98 signatures
The petition is denied.
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition is addressed to: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Demenz-Betreuungsleistungen von dafür ausgebildeten/geschulten Menschen und Vertrauenspersonen auch in vollstationären Einrichtungen durch "Dritte" abrufbar sind.
Reason
Die KK haben 2008 sofort Verträge mit den vollstationären Einrichtungen geschlossen, so dass sie diese abrufen können. Wenn diese Leistung vor Ort jedoch nicht erbracht wird oder Angehörige nun den Kranken bekannte Vertrauenspersonen hinzuziehen wollen, ist dies nicht möglich. Wobei es den Menschen damit um einiges besser ginge, sie hätten eine 1:1 Betreuung und damit würden eventuelle Probleme, die in Heimen auftreten können, schon mal verringert. Teilweise werden die Leistungen bei den Kassen auch nicht abgerufen, sondern verfallen irgendwann. Bei Nachfragen verweist uns die Kasse auf die Gesetzeslage. Gerade bei Demenz Erkrankten ist Vertrauen immens wichtig. Vile Angehörige versuchen, dies zu organisieren und die Zahlung selbst zu übernehmen, bei Single, Alleinstehenden im Beruf oder Alleinerziehenden plus Beruf oder kranken Partnern ist dies jedoch schon sehr problematisch und bringt viele an ihre eigenen Grenzen (gesundheitlich wie finanziell). Was nützt die Pflegestufe 0, wenn sie nicht dort ankommt, wo sie auch Angehörige unterstützen und Betroffenen helfen kann?
Link to the petition
Tear-off stub with QR code
download (PDF)Petition details
Petition started:
06/05/2012
Petition ends:
07/04/2012
Region:
Germany
Topic:
News
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
on 29 Aug 2017Pet 2-17-15-8291-015244Pflegeversicherung – Leistungen -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Demenz-Betreuungsleistungen von dafür
ausgebildeten/geschulten Menschen und Vertrauenspersonen auch in vollstationären
Einrichtungen durch "Dritte" abrufbar sind.
Zur Begründung wird ausgeführt, die zusätzlichen Betreuungsleistungen im Rahmen
der Pflegeversicherung seien von Betroffenen, die in einer Alteneinrichtung lebten,
nicht eigenständig abrufbar. Die Einrichtungen würden diese Leistungen von den
Krankenkassen zur Verfügung gestellt bekommen, wovon... further
Debate
No CONTRA argument yet.