Região: Alemanha

Prozesskostenhilfe - Abzug der Rundfunkgebühren vom Einkommen bei Berechnung der Prozesskostenhilfe

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

49 Assinaturas

A petição não foi aceite.

49 Assinaturas

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgaben vom Einkommen abgezogen werden.

Razões

Die Rundfunkgebühren sind eine Pflichtzahlung, der man sich genau so wie die Wohnungsmiete nicht entziehen kann. Die Wohnungsmiete, Versicherungen und einige andere Ausgaben werden als notwendige Ausgabe bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe vom Einkommen abgezogen. Warum passiert das nicht auch mit den Rundfunkgebühren als Pflichtzahlung.

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 16/03/2018
Petição termina: 14/05/2018
Região: Alemanha
Categoria:

Novidades

  • Pet 4-19-07-3106-004856 Prozesskostenhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der
    Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgabe vom Einkommen abgezogen werden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Rundfunkgebühren wie
    die Wohnungsmiete eine Pflichtzahlung seien, der man sich nicht entziehen könne.
    Die Wohnungsmiete, Versicherungen und andere Ausgaben würden als notwendige
    Ausgaben bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe (PKH) vom Einkommen
    abgezogen. Dies solle auch für die Rundfunkgebühren... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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