Regija: Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

Peticija je upućena
Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

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  1. Pokrenut siječnja 2025
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  5. Odluka

Peticija je upućena: Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

Ich möchte erreichen, dass zukünftig eine ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel bis in die ersten Januartage hinein, unterbleibt. Die Kommune, also die Stadt Witten, hat die Möglichkeit, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Silvesternacht! Der Rat der Stadt Witten kann diesbezüglich eine entsprechende Beschlussvorlage dem Bürgermeister der Stadt Witten zuleiten.

Obrazloženje

„Der Rat der Stadt Witten möge beschließen, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen“
 
Die zurückliegende Böllerei zum Jahreswechsel 2024 / 2025 war für mich ein Weckruf an die Mitmenschen, die in Witten ein Haustier, ob Hund, Katze oder Pferd ihr eigen nennen, aktiv zu werden: Man mag geteilter Meinung sein, ob zu einem traditionellen Silvesterfeuerwerk auch das Zünden von ohrenbetäubenden Böllern – bis in die ersten Januartage hinein – gehört. Wer jedoch die Panik von Hunden oder anderen Tieren erlebt hat, kann als mit Empathie beseelter Mensch nur einen dringenden Appell an die politischen Parteien und den Rat der Stadt Witten richten, die unsägliche Böllerei zukünftig drastisch einzuschränken, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht; nicht nur der Tiere, sondern auch der Mitmenschen zuliebe. Gemäß § 22 Abs. 11 Sprengstoff VO ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt. Die Länder und Kommunen können jedoch zusätzliche Einschränkungen oder Verbote erlassen. Bitte unterstützen Sie diese Petition, um zukünftig den Zeitraum der Böllerei zum Jahreswechsel drastisch einzuschränken.
 Ein dringliches Handeln ist geboten, um den Entscheidungsträgern im Rat der Stadt Witten deutlich bewusst zu machen, dass die Kommune auch die moralisch ethische Verpflichtung hat, dem Tierwohl Geltung zu verschaffen. Dies gilt im übrigen auch für die im Rat der Stadt Witten vertretenen Parteien. Ein Wiederholen ausufernder Böllerei zum Jahreswechsel 2025 / 2026 darf es - Tier und Mensch zuliebe - nicht geben!

Hvala vam na podršci, Wilfried Böckmann, Witten
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Informacije o peticiji

Peticija je započela: 05. 01. 2025.
Kolekcija završava: 04. 07. 2025.
Regija: Witten
Kategorija: Dobrobiti životinja

Novosti

  • Bitte um Unterstützung des Petitionsbegehrens zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht

    Sehr geehrte Frau Schäffer,

    wie ich aus der Tagespresse vom 3. Dezember 2025 entnommen habe, haben Se sich – mit weiteren Parteimitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen - bei einem Waldspaziergang von Johannes Kemper, Wittener Förster des Regionalverbandes Ruhr (RVR) über den Zustand des Waldes Ihrer Heimatstadt nach der Borkenkäferplage von 2018, bei der 9 % der gesamten Wittener Waldfläche zerstört wurde, informiert. Möglicherweise haben Sie – über Ihre Parteimitglieder – bei dieser Gelegenheit auch Kenntnis über die auf der Internetplattform openPetition am 5. Januar 2025 eingestellter online- Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht Kenntnis erhalten. Bedauerlicherweise wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Witten vom 16.6.2025 sowie vom 26.8.2025 das Petitionsbegehren abgewiesen. Gleichwohl haben sich Ratsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Witten in der Sitzung des HFA vom 26.8.2025 dahingehend geäußert, das Petitionsbegehren auch im neu gewählten Stadtrat wieder aufzugreifen.

    Können die mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition auf Ihre Unterstützung des Petitionsbegehrens hoffen, den Menschen sowie den Tieren zuliebe? Es bedarf einer rechtskonformen Antragstellung zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, damit der neu gewählte Bürgermeister Dirk Leistner einen möglichst bis zum 30. Juni 2026 parteiübergreifenden Antrag unterschreiben kann, damit zum Jahreswechsel 2026/2027, beispielsweise im Wege einer kommunalen Allgemeinverfügung, die Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.

    Ich stelle diese E-Mail an Sie auf der Internetplattform openPetition - bezogen auf die Petition - ein, damit die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition entsprechend unterrichtet werden.

    Mit freundlichem Gruß

    Wilfried Böckmann




    
  • Frage von Wilfried B. • 17.10.2025
    Sind Sie für eine Begrenzung der Böllerei / dem Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht?
    Sehr geehrte Frau Schäffer,

    ich habe am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform "openPetition" eine Petition an den Rat der Stadt Witten eingereicht: "Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel". Bereits am 20. Mai 2025 wurde das notwendige Quorum von 1200 Unterschriften Wittener Bürgerinnen und Bürger erreicht. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Witten hat sowohl in seiner Sitzung vom 16.06. 2025, als auch in der Sitzung vom 26.08. 2025 das Petitionsbegehren abschlägig beschieden. Gemäß §23 Abs.2.1. SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 vom 31. 12. 0 Uhr bis zum 01.01. 24 Uhr von Privatpersonen verwendet werden. Nach meiner Kenntnis kann jedoch das Land NRW die Kommunen ermächtigen, den Abbrennzeitraum zu begrenzen, also beispielsweise von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht. Wären Sie bereit, sich bei der NRW-Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Stadt Witten die Begrenzung der Böllerei erlassen kann?

    Portrait von Verena Schäffer
    Antwort ausstehend von Verena Schäffer
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Nordrhein-Westfalen
    Feuerwerk
    Böllerverbot
  • Leserzuschrift zu: "Linke startet neuen Anlauf für ein Böllerverbot" sowie weitere Artikel zur selben Thematik in der überregionalen WAZ-Ausgabe vom 27. November 2025

    Sehr geehrter Herr Villis,
    sehr geehrte Wittener WAZ-Redaktion,

    während die WAZ in ihrer überregionalen Ausgabe vom 27. November 2025 gleich an drei Stellen – Titelseite: „Linke startet neuen Anlauf für ein Böllerverbot“, Seite 4 "Politik und Meinung/Kommentar: „Schluss mit der Knall-Kultur!“, Seite 6 Politik "Linke wirbt für Böllerverbot an Silvester" berichtet - hüllt sich bislang der neu gewählte Rat der Stadt Witten öffentlich zur vorgenannten Thematik in Schweigen, obgleich es bereits seit dem 5. Januar 2025 eine online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht gibt. Der ehemalige Bereitschaftsarzt Michael Arndt spricht, laut WAZ – Artikel vom 27.11.2025 - von "staatlich erlaubten Chaostagen“. Und weiter: „letztes Silvester gab es fünf Tote, jedes Mal gibt es Hunderte Schwerverletzte, darunter viele Kinder, die am Neujahrstag Blindgänger aufsammeln“. Wo, frage ich, bleibt die verbindliche öffentliche Absichtserklärung des Bürgermeisters Dirk Leistner sowie der Ratsmitglieder, spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen rechtskonformen Antrag auf Begrenzung der Böllerei parteiübergreifend zu erarbeiten und in der ersten Ratssitzung des Haupt und Finanzausschusses nach dem 30. Juni 2026 zur Abstimmung zu stellen, damit verbindlich zum Jahreswechsel 2026/2027 die Begrenzung der Böllerei in Kraft treten wird!

    Wilfried Böckmann
    

Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschä­digungen, Explosionsschäden und andere Sach­schäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren.

Wieder ein(e) Verbot/Einschränkung, der nächste Schritt nach dem Osterfeuer, um einem Freude und Fröhlickeit zu nehmen. Alles fürs Tierwohl. Wir und viele Andere haben früher Schweine, Hühner und/oder Kaninchen gehalten auch Hund und Katzen, Keines dieser Tiere ist zu Schaden gekommen. Diese Tierschützer rennen doch das ganze Jahr in den Discounter und kaufen Wurst und Fleisch aus Massenzucht, zu Weihnachten gibt es dann die leckere lebendgerupfte Hafermastgans.

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