Petitionsrecht - Petitionsbearbeitung innerhalb einer angemessenen Frist

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
284 Unterstützende 284 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

284 Unterstützende 284 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Petitionen innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten und abzuschließen bzw. entsprechend zu handeln.

Begründung

In allen Bereichen des Alltags gibt es Fristen. Es muss doch möglich sein, Petitionen innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten, abzuschließen oder entsprechend umzusetzen. Ich finde es sehr schade, dass manche Petitionen jahrelang in der "Prüfung" liegen und sich nichts tut. Eine angemessene Frist wäre z.B. max. 1 Jahr.

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Neuigkeiten

  • Pet A-18-99-1030-015060

    Petitionsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird die Bearbeitung und der Abschluss von Petitionen innerhalb einer
    angemessenen Frist gefordert. (ID 57331)
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Petitionen innerhalb einer
    angemessenen Zeit bearbeitet und abgeschlossen werden müssten. Dabei wird
    insbesondere kritisiert, dass einige Eingaben sich mehrere Jahre in der
    parlamentarischen Prüfungen befänden. Als angemessener Frist definiert der Petent
    maximal ein Jahr.
    Die Petition... weiter

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