Prüfung Alternative zu Entfall von Parkplätzen in Kölner Innenstadt

Petition is addressed to
Bürgermeister Julie Cazier

948 Signatures

56 %
780 from 1,400 for quorum in Köln Cologne-Innenstadt Köln Cologne-Innenstadt

948 Signatures

56 %
780 from 1,400 for quorum in Köln Cologne-Innenstadt Köln Cologne-Innenstadt
  1. Launched 28/03/2026
  2. Time remaining > 5 months
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision
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News

04/09/2026, 07:45

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen der Petition,

ergänzend zu der vorherigen, heutigen Nachricht:

Eine erfolgreiche Petition ermöglicht uns die gewählten Vertreter und Vertreterinnen (aller Parteien) der Bezirksvertretung zu einer Stellungnahme aufzufordern und somit ein politisches Handeln zu initiieren.

Die Petition ist dann erfolgreich, wenn mindestens 1400 Unterstützende die Petition unterzeichnen. Dies bedeutet, wenn jede/jeder von Ihnen/euch noch eine weitere Person dazu bringt, diese Petition zu unterschreiben, ist das Ziel erreicht!

Gemeinsam können wir das schaffen!
Ganz lieben Dank für die Unterstützung,
Herzliche Grüße
Christof Preiß


04/09/2026, 05:07

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen der Petition,
hiermit möchte ich Sie/euch über den aktuellen Stand informieren.
Wir haben Stand heute ca. 850 Unterzeichnende, das ist für eine Zeitraum von nicht mal 2 Wochen ein großer Erfolg! Vielen Dank dafür. Wir benötigen jedoch noch mehr Unterstützung. Deshalb bitte ich nochmal alle ihre Kontakte, Nachbarn, Freunde und Familie (insbesondere in dem Bezirk Innenstadt) zu eine Unterzeichnung zu bewegen und gleichzeitig (ganz wichtig) eine schriftliche Beschwerde an die in der Petition angegebene Adresse zu schicken. Ich habe dort auch die Adressen der Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen ergänzt, dort bitte dringend eine Beschwerde einreichen.
Weiterhin stehen wir mittlerweile mit Vertretern der Politik in Kontakt und werden uns zeitnah persönlich mit diesen treffen, um Möglichkeiten für eine Stopp des Rückbaus der Parkplätze und/oder alternativew Möglichkeiten zu besprechen.
Nach unseren Informationen geht dieser unverhältnismäßige und äußerst kurzfristige Rückbau der Parkplätze auf die Entscheidung des umstrittenen Leiters des Dezernat III Mobilität Askan Egerer zurück, der wo schon im letzten Jahr kurzfristig vor dem Sommerferien Parkplätze im Agnesviertel und Pantaleonsviertel entfernen lassen wollte. Dieser Herr setzte sich schon in der Vergangenheit über Entscheidungen des Stadtrats und über Meinungen von Parteien und Politiker hinweg. Z.B. auch bei dem umstrittenen Tempo 30 Gebot auf der Luxemburger Straße. Deshalb ist es dringend notwendig dort schriftliche Beschwerde einzureichen.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Herzliche Grüße
Christof Preiß


04/07/2026, 14:47

Weitere Beschwerdestellen der Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln hinzugefügt.
Link Artikel über Ascan Egerer der Kölnische Rundschau ergänzt.


Neuer Petitionstext:

Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezFormularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 741 (621 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


04/07/2026, 14:46

Weitere Beschwerdestellen der Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln hinzugefügt.
Link Artikel über Ascan Egerer der Kölnische Rundschau ergänzt.


Neuer Petitionstext:

Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenMitCDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere InformationsschreibenBeschwerden derbitte Stadtschriftlich Kölnan amparkraumkonzepte@stadt-koeln.de 27.03.26und wurdenan die AnliegerGeschäftsstelle für Anregungen und AnliegerinnenBeschwerden des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen undunter dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.Eine weitere bauliche Möglichkeit wäre die Fahrbahn lediglich um die Breite des Bordsteins zu verbreitern.Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bez


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 741 (621 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


04/07/2026, 14:43

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Neuer Petitionstext:

Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenCDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenMit Informationsschreiben der Stadt Köln am 27.03.26 wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.Eine weitere bauliche Möglichkeit wäre die Fahrbahn lediglich um die Breite des Bordsteins zu verbreitern.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 740 (620 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


04/07/2026, 14:39

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Neuer Petitionstext:

Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlCDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauen


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 740 (620 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


04/07/2026, 13:22

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Neuer Petitionstext:

Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.html

Mit Informationsschreiben am 27.03.26 wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist. Dieses Parkverbot ist wichtig, um Einsatzfahrzeugen nicht zu behindern, gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden. In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber bei einer Behinderung der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.

Neue Begründung:

Die Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifft in erster Linie die Anwohner und Anwohnerinnen, denen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohl die Kosten für einen Bewohnerparkausweis im Gegenzug in den letzten Jahren von 30 auf über 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führt der Wegfall von Parkplätzen unweigerlich dazu, dass Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden.Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüft die Stadt Köln weitere Begleitmaßnahmen zur Abmilderung des Parkdrucks und Schaffung von Mobilitätsalternativen.Dazu zählt die Ausweitung des reservierten Bewohnerparkens. Als erste Maßnahme wird das Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze genannt. Hier stellt sich die Frage, ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft tritt und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbar ab dem 13.04.26 (Beginn der Baumaßnahmen) zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin sollen in den Abend- und Nachtstunden Parkplätze oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese Maßnahme ist deutlich zu kurz gedacht, da den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen, da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.

Darüber hinaus wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonach das Parken auf Stellflächen von Supermärkten abends und nachts ermöglicht wird. Bei Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedoch den Eigentümern obliegt und lediglich Gespräche dazu stattfinden, ist fraglich, ob diese Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälzt die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritte ab.

Ich fordere die Stadt Köln zu folgenden Punkten auf:1.      Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m nicht gewährleistet wird (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).2.      Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg.3.      bis der Punkt 2 geprüft und ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler Breite von max. 1,9m.4.      Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes Bewohnerparken vor dem 13.04.26. Hinweis:13.04.26. Hinweis: Laut Informationsschreiben vom 27.03.26 sollen bereits im Februar 2026 den Anliegern und Anliegerinnen mitgeteilt worden sein, dass die Stadt Köln verkehrliche Anpassungen im Griechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten. Ich fordere die Stadt Köln daher auf das entsprechenden Informationsschreiben mit vollständigem Datum vorzulegen bzw. nachzuweisen, dass ein entsprechendes Schreiben zugestellt wurde.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 726 (608 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


04/07/2026, 13:19

Weitere Beschwerdestellen der Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln hinzugefügt.
Link Artikel über Ascan Egerer der Kölnische Rundschau ergänzt.


Neuer Petitionstext:

Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlCDU.

Mit Informationsschreiben am 27.03.26 wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist. Dieses Parkverbot ist wichtig, um Einsatzfahrzeugen nicht zu behindern, gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.

Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden. In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber bei einer Behinderung der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).

Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 725 (608 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


04/07/2026, 09:33

Weitere Beschwerdestellen der Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an dasdie DezernatDezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. BeigeordneterBeigeordnete istsind der umstrittenen Ascan Egerer und Markus Greitmann von der CDU. www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenCDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.html

Mit Informationsschreiben am 27.03.26 wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist. Dieses Parkverbot ist wichtig, um Einsatzfahrzeugen nicht zu behindern, gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.

Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden. In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber bei einer Behinderung der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).

Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 688 (575 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


04/07/2026, 09:03

Weitere Beschwerdestelle des Dezernat VI Planen und Bauen der Stadt Köln hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Update: ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen diese Petition an alle Kölner und Kölnerinnen weiterzuleiten. Zudem bitteebenfalls eine schriftliche Beschwerde an parkraumkonzepte@stadt-koeln.dedas schickenDezernat VI Planen und unterBauen demder FormularStadt unterKöln www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bez.zu richten. Beigeordneter ist Markus Greitmann der CDU. www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauen

Mit Informationsschreiben am 27.03.26 wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist. Dieses Parkverbot ist wichtig, um Einsatzfahrzeugen nicht zu behindern, gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.

Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden. In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber bei einer Behinderung der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).

Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen.



Neue Begründung:

Die Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifft in erster Linie die Anwohner und Anwohnerinnen, denen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohl die Kosten für einen Bewohnerparkausweis im Gegenzug in den letzten Jahren von 30 auf über 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führt der Wegfall von Parkplätzen unweigerlich dazu, dass Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden.Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüft die Stadt Köln weitere Begleitmaßnahmen zur Abmilderung des Parkdrucks und Schaffung von Mobilitätsalternativen.Dazu zählt die Ausweitung des reservierten Bewohnerparkens. Als erste Maßnahme wird das Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze genannt. Hier stellt sich die Frage, ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft tritt und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbar ab dem 13.04.26 (Beginn der Baumaßnahmen) zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin sollen in den Abend- und Nachtstunden Parkplätze oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese Maßnahme ist deutlich zu kurz gedacht, da den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen, da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.

Darüber hinaus wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonach das Parken auf Stellflächen von Supermärkten abends und nachts ermöglicht wird. Bei Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedoch den Eigentümern obliegt und lediglich Gespräche dazu stattfinden, ist fraglich, ob diese Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälzt die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritte ab.

Ich fordere die Stadt Köln zu folgenden Punkten auf:1.      Durchsetzungauf:1.      Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m nicht gewährleistet wird (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).2.      PrüfungAbschleppen).2.      Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg.3.      bisGehweg.3.      bis der Punkt 2 geprüft und ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler Breite von max. 1,9m.4.      Kurzfristige1,9m.4.      Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes Bewohnerparken vor dem 13.04.26. 13.04.26. 

Hinweis: Laut Informationsschreiben vom 27.03.26 sollen bereits im Februar 2026 den Anliegern und Anliegerinnen mitgeteilt worden sein, dass die Stadt Köln verkehrliche Anpassungen im Griechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten. Ich fordere die Stadt Köln daher auf das entsprechenden Informationsschreiben mit vollständigem Datum vorzulegen bzw. nachzuweisen, dass ein entsprechendes Schreiben zugestellt wurde.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 687 (575 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))


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