Region: Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

Petitionen behandles
Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

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Andragendet er rettet til: Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

Ich möchte erreichen, dass zukünftig eine ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel bis in die ersten Januartage hinein, unterbleibt. Die Kommune, also die Stadt Witten, hat die Möglichkeit, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Silvesternacht! Der Rat der Stadt Witten kann diesbezüglich eine entsprechende Beschlussvorlage dem Bürgermeister der Stadt Witten zuleiten.

Begrundelse

„Der Rat der Stadt Witten möge beschließen, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen“
 
Die zurückliegende Böllerei zum Jahreswechsel 2024 / 2025 war für mich ein Weckruf an die Mitmenschen, die in Witten ein Haustier, ob Hund, Katze oder Pferd ihr eigen nennen, aktiv zu werden: Man mag geteilter Meinung sein, ob zu einem traditionellen Silvesterfeuerwerk auch das Zünden von ohrenbetäubenden Böllern – bis in die ersten Januartage hinein – gehört. Wer jedoch die Panik von Hunden oder anderen Tieren erlebt hat, kann als mit Empathie beseelter Mensch nur einen dringenden Appell an die politischen Parteien und den Rat der Stadt Witten richten, die unsägliche Böllerei zukünftig drastisch einzuschränken, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht; nicht nur der Tiere, sondern auch der Mitmenschen zuliebe. Gemäß § 22 Abs. 11 Sprengstoff VO ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt. Die Länder und Kommunen können jedoch zusätzliche Einschränkungen oder Verbote erlassen. Bitte unterstützen Sie diese Petition, um zukünftig den Zeitraum der Böllerei zum Jahreswechsel drastisch einzuschränken.
 Ein dringliches Handeln ist geboten, um den Entscheidungsträgern im Rat der Stadt Witten deutlich bewusst zu machen, dass die Kommune auch die moralisch ethische Verpflichtung hat, dem Tierwohl Geltung zu verschaffen. Dies gilt im übrigen auch für die im Rat der Stadt Witten vertretenen Parteien. Ein Wiederholen ausufernder Böllerei zum Jahreswechsel 2025 / 2026 darf es - Tier und Mensch zuliebe - nicht geben!

Tak for jeres støtte, Wilfried Böckmann, Witten

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Oplysninger om petitionen

Andragende startet: 05.01.2025
Indsamlingen slutter: 04.07.2025
Region: Witten
Kategori: Dyrevelfærd

Nyheder

  • Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der online Petition vom 5.1.2025 zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht!

    Leserbrief Nr, 1 WAZ Meinungsforum zum Artikel:
    "Silvester-Randale; Ruf nach Konsequenzen vom 2. Januar 2026

    Anstatt aus der seit Jahren ausufernden Silvester-Randale politisches Handeln abzuleiten: „The same procedure as every year." Sind offen aggressive Handlungen gegen Polizei und Rettungsdienste nicht genug? Reichen Tote und Schwerstverletzte in einer immer heftiger werdenden Silvester-Randale nicht aus, um Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, CSU, zum dringendst gebotenen politischen Handeln zu veranlassen? Die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger fordert längst das Verbot von privatem Feuerwerk zum Jahreswechsel, wie aktuell jetzt in den Niederlanden beschlossen zum Jahreswechsel 2026/2027. Oder sollten gar den Verantwortlichen im Bund, den Ländern und Kommunen möglicherweise der politische Schneid, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, fehlen, was kein gutes Omen zum Jahresbeginn wäre.

    Wilfried Böckmann

    Leserbrief Nr, 2 WAZ-Redaktion Witten "Ruhrstadt feiert farbenprächtig ins neue Jahr" 2.1.2026

    Leider spiegelt der Artikel „Ruhrstadt feiert farbenprächtig ins neue Jahr“ nur eine Seite derselben Medaille ab Dass die unsägliche Böllerei zum Jahreswechsel bereits vereinzelt kurz vor Weihnachten begann und dann, mit dem Verkauf der Silvesterböller ab dem 29.12.2025 Hunderte von Haustieren, ob Hund, Katze oder Pferd sowie Wildtiere tagelang in Angst, Panik und Schrecken versetzten und Menschen, besonders mit Atemwegserkrankungen, belasteten: Kein Wort, keine Zeile der Empathie: Statt dessen, wie „passend“ , der Artikel: "Tierquälerei: Stadttauben-Initiative schlägt Alarm“. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, Tierquälerei ist ein Straftatbestand. Zu beachten gilt aber auch § 1 des Tierschutzgesetzes: Danach spricht die Panik der Haus- und Wildtiere in Bezug auf die Böllerei zum Jahreswechsel eine eindeutige Sprache: Es liegt in der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dafür zu sorgen, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass Haus- und Wildtiere unter der ausufernden Böllerei zum Jahreswechsel leiden und teils traumatisiert sind, dürfte inzwischen unstrittig sein:

    Wilfried Böckmann
    Noch eine persönliche Anmerkung.

    Bitte, sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der online-Petition vom 5.1.2025, helfen Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Möglichkeiten mit, Bürgermeister Dirk Leistner sowie die Mitglieder des neu gewählten Wittener Stadtrates von der Dringlichkeit des Petitionsbegehren zu überzeugen , sei es auf schriftlichem Wege, z.B. – buergermeister@stadt-witten.de - oder an die Fraktionen im Rat der Stadt Witten oder im persönlichen Gespräch mit "Ihrem“ Ratsvertreter / "Ihrer" Ratsvertreterin einen Sinneswandel auf den Weg zu bringen. Mir persönlich erschließt sich bis heute nicht, dass einerseits im Rahmen einer Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Wirkung vom 31.8.2025 ein kreisweites Nachtmähverbot für Mähroboter erlassen wurde – eine durchaus sinnvolle Maßnahme – jedoch andererseits es nicht möglich sein sollte, eine Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel rechtskonform umzusetzen.
    Ich danke Ihnen!
    Wilfried Böckmann
  • Ich wünsche allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel besinnliche frohe Festtage und alles Gute zum neuen Jahr! Möge es in 2026 gelingen, die Mitglieder im Rat der Stadt Witten davon zu überzeugen, dass es - den Menschen und den Tieren zuliebe - dringend geboten ist, die Böllerei zum Jahreswechsel 2026 / 2027 zeitlich eng zu begrenzen, und zwar von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht!

    FROHE FESTTAGE!
    Wilfried Böckmann
  • Ich habe heute Abend, ca. 20 Uhr, zu meinem Bedauern festgestellt, dass mein Leserbrief vom 17. Dezember 2025 auch in der Ausgabe vom morgigen Freitag nicht abgedruckt wird. Gerade in dieser hochsensiblen Zeit und der erneut bevorstehenden Böllerei zum Jahreswechsel wäre -aus meiner Sicht - eine Info über das weitere Vorgehen bez. der Petition vom 5. Januar 2025 sehr hilfreich gewesen, zumal auch Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - gemeinsam mit Wibke Brems im Düsseldorfer Landtag - neue Aspekte in die bundesweite Diskussion zur Böllerei eingebracht hat (Forderungskatalog vom 10. Dezember 2025).

    Wilfried Böckmann

Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschä­digungen, Explosionsschäden und andere Sach­schäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren.

Wieder ein(e) Verbot/Einschränkung, der nächste Schritt nach dem Osterfeuer, um einem Freude und Fröhlickeit zu nehmen. Alles fürs Tierwohl. Wir und viele Andere haben früher Schweine, Hühner und/oder Kaninchen gehalten auch Hund und Katzen, Keines dieser Tiere ist zu Schaden gekommen. Diese Tierschützer rennen doch das ganze Jahr in den Discounter und kaufen Wurst und Fleisch aus Massenzucht, zu Weihnachten gibt es dann die leckere lebendgerupfte Hafermastgans.

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