Reģions: Vācija

Pflegeversicherung -Leistungen- - Abrufbarkeit von Leistungen durch "Dritte"

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
98 Atbalstošs 98 iekš Vācija

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Demenz-Betreuungsleistungen von dafür ausgebildeten/geschulten Menschen und Vertrauenspersonen auch in vollstationären Einrichtungen durch "Dritte" abrufbar sind.

Pamatojums

Die KK haben 2008 sofort Verträge mit den vollstationären Einrichtungen geschlossen, so dass sie diese abrufen können. Wenn diese Leistung vor Ort jedoch nicht erbracht wird oder Angehörige nun den Kranken bekannte Vertrauenspersonen hinzuziehen wollen, ist dies nicht möglich. Wobei es den Menschen damit um einiges besser ginge, sie hätten eine 1:1 Betreuung und damit würden eventuelle Probleme, die in Heimen auftreten können, schon mal verringert. Teilweise werden die Leistungen bei den Kassen auch nicht abgerufen, sondern verfallen irgendwann. Bei Nachfragen verweist uns die Kasse auf die Gesetzeslage. Gerade bei Demenz Erkrankten ist Vertrauen immens wichtig. Vile Angehörige versuchen, dies zu organisieren und die Zahlung selbst zu übernehmen, bei Single, Alleinstehenden im Beruf oder Alleinerziehenden plus Beruf oder kranken Partnern ist dies jedoch schon sehr problematisch und bringt viele an ihre eigenen Grenzen (gesundheitlich wie finanziell). Was nützt die Pflegestufe 0, wenn sie nicht dort ankommt, wo sie auch Angehörige unterstützen und Betroffenen helfen kann?

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Jaunumi

  • Pet 2-17-15-8291-015244Pflegeversicherung – Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Demenz-Betreuungsleistungen von dafür
    ausgebildeten/geschulten Menschen und Vertrauenspersonen auch in vollstationären
    Einrichtungen durch "Dritte" abrufbar sind.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die zusätzlichen Betreuungsleistungen im Rahmen
    der Pflegeversicherung seien von Betroffenen, die in einer Alteneinrichtung lebten,
    nicht eigenständig abrufbar. Die Einrichtungen würden diese Leistungen von den
    Krankenkassen zur Verfügung gestellt bekommen, wovon... vairāk

Debates

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