Prüfung Alternative zu Entfall von Parkplätzen in Kölner Innenstadt

Petition is addressed to
Bürgermeister Julie Cazier

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Petition addressed to: Bürgermeister Julie Cazier

Mit Informationsschreiben am 27.03.26 per Flugblatt im Hausflur wurden die Anlieger u. Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, dass in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfallen. Es wurde erklärt, dass gemäß § 12 Abs. 1 Nr.1 StVO das Parken an "engen Straßenstellen" unzulässig sei und die Rechtsprechung ein „klares Maß“ für die verbleibende Durchgangsbreite von mindestens 3,05m definiert hat. Wir haben erstmals am 28.03.26 und am 12.04.26 nochmals ausführlich alle im Griechenmarktviertel betroffenen Straßen an mehreren Punkten vermessen und fotodokumentiert. Wir haben festgestellt, dass die 3,05m Restfahrbahnbreite in den allermeisten Fällen nicht unterschritten wurde. Die Stellen, an denen die 3,05m nur um wenige Zentimeter unterschritten wurden, sind nur auf wenige sehr breite oder nicht ordnungsgemäße Fahrzeuge zurückzuführen. Ferner haben wir im Griechenmarktviertel insgesamt 92 in den Parkzonen abgestellte Fahrzeuge gezählt. Diese Anzahl überschreitet die im Flugblatt angegeben Anzahl um über 20%. Es ist anzunehmen, dass in der gesamten Innenstadt nicht ca. 450 Parkplätze entfallen werden, sondern eher 550-600. Wir haben darüber hinaus festgestellt, dass durch organisatorische und geringe bauliche Maßnahmen die Parkplätze, an denen die 3,05m unterschritten werden, weiter beibehalten werden können, ohne dass der Fußgängerverkehr maßgeblich eingeschränkt oder gefährdet wird. Auffällig war, dass in der Schartgasse und in der Friedrichstraße gar nicht im Bereich der parkenden PKWs die 3,05m maßgeblich unterschritten wurden, sondern baulich bedingt an Stellen, wo gar keine PKWs parken. Die Dokumentation der Begehung vom 12.04.26 mit alternativen Maßnahmen wurde am selben Tag unter „Neuigkeiten“ abgelegt und der Stadt Köln zur Verfügung gestellt. Die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und unübersichtlicher Straßen und der Mindestfahrbahnbreite ist nicht eindeutig! Der Verkehrsexperte Markus Herbst bestätigt in einem ausführlichen Fachartikel unter https://www.stvo2go.de/haltverbot-enge-strasse/ (2021, aktualisiert 2025), dass die deutsche Rechtsprechung häufiger oft eine Straßen mit nur 3,0m und weniger als eng klassifiziert hat. Sein Fazit lautet: „Die Rechtsprechung klassifiziert eine Straße als eng in Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Umständen. Ob eine Straße als eng eingestuft werden kann, bedarf demnach einer Einzelfallbetrachtung.“ Eine solche Einzelfallbetrachtung entspräche einem milderen Mittel zum Parkplatzentfall. Denn der Experte hat nach der Rechtsprechung auch festgestellt: „Sicherheitsräume sind notwendig, damit der Fahrverkehr unfallfrei an Hindernissen, haltenden Fahrzeugen sowie parkenden Fahrzeuge im Seitenraum vorbeifahren kann.“ Hindernisse im Straßenverkehr sind nach StVO §32 Absatz 1 Verschmutzungen, Benetzungen oder Gegenstände wodurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Die von der Stadt Köln 3,05 Meter, als angeblich „klares Maß“ genannte Breite, setzen sich aus der maximal zulässigen Breite von Fahrzeugen nach §32 StVZO Absatz 1 Punkt 1 von 2,55m und einem beidseitigen Sicherheitsraum von 0,25m zusammen. Bei den betroffenen Straßen handelt es sich zum Großteil um Einbahnstraßen handelt, in denen überwiegend nur einseitig längs der Fahrtrichtung geparkt wird und auf der gegenüberliegenden Seite lediglich ein freier, hindernisfreier Gehweg, oftmals mit vollständig abgesenktem Bordstein vorhanden ist. Ein Sicherheitsraum zum offenen Gehweg ist nach Rechtsprechungen und StVO nicht notwendig. Zudem handelt es sich bei allen Straßen um Tempo 30 Zonen innerhalb eines ruhigen Wohnviertels in dem überwiegend PKWs bewegt werden. PKWs haben nach §32 StZVO Absatz 1 Punkt 5 eine maximale Breite von nur 2,5m. In den betroffenen Straßen fährt täglich zügig und ohne Behinderungen der Müllwagen der AWB, sogar teilweise rückwärts (per Video dokumentiert). Es kann sich demnach nicht um „enge oder unübersichtliche Straßen“ nach § 12 Abs. 1 Nr.1 StVO handeln. Durch Einzelfallbetrachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen größtenteils die benötigte, verbleibende Durchgangsbreite, im Rahmen einer milderen Maßnahme, auf z.B. 2,9-3,0m reduziert werden, ohne dass die parkenden Autos eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder den regulären Straßenverkehr darstellen oder Fußgänger auf dem Gehweg gefährdet werden. Bei der Ermittlung der Parkplatzanzahl beruft sich die Stadt Köln auf die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR23) des FGSV (Länge 6m, Breite 2m), unabhängig von der tatsächlichen Länge und Breite der ordnungsgemäß abgestellten PKWs. Dieser Pauschalansatz ist unverhältnismäßig! Zudem ist die EAR kein anerkanntes Regelwerk und ist als Richtline ungeeignet! Dies wird durch die selber FGSV unter https://www.fgsv.de/regelwerk (Grundlagen und Einteilung der FGSV-Veröffentlichungen) bestätigt.

Reason

Die Behauptung der Stadt Köln eine Restfahrbahnbreite von 3,05m sei per se in den betroffenen Straßen nicht mehr gegeben ist falsch. Eine Messung der Durchgangsbreiten und eine Befahrung der Feuerwehr hat nicht stattgefunden (Schriftlich gegenüber dem Express Köln bestätigt). Es liegt somit keine fachliche Bewertung hinsichtlich der tatsächlich gegebenen Rettungswege vor. Die Behauptung der Stadt Köln, wonach die Rechtsprechung 3,05m als „klares Maß“ für enge Straßen definiert hat ist falsch. Ob eine Straße als „eng “ klassifiziert wird muss in einer Einzelfallbetrachtung durch einen (unabhängigen) Sachverständigen bewertet werden. Die von der Stadt Köln herangezogenen EAR23 des FGSV stellt keine anerkannte Regel der Technik oder eine rechtlich bindende Richtlinie dar. Die Anzahl der Parkplätze, die entfallen sollen, ist deutlich höher als von der Stadt angegeben und somit falsch und irreführend. Der Informationspflicht gegenüber allen Inhabern von Bewohnerparkausweisen wurde nicht nachgekommen. Funktionierende Kompensationsmaßnahmen, um den schon jetzt existierenden Parkdruck für die Anwohner zu reduzieren, wurden bis heute nicht umgesetzt.
Laut des Amts für Stadtentwicklung und Statistik lag die Zahl der privat zugelassenen PKWs mit Stand 31.12.2025 in den letzten 5 Jahre konstant bei rund 407.000 bzw. ist 2025 sogar auf knapp 410.000 gestiegen. Die Anzahl von Anwohner-PKW wird durch Entfall der Parkplätze nicht automatisch weniger. Durch eine Verknappung der Parkplätze kommt es zwangsläufig zur längeren Parkplatzsuche mit erhöhtem CO2-Ausstoß und Lärmbelästigung und vermehrtes Falschparken mit Behinderung von tatsächlich notwendigen Rettungswegen.
Die von der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/74431/ beschriebenen Maßnahmen sind allesamt nicht praktikabel. Das Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze wird den Entfall von 92 Parkplätzen im Griechenmarktviertel nicht kompensieren, da schon jetzt die Parkplätze größtenteils ab dem Nachmittag durch Bewohner belegt werden. In den Abend- und Nachtstunden sollen weitere Parkplätze (welche überhaupt?) oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese Maßnahmen helfen den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) nicht weiter. Weiter wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Entscheidung über die Mehrfachnutzung obliegt zudem den Eigentümern. Die Stadt Köln wälzt die Verantwortung zur Schaffung von Kompensationsmaßnahmen auf Dritte ab. Stellplätze des Anbieters Ampido kosten schon jetzt rund 20-30€ pro Tag bzw. 160-200€ pro Monat und sind damit für den Normalbürger unerschwinglich! (Quelle Immobilienscout24.de).
Wir fordern die Stadt Köln auf den Parkplatzentfall unverzüglich zu stoppen! Die kurzfristige Maßnahme des Parkplatzentfalls ist weder rechtlich noch durch Sicherheitsbetrachtungen eindeutig begründet. Die Kosten des Parkplatzrückbaus, Änderung von Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen und Folgekosten stehen im Widerspruch zum Beschluss der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung für das Jahr 2026 gemäß Pressemitteilung der Stadt Köln vom 15.12.2025. Es dürfen nur unbedingt notwendige Maßnahmen umgesetzt werden.
Wir fordern die Stadt Köln daher zu folgenden Punkten auf:

  1. Einzelfallbetrachtung der betroffenen Straßen hinsichtlich der tatsächlichen notwendigen Restfahrbahnbreite durch einen unabhängigen Sachverständigen im Sinne von milderen Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall.
  2. Vermehrte Kontrollen zur Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite (nach Punkt 1 definiert) nicht gewährleistet wird, im Sinne von milderen Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall. (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).
  3. Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg und Fahrbahnverbreiterung (baulich oder durch Fahrbahnmarkierung), im Sinne von milderen Mitteln im Gegensatz zum Parkplatzentfall. Siehe dazu Dokumentation vom 12.04.26.
  4. Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes Bewohnerparken, bis die Maßnahmen 1.-3. geprüft und durchgeführt wurden.
  5. Rückabwicklung von bereits nicht rechtmäßiger Entfernung von Parkplätzen, z.B. in der Jahnstraße oder der Friedenstraße im Pantaleonsviertel.
Thank you so much for your support, Christof Preiß, Köln
Question to the initiator

Petition details

Petition started: 03/28/2026
Collection ends: 09/27/2026
Region: Köln Cologne-Innenstadt
Topic: Traffic & transportation

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News

Keine Unterstützung. Es müssen noch mehr Fahrrad Plätze entstehen und keine Autos mehr. Öffentliche Verkehrsmittel können ja benutzt werden. Ich bin auch dafür das das Tempolimit auf 30km/h gesetzt wird.

Allein in Innenstadt Köln mehr als 20.000 (!) Auto-Stellplâtzen/Parkhausplâtzen - mehr als ausreichende Parkplätze - meiste Parkhäuser nicht ausgelastet - kein 'Parkdruck', da ausreichend Parkplätze - gute ÖPNV und Rad Anbindung in Innenstadt - kein Anrecht auf Stellplatz in direkter Wohnungsnähe

Why people sign

Die Parkplatzsuche ist immer Aufwendiger.

Hier geht es darum die ohnehin angespannte Parksituation in Köln und die damit einhergehende Verminderung der Lebensqualität nicht noch mehr einzuschränken.
Für normal verdienende Bürger wird parken zum Luxus...

Sehr wichtig ich selber finde kein Parkplatz danke

Wenn am grünen Tisch politisch motivierte Entscheidungen getroffen werden, haben sie oftmals nichts mit der Realität der Stadtbewohner und deren Alltag zu tun.

Weil auch in unserer Straße immer mehr Parkraum – bei erhöhten Anwohner-Park-Preisen – für Fahrräder, Blumenkästen, Ruhebänke, Café-Bestuhlungen etc. abgeschafft wird, und ich nicht mehr jeden Abend bis zu einer Stunde nach einem freien Parkplatz suchen will.

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