Region: Frankfurt am Main
Bild der Petition Petition gegen den Frankfurter Mietspiegel 2010/2012
Wohnen

Petition gegen den Frankfurter Mietspiegel 2010/2012

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischer Landtag
467 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

467 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Aufhebung des Mietspiegels 2010 für Frankfurt am Main und seiner Fortschreibung 2012 Die Lagenzuschläge für Innenstadtgebiet 1 und 2 müssen zurückgenommen werden.

Begründung

  1. Der Mietspiegel 2010 hat neue Lagenzuschläge in den Mietspiegel aufgenommen. Die neuen Innenstadtlagen haben extreme Mieterhöhungen in denen als Innenstadtgebiete 1 und 2 ausgewiesenen Vierteln zur Folge. Die erstmalig eingeführten Lagenzuschläge für Innenstadtgebiet 1 und 2 beziehen sich ausdrücklich nicht auf die Qualität des Wohnumfelds, sondern lediglich auf vermeintlich erhobene Mietpreise und mögliche oder tatsächliche Verkaufspreise von Eigentumswohnungen. Der Gesetzgeber hat in den Ausführungen zu den Lagen Hinweise gegeben, die klar von der Qualität der Lagen als Umfeld Qualität ausgehen. (Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln des BMVBW, 1. Juli 2002, Seite 25 f, S 62). Wir bezweifeln sowohl die Repräsentativität der Datenerhebung, als auch die geografische Zuweisung.
  2. Eine gesetzlich nicht vorgesehene Erstellung des Mietsspiegels 2010 wurde durchgeführt. Der Gesetzgeber hat im §558 Absatz 2, Satz1 BGB festgelegt: „Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder von Erhöhungen nach §560 abgesehen verändert worden sind.“ weiter 558 d Absatz 2 „Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.“ Die gesetzliche Regelung, die die angeblich ortsübliche Vergleichsmiete lediglich durch Erhebung der neu vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre abbildet und die Bestandsmieten außer Acht lässt, macht den Mietspiegel ohnehin zu einem Instrument der ständigen Mieterhöhungen. Die Stadt Frankfurt hat darüber hinaus ohne Notwendigkeit, nachdem 2008 ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wurde, bereits zwei Jahre später ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben, um einen qualifizierten Mietspiegel 2010 erstellen zu lassen. Eine unzulässige drastische Erhöhung war die Folge, da zusätzlich zu anderen Merkmalen Lagenzuschläge von 1,24 €/qm(2010), 1,29 €/qm(2012) im Innenstadtgebiet 2 und 1,87 €/qm(2010), 1,94 €/qm (2012) im Innenstadtgebiet 1 erhoben werden konnten. Das ist zudem eine Verschwendung von Haushaltsgeldern, diese Kosten für einen neuen Mietspiegel hätten erst 2012 anfallen müssen, wäre man dem Gesetz gefolgt. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrags hätte der Mietspiegel 2008 verlängert werden müssen. Beim Zugrunde legen des Verbraucherpreisindex hätten die Mieten lediglich um ca. 2,08% erhöht werden können (Erhebungsmonat Dez. 2007 mit dem Indexwert 105,6/Dez. 2009 mit dem Indexwert 107,8).
  3. Die gesetzlich geforderte Dokumentation zu der Untersuchung lag bei Beschluss des Mietspiegels 2010 nicht vor. Die erst auf Verlangen der Bürger und über ein Jahr nach Inkrafttreten des Mietspiegels vorgelegte Dokumentation konnte in keiner Weise eine Begründung für die drastischen Erhöhungen und die geografische Zuordnung der Innenstadtgebietszuschläge erbringen.
  4. Der Mietspiegel 2010 hat den sozialen Frieden gestört, hat die Mieter einseitig belastet, setzt sie Vertreibungsgefahr aus und ist damit dem Sozialstaatsprinzip vollkommen enthoben. Und er hat außerdem in seiner Zielsetzung in Abwägung der Interessen von Vermietern und Mietern einseitig die Interessen der Immobilienwirtschaft verfolgt. Die Wohnungsbaugesellschaften haben in großem Umfang mit Hilfe dieses Mietspiegels gerade in früheren Sozialbauwohnungen Mieten bis auf den letzten möglichen Cent angehoben. Geschädigt wird auch der öffentliche Haushalt durch Zunahme von Transferleistungen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer der Petition gegen den Frankfurter Mietspiegel!
    Rechtsweg weitgehend ausgeschlossen?
    Erster Prozesstermin vor dem Amtsgericht am Mittwoch, dem 14. August
    Die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Mietspiegel 2010 / 2012 und seine unrichtigen Lagenzuschläge von denen Tausende von Mietern betroffen sind, werden von den Entscheidungsträgern bisher nicht zugestanden. Eine Verwaltungsgerichtsklage ist nicht möglich und der Petitionsausschuss des Landes Hessen hat es sich auch im Falle der am 24.1. 2013 eingereichten Petition gegen den Mietspiegels sehr einfach gemacht: Der Landtag hat beschlossen, dass die Landesregierung die Pententen über die Sach- und Rechtslage informieren möge. Und die Landesregierung stellt fest, dass das... weiter

  • Lieber Unterstützer der Petition gegen den Frankfurter Mietspiegel ,
    der Eingang unserer Petition wurde vom Petitionsausschuss des Landes Hessen formell bestätigt und eine Prüfung zugesichert.
    Seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt wurde eine beschleunigte Bearbeitung des Mietspiegels 2014 angekündigt. Die Stadt Frankfurt hat das Institut InWIS, das diesen Mietspiegel 2010 erstellt hat nicht mehr mit dem nächsten Mietspiegel beauftragt, sondern hat das Institut IWU beauftragt. Das wars aber schon mit den „positiven“ Nachrichten.
    Gleichzeitig wird der Mietspiegel und die Lagenzuschläge vor allen Dingen von den Wohnungsbaugesellschaften angewendet. Die Kaltmieten der früheren Sozialwohnungen steigen teilweise über 9 Euro. Der Lohnanteil... weiter

  • Liebe Unterstützer der Petition,
    die Aktivitäten gegen den Mietspiegel sind sehr notwendig und müssen weiter fortgesetzt werden.
    Das Jahr 2012 hat im Stadtteilbüro mit der Auseinandersetzung um neue Mieterhöhungen im Stadtteil geendet und das Jahr 2013 hat damit auch begonnen:

    Die Wohnungsbaugesellschaften GWH und ABG die über die größten Anteile auch der früheren Sozialwohnungen verfügen, haben meist zum 1.2.2013 überall da, wo das gesetzlich und gestützt durch den Mietspiegel 2012 und die Lagenzuschläge möglich war, die Mieten erneut erhöht. Oft bereits 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung.

    Auch private Vermieter ziehen in Bockenheim jetzt teilweise nach und nutzen die Gunst der Stunde: Noch gelten die Lagenzuschläge, obgleich... weiter

Für junge Menschen ist es wichtig, Eigenständigkeit zu lernen. Nur mit selbstständigen und entwickelten Persönlichkeiten können wir eine starke wirtschaftliche Zukunft aufbauen! Wenn diese jungen Leute aber klein gehalten werden, indem es ihnen durch die übertrieben hohen Mietpreise unmöglich gemacht wird, während des Studiums auszuziehen, dann werden ihnen damit Steine in den Weg geworfen, die uns früher oder später allen schaden.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern