Kraj : Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

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Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

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Petícia je adresovaná: Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

Ich möchte erreichen, dass zukünftig eine ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel bis in die ersten Januartage hinein, unterbleibt. Die Kommune, also die Stadt Witten, hat die Möglichkeit, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Silvesternacht! Der Rat der Stadt Witten kann diesbezüglich eine entsprechende Beschlussvorlage dem Bürgermeister der Stadt Witten zuleiten.

Dôvody

„Der Rat der Stadt Witten möge beschließen, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen“
 
Die zurückliegende Böllerei zum Jahreswechsel 2024 / 2025 war für mich ein Weckruf an die Mitmenschen, die in Witten ein Haustier, ob Hund, Katze oder Pferd ihr eigen nennen, aktiv zu werden: Man mag geteilter Meinung sein, ob zu einem traditionellen Silvesterfeuerwerk auch das Zünden von ohrenbetäubenden Böllern – bis in die ersten Januartage hinein – gehört. Wer jedoch die Panik von Hunden oder anderen Tieren erlebt hat, kann als mit Empathie beseelter Mensch nur einen dringenden Appell an die politischen Parteien und den Rat der Stadt Witten richten, die unsägliche Böllerei zukünftig drastisch einzuschränken, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht; nicht nur der Tiere, sondern auch der Mitmenschen zuliebe. Gemäß § 22 Abs. 11 Sprengstoff VO ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt. Die Länder und Kommunen können jedoch zusätzliche Einschränkungen oder Verbote erlassen. Bitte unterstützen Sie diese Petition, um zukünftig den Zeitraum der Böllerei zum Jahreswechsel drastisch einzuschränken.
 Ein dringliches Handeln ist geboten, um den Entscheidungsträgern im Rat der Stadt Witten deutlich bewusst zu machen, dass die Kommune auch die moralisch ethische Verpflichtung hat, dem Tierwohl Geltung zu verschaffen. Dies gilt im übrigen auch für die im Rat der Stadt Witten vertretenen Parteien. Ein Wiederholen ausufernder Böllerei zum Jahreswechsel 2025 / 2026 darf es - Tier und Mensch zuliebe - nicht geben!

Ďakujeme za vašu podporu, Wilfried Böckmann, Witten
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Informácie o petícii

Petícia sa začala: 05. 01. 2025
Zbierka končí: 04. 07. 2025
Kraj : Witten
kategória: životné podmienky zvierat

správy

  • "Zum Jahreswechsel 2026/2027 dürfen Privatleute in den Niederlanden keine Feuerwerkskörper mehr abbrennen. Anlass für das Verbot ist die zunehmende Gewalt zu Silvester.
    Die Erste Kammer des Parlaments in den Niederlanden hat mit großer Mehrheit ein Böllerverbot beschlossen. Das Verbot gilt ab dem Jahreswechsel 2026/2027. Privatleute dürfen von diesem Zeitpunkt an keine Feuerwerkskörper mehr abbrennen. Zuvor hatte bereits die Zweite Kammer zugestimmt.

    Nach Angaben der Regierung ist es aus Verwaltungsgründen nicht möglich, das Verbot bereits in diesem Jahr umzusetzen. Anlass für das Verbot ist die zunehmende Gewalt an Silvester in den vergangenen Jahren. Regelmäßig wurden zum Jahreswechsel Polizisten, Feuerwehrleute und Hilfskräfte mit Feuerwerkskörpern angegriffen. An manchen Orten wurden zudem bewusst Brände gelegt.
    In mehreren europäischen Ländern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bereits stark reglementiert oder sogar verboten. Auch in Deutschland wird über ein Böllerverbot diskutiert. So fordern etwa die Gewerkschaft der Polizei, Tier- und Umweltschützer ein Verbot. Zuletzt aber hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern im Juni nicht auf größere Möglichkeiten für Böllerverbote einigen können.

    Fünf Menschen sind in Deutschland in der Silvesternacht durch Böller getötet worden
    Zuletzt hatten die Grünen ein Böllerverbot in ihr Parteiprogramm aufgenommen. Auf dem Bundesparteitag vor der Bundestagswahl wurde ein entsprechender Antrag eines Mitglieds mit klarer Mehrheit angenommen. Gefordert wird darin "ein ganzjähriges und bundesweites Feuerwerksverkaufsverbot". Zudem solle es "mehr Spielräume für die Länder bei Verbots- und Erlaubniszonen" sowie "ein stärkeres Vorgehen gegen den Einsatz von illegalem Sprengstoff" geben".
    (Meldungen entnommen aus der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 1. Juli 2025)
    Wäre die niederländische Entscheidung für ein privates Böllerverbot ( Ausnahmen ggfls. möglich) eine "Blaupause" für Deutschland ab dem Jahreswechsel 2027/2028, Mensch und Tier zuliebe?
  • Bitte um Unterstützung des Petitionsbegehrens zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht

    Sehr geehrte Frau Schäffer,

    wie ich aus der Tagespresse vom 3. Dezember 2025 entnommen habe, haben Se sich – mit weiteren Parteimitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen - bei einem Waldspaziergang von Johannes Kemper, Wittener Förster des Regionalverbandes Ruhr (RVR) über den Zustand des Waldes Ihrer Heimatstadt nach der Borkenkäferplage von 2018, bei der 9 % der gesamten Wittener Waldfläche zerstört wurde, informiert. Möglicherweise haben Sie – über Ihre Parteimitglieder – bei dieser Gelegenheit auch Kenntnis über die auf der Internetplattform openPetition am 5. Januar 2025 eingestellter online- Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht Kenntnis erhalten. Bedauerlicherweise wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Witten vom 16.6.2025 sowie vom 26.8.2025 das Petitionsbegehren abgewiesen. Gleichwohl haben sich Ratsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Witten in der Sitzung des HFA vom 26.8.2025 dahingehend geäußert, das Petitionsbegehren auch im neu gewählten Stadtrat wieder aufzugreifen.

    Können die mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition auf Ihre Unterstützung des Petitionsbegehrens hoffen, den Menschen sowie den Tieren zuliebe? Es bedarf einer rechtskonformen Antragstellung zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, damit der neu gewählte Bürgermeister Dirk Leistner einen möglichst bis zum 30. Juni 2026 parteiübergreifenden Antrag unterschreiben kann, damit zum Jahreswechsel 2026/2027, beispielsweise im Wege einer kommunalen Allgemeinverfügung, die Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.

    Ich stelle diese E-Mail an Sie auf der Internetplattform openPetition - bezogen auf die Petition - ein, damit die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition entsprechend unterrichtet werden.

    Mit freundlichem Gruß

    Wilfried Böckmann




    
  • Frage von Wilfried B. • 17.10.2025
    Sind Sie für eine Begrenzung der Böllerei / dem Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht?
    Sehr geehrte Frau Schäffer,

    ich habe am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform "openPetition" eine Petition an den Rat der Stadt Witten eingereicht: "Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel". Bereits am 20. Mai 2025 wurde das notwendige Quorum von 1200 Unterschriften Wittener Bürgerinnen und Bürger erreicht. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Witten hat sowohl in seiner Sitzung vom 16.06. 2025, als auch in der Sitzung vom 26.08. 2025 das Petitionsbegehren abschlägig beschieden. Gemäß §23 Abs.2.1. SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 vom 31. 12. 0 Uhr bis zum 01.01. 24 Uhr von Privatpersonen verwendet werden. Nach meiner Kenntnis kann jedoch das Land NRW die Kommunen ermächtigen, den Abbrennzeitraum zu begrenzen, also beispielsweise von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht. Wären Sie bereit, sich bei der NRW-Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Stadt Witten die Begrenzung der Böllerei erlassen kann?

    Portrait von Verena Schäffer
    Antwort ausstehend von Verena Schäffer
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Nordrhein-Westfalen
    Feuerwerk
    Böllerverbot

rozprava

Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschä­digungen, Explosionsschäden und andere Sach­schäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren.

Wieder ein(e) Verbot/Einschränkung, der nächste Schritt nach dem Osterfeuer, um einem Freude und Fröhlickeit zu nehmen. Alles fürs Tierwohl. Wir und viele Andere haben früher Schweine, Hühner und/oder Kaninchen gehalten auch Hund und Katzen, Keines dieser Tiere ist zu Schaden gekommen. Diese Tierschützer rennen doch das ganze Jahr in den Discounter und kaufen Wurst und Fleisch aus Massenzucht, zu Weihnachten gibt es dann die leckere lebendgerupfte Hafermastgans.

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