietspiegel 2010 hat neue Lagenzuschläge in den Mietspiegel aufgenommen. Die neuen Innenstadtlagen haben extreme Mieterhöhungen in denen als Innenstadtgebiete 1 und 2 ausgewiesenen Vierteln zur Folge. Die erstmalig eingeführten Lagenzuschläge für Innenstadtgebiet 1 und 2 beziehen sich ausdrücklich nicht auf die Qualität des Wohnumfelds, sondern lediglich auf vermeintlich erhobene Mietpreise und mögliche oder tatsächliche Verkaufspreise von Eigentumswohnungen. Der Gesetzgeber hat in den Ausführungen zu den Lagen Hinweise gegeben, die klar von der Qualität der Lagen als Umfeld Qualität ausgehen. (Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln des BMVBW, 1. Juli 2002, Seite 25 f, S 62). Wir bezweifeln sowohl die Repräsentativität der Datenerhebung, als auch die geografische Zuweisung.
  2. Eine gesetzlich nicht vorgesehene Erstellung des Mietsspiegels 2010 wurde durchgeführt. Der Gesetzgeber hat im §558 Absatz 2, Satz1 BGB festgelegt: „Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder von Erhöhungen nach §560 abgesehen verändert worden sind.“ weiter 558 d Absatz 2 „Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.“ Die gesetzliche Regelung, die die angeblich ortsübliche Vergleichsmiete lediglich durch Erhebung der neu vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre abbildet und die Bestandsmieten außer Acht lässt, macht den Mietspiegel ohnehin zu einem Instrument der ständigen Mieterhöhungen. Die Stadt Frankfurt hat darüber hinaus ohne Notwendigkeit, nachdem 2008 ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wurde, bereits zwei Jahre später ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben, um einen qualifizierten Mietspiegel 2010 erstellen zu lassen. Eine unzulässige drastische Erhöhung war die Folge, da zusätzlich zu anderen Merkmalen Lagenzuschläge von 1,24 €/qm(2010), 1,29 €/qm(2012) im Innenstadtgebiet 2 und 1,87 €/qm(2010), 1,94 €/qm (2012) im Innenstadtgebiet 1 erhoben werden konnten. Das ist zudem eine Verschwendung von Haushaltsgeldern, diese Kosten für einen neuen Mietspiegel hätten erst 2012 anfallen müssen, wäre man dem Gesetz gefolgt. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrags hätte der Mietspiegel 2008 verlängert werden müssen. Beim Zugrunde legen des Verbraucherpreisindex hätten die Mieten lediglich um ca. 2,08% erhöht werden können (Erhebungsmonat Dez. 2007 mit dem Indexwert 105,6/Dez. 2009 mit dem Indexwert 107,8).
  3. Die gesetzlich geforderte Dokumentation zu der Untersuchung lag bei Beschluss des Mietspiegels 2010 nicht vor. Die erst auf Verlangen der Bürger und über ein Jahr nach Inkrafttreten des Mietspiegels vorgelegte Dokumentation konnte in keiner Weise eine Begründung für die drastischen Erhöhungen und die geografische Zuordnung der Innenstadtgebietszuschläge erbringen.
  4. Der Mietspiegel 2010 hat den sozialen Frieden gestört, hat die Mieter einseitig belastet, setzt sie Vertreibungsgefahr aus und ist damit dem Sozialstaatsprinzip vollkommen enthoben. Und er hat außerdem in seiner Zielsetzung in Abwägung der Interessen von Vermietern und Mietern einseitig die Interessen der Immobilienwirtschaft verfolgt. Die Wohnungsbaugesellschaften haben in großem Umfang mit Hilfe dieses Mietspiegels gerade in früheren Sozialbauwohnungen Mieten bis auf den letzten möglichen Cent angehoben. Geschädigt wird auch der öffentliche Haushalt durch Zunahme von Transferleistungen.

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Petition details

Petition started: 08/31/2012
Petition ends: 11/30/2012
Region: Frankfurt am Main
Topic: Habitation

News

  • Liebe Unterstützer der Petition gegen den Frankfurter Mietspiegel!
    Rechtsweg weitgehend ausgeschlossen?
    Erster Prozesstermin vor dem Amtsgericht am Mittwoch, dem 14. August
    Die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Mietspiegel 2010 / 2012 und seine unrichtigen Lagenzuschläge von denen Tausende von Mietern betroffen sind, werden von den Entscheidungsträgern bisher nicht zugestanden. Eine Verwaltungsgerichtsklage ist nicht möglich und der Petitionsausschuss des Landes Hessen hat es sich auch im Falle der am 24.1. 2013 eingereichten Petition gegen den Mietspiegels sehr einfach gemacht: Der Landtag hat beschlossen, dass die Landesregierung die Pententen über die Sach- und Rechtslage informieren möge. Und die Landesregierung stellt fest, dass das der Mietspiegel Sache der Stadt Frankfurt ist. Wie einfach: Die angeforderte Prüfung der Sache- und Rechtslag wird einfach an die Verursacher der Beschwerde – der Stadt Frankfurt –zurückgegeben! Wo ist hier Demokratie?
    Die bisher einzige rechtliche Chance gegen den Mietspiegel vorzugehen ist eine Chance nur für Einzelne und mit Risiko behaftet:
    Der Mieter zahlt die Mieterhöhung auf Grund des Lagenzuschlages nicht und erteilt auch keine Zustimmung zur Mieterhöhung. Das kann zur Klageerhebung des Vermieters führen. Dann ist ein Rechtsstreit möglich. Wie weit er mit welchen Ergebnissen geführt werden kann, wird sich bei diesem ersten Prozess zeigen.
    Musterklage gegen den Mietspiegel 2010/2012
    Eine betroffene Mieterin aus Bockenheim hat die Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen ihres Vermieters nicht erteilt. Der Vermieter hat Klage erhoben, die von der Mieterin und ihrer Verteidigung als Musterklage gegen den Mietspiegel 2010/2012 beantwortet wird.
    Der erste Termin beim Amtsgericht Frankfurt
    Mittwoch, 14. August 2013
    Frankfurt am Main
    Gerichtsstraße 2
    9:45 Uhr, Raum 128
    Gebäude B,
    Unterstützung vor Ort wünschenswert!

    Mit herzlichen Grüßen und wir lassen nicht locker
    Anette Mönich
  • Lieber Unterstützer der Petition gegen den Frankfurter Mietspiegel ,
    der Eingang unserer Petition wurde vom Petitionsausschuss des Landes Hessen formell bestätigt und eine Prüfung zugesichert.
    Seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt wurde eine beschleunigte Bearbeitung des Mietspiegels 2014 angekündigt. Die Stadt Frankfurt hat das Institut InWIS, das diesen Mietspiegel 2010 erstellt hat nicht mehr mit dem nächsten Mietspiegel beauftragt, sondern hat das Institut IWU beauftragt. Das wars aber schon mit den „positiven“ Nachrichten.
    Gleichzeitig wird der Mietspiegel und die Lagenzuschläge vor allen Dingen von den Wohnungsbaugesellschaften angewendet. Die Kaltmieten der früheren Sozialwohnungen steigen teilweise über 9 Euro. Der Lohnanteil der Mieten ist in den unteren Einkommensgruppen über 40 Prozent und steigt weiter an.
    In Bockenheim und in ganz Frankfurt schreiten die Verkäufe Wohnhäusern und die Modernisierung derselben voran. Nach den Modernisierungen werden die Mieten für die bisherigen Bewohner oft unbezahlbar.
    „Wohnen ist Menschenrecht“ und mit der „Miete sollten keine Profite gemacht werden“ ist zentrales Thema. Hier werden in den nächsten Jahren Entscheidungen für oder gegen das Recht auf Stadt und unser urbanes Leben fallen. Wir müssen uns einmischen, es geht um unser Leben und Wohnumfeld.
    Die Bundes- und Landtagswahlen wollen wir nutzen um gegen die Bundes-Mietgesetzgebung Öffentlichkeit zu schaffen. Diese räumt dem Vermieter weitgehende Rechte ein und die Rechte der Mieter wurden in den letzten Jahrzehnten immer weiter beschnitten. Beispielsweise regelt das Bundesgesetz (558), dass innerhalb von drei Jahren 20% Mieterhöhung möglich sind. Das Bundesgesetz regelt ebenda, dass die ortsübliche Vergleichsmiete und die „qualifizierten Mietspiegel“ datenmäßig nur aus den Mieten bestehen, die in den letzen 4 Jahren erhöht wurden. Es handelt sich um den Spiegel von Mieterhöhungen und jeder weitere Mietspiegel treibt die Mieterhöhungen vorwärts. Modernisierungen können vom Vermieter ohne jede Zustimmung von Mietern durchgeführt und werden mit 11 Prozent der Modernisierung jährlich auf den Mieter umgelegt. Auch nach Begleichung aller Modernisierungskosten bleibt es bei der erhöhten Miete.

    In diesem Jahr bietet sich die Gelegenheit das zum Thema zu machen und die Politiker, die in der Öffentlichkeit Sorge um den bezahlbaren Wohnraum signalisieren mit konkreten Arbeitsaufträgen zu versehen.

    Für das Recht auf Wohnen und gegen diese Politik wollen wir auch auf der Blockupy Demonstration am 1. Juni in Frankfurt eintreten.

    Am 5. Juni um 19.30 Uhr findet in der Kirche der Jakobsgemeinde am Kirchplatz in Bockenheim eine Veranstaltung „Wohin geht Bockenheim?“ An der sich neben weiteren Initiativen auch das Stadtteilbüro und die Mieterinitiative Bockenheim beteiligt.
    Hierzu sind Sie herzlich eingeladen.

    Herzliche Grüße Anette Mönich

    http://www.zukunft-bockenheim.de/mietspiegel.htm
  • Liebe Unterstützer der Petition,
    die Aktivitäten gegen den Mietspiegel sind sehr notwendig und müssen weiter fortgesetzt werden.
    Das Jahr 2012 hat im Stadtteilbüro mit der Auseinandersetzung um neue Mieterhöhungen im Stadtteil geendet und das Jahr 2013 hat damit auch begonnen:

    Die Wohnungsbaugesellschaften GWH und ABG die über die größten Anteile auch der früheren Sozialwohnungen verfügen, haben meist zum 1.2.2013 überall da, wo das gesetzlich und gestützt durch den Mietspiegel 2012 und die Lagenzuschläge möglich war, die Mieten erneut erhöht. Oft bereits 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung.

    Auch private Vermieter ziehen in Bockenheim jetzt teilweise nach und nutzen die Gunst der Stunde: Noch gelten die Lagenzuschläge, obgleich der Magistrat der Stadt deren Fehlerhaftigkeit eingeräumt und eine neue Untersuchung angekündigt hat. Das Institut das den Mietspiegel 2010 / 2012 erstellt hat, wurde ausgetauscht und das frühere Institut erneut bestellt.

    Auf unser Anschreiben zu den erneute Mieterhöhungen an Magistrat und OB, sowie Stadtverordnete antwortete OB Feldmann:

    „Ich habe umgehend veranlasst, dass eine Prüfung Ihres Anliegens erfolgt.
    Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld.“(3. Januar 2013)
    Wenn möglich sollte die schriftliche Zustimmung von betroffenen Mietern so lange wie möglich hinausgezögert werden. Die Vermieter müssen vor einer Klage zweimal abmahnen. Das kann man ohne Risiko erst mal machen lassen (wenn man die Nerven dazu hat und man muss dann eventuell die nicht gezahlte Miete nachzahlen). Die Vermieter wollen die Zustimmung unbedingt, weil das für ihre Rechtssicherheit nötig ist.

    Eine Mieterin hat sich entschlossen sich verklagen zu lassen und dadurch eine Musterklage zu führen. Wer sich hier anschließen will soll sich mit uns im Stadtteilbüro in Verbindung setzen. Es ist nicht möglich eine Sammelklage zu machen, aber man kann von Vorbereitungen zum Prozess Vorteile haben.
    Öffentliche Aktionen sind weiter geplant.
    Zahlreiche Mieter haben einen Brief an OB Feldmann, den Magistrat und die Stadtverordneten unterzeichnet, die nächste Woche im Römer abgegeben wird, aber auch nachher noch als Unterschriftensammlung weitergeführt werden kann.
    Weitere Termine:
    21. Januar, Montag 16 Uhr Stadtteilbüro:
    Öffentliche Übergabe der Petition an den Petitionsausschuss des Landtags
    Wir laden die Presse ein und übergeben die Unterschriftensammlung an die Vorsitzende des Ausschusses. Unbedingt sinnvoll ist das zahlreiche Erscheinen der betroffenen Mieter.
    23. Januar, 19 Uhr Mieterinitiative im Stadtteilbüro.
    Wir treffen uns um unsere Aktivitäten und weiteres Vorgehen zu planen und uns auszutauschen.
    Das Vorbereiten einer gemeinsamen Demonstration im Sommer mit vielen anderen Gruppen und das Nutzen des Wahljahres 2013 sind die Punkte, die wir in Planung haben. Das Trio von Stadt, Land und Bund, die die Rahmenbedingungen für diesen Umgang mit uns Mietern schaffen muss in der Gesamtheit in den Blick genommen werden. 2013 bietet hier eine gute Gelegenheit.
    Wir machen weiter!
    Anette Mönich
    www.zukunft-bockenheim.de

Für junge Menschen ist es wichtig, Eigenständigkeit zu lernen. Nur mit selbstständigen und entwickelten Persönlichkeiten können wir eine starke wirtschaftliche Zukunft aufbauen! Wenn diese jungen Leute aber klein gehalten werden, indem es ihnen durch die übertrieben hohen Mietpreise unmöglich gemacht wird, während des Studiums auszuziehen, dann werden ihnen damit Steine in den Weg geworfen, die uns früher oder später allen schaden.

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