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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgaben vom Einkommen abgezogen werden.
Perustelut
Die Rundfunkgebühren sind eine Pflichtzahlung, der man sich genau so wie die Wohnungsmiete nicht entziehen kann. Die Wohnungsmiete, Versicherungen und einige andere Ausgaben werden als notwendige Ausgabe bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe vom Einkommen abgezogen. Warum passiert das nicht auch mit den Rundfunkgebühren als Pflichtzahlung.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.5.2019Pet 4-19-07-3106-004856 Prozesskostenhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der
Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgabe vom Einkommen abgezogen werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Rundfunkgebühren wie
die Wohnungsmiete eine Pflichtzahlung seien, der man sich nicht entziehen könne.
Die Wohnungsmiete, Versicherungen und andere Ausgaben würden als notwendige
Ausgaben bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe (PKH) vom Einkommen
abgezogen. Dies solle auch für die Rundfunkgebühren... enemmän
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