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La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgaben vom Einkommen abgezogen werden.
Motivazioni:
Die Rundfunkgebühren sind eine Pflichtzahlung, der man sich genau so wie die Wohnungsmiete nicht entziehen kann. Die Wohnungsmiete, Versicherungen und einige andere Ausgaben werden als notwendige Ausgabe bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe vom Einkommen abgezogen. Warum passiert das nicht auch mit den Rundfunkgebühren als Pflichtzahlung.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
16/03/2018
La petizione termina:
14/05/2018
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 4-19-07-3106-004856 Prozesskostenhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der
Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgabe vom Einkommen abgezogen werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Rundfunkgebühren wie
die Wohnungsmiete eine Pflichtzahlung seien, der man sich nicht entziehen könne.
Die Wohnungsmiete, Versicherungen und andere Ausgaben würden als notwendige
Ausgaben bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe (PKH) vom Einkommen
abgezogen. Dies solle auch für die Rundfunkgebühren... avanti
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.