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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zu einer Sammelpetition aufrufen gegen die immer weiter um sich greifende soziale Ausgrenzung von Rauchern. In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Bayern ist es nicht einmal mehr erlaubt in Kneipen, Gaststätten und Restaurants sowie Festzelten zu rauchen unter dem Vorwand des sogenannten Nichtraucherschutzes. Ich möchte hier zu folgendes Anmerken: 1. Gaststätten, Kneipen, Restaurants und Festzelte sind keine Orte an denen sich Leute aufhalten müssen. Im Gegensatz zu öffentlichen Behördengebäuden.
Es gibt keinen unwiderlegbaren Beweis dafür, dass Passivrauchen tatsächlich krank macht.
Gaststätten sind private Räumlichkeiten, welche Eigentum des Gastwirtes sind und kein öffentlicher Besitz. Der Gastwirt muss selbst entscheiden können, ob in seinem Lokal geraucht wird oder nicht! Es wird also in unzulässiger Weise in die Persönlichen Rechte des Gastwirtes eingegriffen.
Raucherinnen und Raucher werden auf diese Art und Weise systematisch vom sozialen Leben ausgeschlossen.
Perustelut
Die soziale Ausgrenzung, welcher Raucherinnen und Raucher tag täglich ausgesetzt sind grenzen schon an ein Progrom, dass in übelster Weise an die Anfänge des Hitler Regims erinnert! Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig! Die Bundesregierung ist allen Bürgerinnen und Bürgern -nicht nur den Nichtrauchern-gegenüber verpflichtet, deren Rechte und Interessen zu wahren und gesetzliche Regelungen zu treffen, die Raucherinnen und Raucher vor dieser Art der sozialen Ausgrenzung zu schützen und anderslautende Regelungen in einzelnen Bundesländern ausser Kraft setzt.
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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen bzw. wird nicht weiter verfolgt
ajankohtana 9.7.2014Ich habe mich mit meinem Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages direkt gewendet. Dort beffindet sich dieses Anliegen seit dem 27. Januar 2014 in der parlamentarischen Prüfung.
Väittely
Den Hitlervergleich finde ich gut! Ruhig mehr davon, damit die Politik endlich aufwacht und kapiert, was hier passiert!
Niemand wird durch Nichtraucherschutzgesetze ausgegrenzt. Jeder darf das Lokal betreten, da es sich nicht um private, sondern um öffentlich zugängliche Räume handelt. Die rechte der Raucher bleiben durch das Gesetz gewahrt, da es ein Recht auf Rauchen nicht gibt.