Neuigkeiten
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Liebe Unterstützer:innen der Petition,
hier kommt, wie angekündigt, der zweite Teil zur kritischen Auseinandersetzung mit der medialen Berichterstattung
Neue Informationen aus der Rheinischen Post
Auch der aktuelle Artikel der Rheinischen Post wirft zahlreiche neue Fragen auf.
Dort wird berichtet, RWE habe die ursprünglich geplante Fläche bereits vor etwa einem Jahr von 42 auf 22 Hektar reduziert. Sollte diese Änderung tatsächlich bereits seit dem Sommer 2025 bekannt gewesen sein, stellt sich die Frage, warum weder die Öffentlichkeit noch die Stadt Erkelenz, der zuständige Bezirksausschuss oder offenbar auch die Presse rechtzeitig darüber informiert wurden.
Unverständlich ist außerdem, warum die Stadt Hückelhoven auf ihrer Internetseite weiterhin die ursprüngliche, deutlich größere Planung veröffentlicht, wenn diese angeblich bereits seit rund einem Jahr nicht mehr aktuell ist.
Auch die Überschrift „Dabei hat RWE längst reagiert“ erscheint vor diesem Hintergrund problematisch. Von einer transparenten Reaktion kann schwerlich gesprochen werden, wenn eine derart wesentliche Änderung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern offenbar nicht mitgeteilt wurde.
Im Artikel wird außerdem die Aussage wiedergegeben, die Hückelhovener Bevölkerung habe keinen Sichtkontakt zu der Anlage. Diese pauschale Aussage ist nicht richtig. Darüber hinaus darf dadurch kein Keil zwischen die Menschen in Baal und Granterath getrieben werden. Die geplante Anlage betrifft nicht nur diejenigen, die sie unmittelbar aus ihrem Wohnhaus sehen können. Es geht vielmehr um ein gemeinsam genutztes Landschafts- und Naherholungsgebiet, um Spazier- und Radwege, Landwirtschaft, Natur- und Artenschutz sowie um die langfristige Veränderung eines zusammenhängenden Landschaftsraums.
Die öffentliche Äußerung, man glaube nicht, dass die Anlage vollständig verhindert werden könne, halte ich zudem strategisch für wenig hilfreich. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, sollten wir unsere begründeten Einwände weiterhin geschlossen, sachlich und mit Nachdruck vortragen.
Besondere Bedeutung des Landschaftsbildes
Das Landschaftsbild ist in diesem Bereich besonders wertvoll. Die typische Topographie mit den deutlich erkennbaren Erosionsrinnen zum Klingelbachtal und den dazwischenliegenden Plateaus ist hier besonders gut ausgeprägt und erlebbar.
Diese Höhenrücken werden als „Riedel“ bezeichnet. Nach ihnen trägt auch der Landschaftsplan seinen Namen. Gerade diese landschaftstypische Struktur würde durch eine großflächige technische Anlage erheblich beeinträchtigt.
Auf der gegenüberliegenden Seite des Klingelbachs liegt der Haberg. Aus diesem Gebiet und seiner Umgebung sind bedeutende Funde aus der Altsteinzeit bekannt. Es bestehen deshalb auch Fragen hinsichtlich möglicher Bodendenkmäler und weiterer archäologischer Fundstellen.Ich habe daher inzwischen sowohl die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hückelhoven als auch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland angeschrieben und um Auskunft gebeten. Dabei möchte ich insbesondere klären, ob im Plangebiet oder in dessen unmittelbarer Umgebung eingetragene beziehungsweise vermutete Bodendenkmäler vorhanden sind und welche archäologischen Untersuchungen bereits durchgeführt wurden.
Mittlerweile erhielt ich die Nachricht, dass sich innerhalb des Gebietes kein Bodendenkmal befände.
In Absprache zwischen dem LVR, dem Vorhabenträger und einer archäologischen Fachfirma wurden in den letzten Monaten archäologische Untersuchungen durchgeführt. Diese wurden vor kurzem beendet und ein entsprechender Bericht gefertigt, der aktuell dem LVR zur Abstimmung und weiteren Vorgehensweise vor läge. Hieraus könnten sich ggf. „Auflagen“ in den Textlichen Festsetzungen ergeben, die bei einer weiteren möglichen Beschlussfassung ins Bauleitplanverfahren übernommen werden.Die aktuellen Veröffentlichungen zeigen, wie wichtig es ist, die Planungen weiterhin kritisch zu begleiten. Die nachträglich bekannt gewordene Verkleinerung der Fläche, die widersprüchlichen Aussagen zur Bodenqualität, die rechtliche Bedeutung des kommunalen Photovoltaikkonzepts sowie die Fragen zum Natur-, Landschafts- und Bodendenkmalschutz müssen transparent aufgeklärt werden.
Ich werde die Arbeit an der Petition und die weitere Aufklärung daher mit Nachdruck fortsetzen. Besonders wichtig ist mir dabei, dass die berechtigten Interessen der Menschen aus Baal und Granterath nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir setzen uns gemeinsam für den Erhalt dieses wertvollen Landschafts-, Landwirtschafts- und Naherholungsraums ein.
Vielen Dank für Ihre und eure bisherige Unterstützung. Jede weitere Unterschrift und jedes Weiterleiten der Petition helfen dabei, unserem Anliegen noch mehr Gewicht zu verleihen.
Herzliche Grüße aus dem Urlaub
Anke Kaiser
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Liebe Unterstützer:innen der Petition,
auch aus meinem Urlaub möchte ich Sie und euch über einige wichtige neue Entwicklungen rund um die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen Baal und Granterath informieren.
In den vergangenen Tagen wurde sowohl in der Aachener Zeitunm, im WDR als auch in der Rheinischen Post über das Vorhaben und unsere Petition berichtet. Leider geben die Beiträge des WDR und der RP aus meiner Sicht wesentliche Aspekte nicht vollständig oder teilweise sogar unzutreffend wieder.
Gelungene Berichterstattung in der Aachener Zeitung
Ausdrücklich positiv hervorheben möchte ich den Artikel von Anna Contzen in der Aachener Zeitung. Frau Contzen ist es gelungen, die unterschiedlichen Standpunkte ausgewogen und sachlich darzustellen. Sowohl die Beweggründe und Argumente der Petition als auch die Positionen der Stadt Hückelhoven wurden angemessen berücksichtigt.
Eine solche differenzierte Berichterstattung wird der Komplexität des Themas gerecht.Beschwerde über die Berichterstattung des WDR
Ich habe mich an die zuständige Redakteurin des WDR gewandt und der Darstellung im Onlineartikel sowie im Filmbeitrag in wesentlichen Punkten widersprochen.
Ein ausführliches inhaltliches Vorgespräch über die Hintergründe und die maßgeblichen Argumente der Petition fand zwischen dem WDR und mir nicht statt.
Im WDR-Beitrag fehlen deshalb zentrale Gesichtspunkte unserer Petition obwohl ich die Redaktion mit ergänzenden Informationen unaufgefordert versorgt hatte. Andere Argumente werden verkürzt, unzutreffend oder sinnentstellend dargestellt.
Ich habe daher eine Korrektur verlangt.Auch weitere Aussagen des WDR-Beitrags sind aus meiner Sicht dringend überprüfungsbedürftig.
So wird von einem „Vorrang beim Land“ gesprochen. Diese Formulierung ist bereits deshalb fragwürdig, weil sowohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz als auch das Baugesetzbuch Bundesrecht sind.
Ebenso entsteht der falsche Eindruck, die Stadt Hückelhoven habe durch ihr sogenanntes Photovoltaikkonzept verbindlich festgelegt, welche Flächen für Freiflächen-Photovoltaik geeignet seien. Dieses von der Agentur „energielenker“ erstellte Konzept ist jedoch keine eigenständige Rechtsgrundlage. Entscheidend sind vielmehr die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere das EEG und § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch.
Auch für Flächen innerhalb eines 200-Meter-Korridors müssen die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die Einwände der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden.
Kritisch zu hinterfragen ist außerdem die Darstellung der Bodenqualität. In den eigenen Planungsunterlagen der Stadt werden die betroffenen Ackerflächen dem hochwertigen Bereich zugeordnet. Gleichzeitig wird mit einem offenbar gemittelten Bodenwert von unter 55 argumentiert, ohne dass bislang nachvollziehbar ist, wie dieser Mittelwert genau berechnet wurde. Selbst ein solcher Wert liegt weiterhin in einer Spanne, die keineswegs für minderwertigen Boden spricht.
Auch die ökologische und landschaftliche Bedeutung des Plangebiets wurde in der Berichterstattung nicht angemessen berücksichtigt. Beim Haberger Wald handelt es sich um ein Naturschutzgebiet. Auf der anderen Seite befinden sich landschaftlich geschützte Bereiche. Durch die geplante großflächige Anlage könnte somit ein erheblicher baulicher Sperrriegel zwischen einem Naturschutzgebiet und einem Landschaftsschutzgebiet entstehen.
Problematisch ist darüber hinaus die Auswahl der Gegenstimme im WDR-Beitrag. Mit Herrn Ralf Bußberg von ECON Solar wurde eine Person zu Wort kommen gelassen, die selbst beruflich in der Solarwirtschaft tätig ist. Dieser Hintergrund wurde im Beitrag jedoch nicht ausreichend transparent gemacht. Gerade bei einer Person, die als Gegenstimme zu einer Petition gegen ein konkretes Solarprojekt auftritt, hätte die wirtschaftliche und berufliche Verbindung zur Branche eindeutig offengelegt und journalistisch eingeordnet werden müssen.
Ich habe den WDR deshalb aufgefordert, sowohl den Onlinebeitrag als auch den Filmbeitrag sorgfältig zu überprüfen, die falsche Wiedergabe zu korrigieren und zu den weiteren sachlichen und journalistischen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.In einer zweiten Nachricht, die gleich folgt, werde ich noch auf der RP Artikel vom 24.07.26 bezug nehmen.
Herzliche Grüße
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Es ist eine Schande, dass gutes und wertvolles Ackerland für diese Zwecke genutzt wird. Ich bin der Meinung es gibt genügend ungenutzte Dachflächen, die zur Stromerzeugung genutzt werden können.
Außerdem ist dieses Gebiet unser Naherholungsgebiet.
Mich würde interessieren, wer für diese Genehmigung die Verantwortung trägt?