Alueella: Saksa

Prozesskostenhilfe - Abzug der Rundfunkgebühren vom Einkommen bei Berechnung der Prozesskostenhilfe

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgaben vom Einkommen abgezogen werden.

Perustelut

Die Rundfunkgebühren sind eine Pflichtzahlung, der man sich genau so wie die Wohnungsmiete nicht entziehen kann. Die Wohnungsmiete, Versicherungen und einige andere Ausgaben werden als notwendige Ausgabe bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe vom Einkommen abgezogen. Warum passiert das nicht auch mit den Rundfunkgebühren als Pflichtzahlung.

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Uutiset

  • Pet 4-19-07-3106-004856 Prozesskostenhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der
    Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgabe vom Einkommen abgezogen werden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Rundfunkgebühren wie
    die Wohnungsmiete eine Pflichtzahlung seien, der man sich nicht entziehen könne.
    Die Wohnungsmiete, Versicherungen und andere Ausgaben würden als notwendige
    Ausgaben bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe (PKH) vom Einkommen
    abgezogen. Dies solle auch für die Rundfunkgebühren... enemmän

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