Reform des Kindesunterhaltsrechts – Anpassung der Düsseldorfer Tabelle und Anhebung des Selbstbehalt

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

618 Unterschriften

2 %
598 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

618 Unterschriften

2 %
598 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland
  1. Gestartet 18.07.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
Persönliche Daten
 

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Mit dieser Petition fordern wir den Deutschen Bundestag auf, das geltende Unterhaltsrecht grundlegend zu reformieren und die Struktur der Düsseldorfer Tabelle an die wirtschaftliche Realität von Trennungsfamilien anzupassen. Die Bundesregierung soll beauftragt werden, eine gesetzliche Neuregelung in den folgenden fünf Kernbereichen auf den Weg zu bringen:

1.) Einführung von Einheits-Zahlbeträgen pro Altersgruppe:
Die Koppelung des Kindesunterhalts an das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen über die Stufen der Düsseldorfer Tabelle ist abzuschaffen. Stattdessen soll es pro Altersgruppe einen festen, transparenten und bundesweit einheitlichen Unterhaltssatz geben, der den tatsächlichen, realen Bedarf eines Kindes deckt. Das Einkommen des Zahlers darf nicht zu einer willkürlichen Erhöhung des Bedarfs führen.

2.) Direkte Geschwister-Abstufung ab dem zweiten Kind:
Mehrkindhaushalte profitieren von erheblichen Synergieeffekten (z. B. durch gemeinsame Nutzung von Wohnraum, Kleidung, Spielzeug und Großpackungen bei Lebensmitteln). Zwei Kinder verursachen in der Realität nicht die exakt doppelten Kosten eines Einzelkindes. Daher fordern wir eine degressive Staffelung, bei der der Unterhaltssatz ab dem zweiten Kind prozentual abgesenkt wird.

3.) Gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Mittelverwendung:
Kindesunterhalt ist zweckgebundenes Geld, das ausschließlich dem Wohl und dem Lebensunterhalt des Kindes dienen darf. Um Missbrauch vorzubeugen und Transparenz zu schaffen, muss der betreuende Elternteil gesetzlich verpflichtet werden, auf Verlangen des Barunterhaltspflichtigen einmal jährlich die Verwendung des erhaltenen Unterhalts (insbesondere bei Beträgen über dem Mindestbedarf) nachzuweisen.

4.) Anrechnung des Einkommens des betreuenden Elternteils bei Vollzeittätigkeit:
Das aktuelle Recht geht einseitig davon aus, dass der betreuende Elternteil seine Pflicht nur durch Erziehung abgilt, während der andere nur zahlt. Geht der betreuende Elternteil jedoch einer Vollzeitbeschäftigung nach und erzielt ein eigenes, stabiles Einkommen, muss dieses über eine Quotelung anteilig auf den Kindesunterhalt angerechnet werden, um die finanzielle Last fair auf beide Schultern zu verteilen.

5.) Anhebung des notwendigen Selbstbehalts auf 1.800 Euro netto:
Der aktuelle Mindestselbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige reicht in Zeiten hoher Inflation, steigender Energiepreise und drastisch gestiegener Mieten nicht mehr aus. Wir fordern eine gesetzliche Heraufsetzung des bereinigten Netto-Selbstbehalts auf pauschal 1.800 Euro. Nur so wird sichergestellt, dass dem Unterhaltspflichtigen die Motivation zur Arbeit erhalten bleibt und er nicht trotz Vollzeitjob in die staatliche Hilfsbedürftigkeit gedrängt wird.

Begründung

Das aktuelle deutsche Unterhaltsrecht und die darauf basierende Düsseldorfer Tabelle stammen in ihren Grundzügen aus einer Zeit, die nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität entspricht. Das jetzige System führt zu einer massiven finanziellen Überlastung von Barunterhaltspflichtigen, drängt Vollzeiterwerbstätige an den Rand des Existenzminimums und gefährdet schlussendlich das Recht des Kindes auf unbeschwerten Umgang mit beiden Elternteilen. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit müssen für alle Beteiligten einer Trennungsfamilie gelten.
Die Notwendigkeit der geforderten fünf Reformpunkte begründet sich wie folgt:

1. Unfaire Belastung durch Einkommensgruppen und starre Verdoppelung
Die Düsseldorfer Tabelle erhöht den Kindesunterhalt rein willkürlich anhand des Einkommens des Zahlers. Ein Kind reicherer Eltern verbraucht jedoch nicht automatisch mehr existenznotwendige Ressourcen als ein Kind von Geringverdienern. Ein fester Einheits-Zahlbetrag pro Altersgruppe würde für Verlässlichkeit und sozialen Frieden sorgen. Zudem ignoriert das aktuelle Recht, dass zwei Kinder in einem Haushalt durch Synergieeffekte (z.B. Weitergabe von Kleidung, gemeinsame Zimmernutzung) nicht die exakt doppelten Kosten verursachen. Eine degressive Staffelung ab dem zweiten Kind ist ökonomisch dringend geboten.

2. Fehlende Transparenz und Einseitigkeit bei Vollzeiteinkommen
Während der Barunterhaltspflichtige seine Finanzen komplett offenlegen muss, bleibt die Verwendung des Geldes beim betreuenden Elternteil eine Blackbox. Kindesunterhalt ist jedoch kein Taschengeld für den Ex-Partner, sondern zweckgebundenes Geld für das Kind. Eine Nachweispflicht schafft Vertrauen. Geht der betreuende Elternteil zudem voll arbeiten und verdient eigenes Geld, widerspricht es dem Gerechtigkeitsempfinden, dass dieser finanzielle Vorteil überhaupt nicht entlastend auf den Barunterhaltspflichtigen angerechnet wird.

3. Realitätsferner Selbstbehalt und Vernichtung der Umgangsmöglichkeit
Die dramatisch gestiegenen Lebenshaltungskosten, Mieten und Energiepreise der letzten Jahre wurden bei den aktuellen Selbstbehaltsätzen nicht ansatzweise praxisnah berücksichtigt. Wer voll arbeitet, muss von seiner Hände Arbeit auch leben können. Ein Selbstbehalt von pauschal 1.800 Euro netto ist zwingend nötig, um Armut trotz Arbeit zu verhindern.

Konkretes Praxisbeispiel:
Ein Unterhaltspflichtiger erzielt ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.600 Euro. Er hat zwei Kinder im Alter von 13 Jahren. Nach der aktuellen Praxis ergibt sich daraus ein Zahlbetrag von ca. 589,50 Euro pro Kind – in der Summe also 1.179 Euro monatlich.
Nach Abzug des Unterhalts verbleiben dem erwerbstätigen Elternteil lediglich rund 1.421 Euro. Damit wird selbst der aktuelle gesetzliche Mindestselbstbehalt unterschritten. Das System erzeugt hier künstlich einen sogenannten „Mangelfall“.
Von diesem verbleibenden Restbetrag von ca. 1.421 Euro ist ein würdevolles Leben und das Halten des Arbeitsplatzes kaum noch möglich. Was jedoch völlig vergessen wird: Aus diesem Betrag müssen auch die Kosten für den regelmäßigen Umgang mit den Kindern bezahlt werden.

Wer seine Kinder jedes zweite Wochenende und die halben Ferien bei sich hat, benötigt:

  • Eine größere und damit deutlich teurere Wohnung (zusätzliche Kinderzimmer).
  • Zusätzliche Kosten für Lebensmittel, Strom und Wasser während der Umgangszeiten.
  • Fahrtkosten für das Abholen und Bringen der Kinder.
  • Geld für Freizeitgestaltung und die Teilhabe der Kinder am Leben des Vaters oder der Mutter.

Das aktuelle Unterhaltsrecht entzieht dem unterhaltspflichtigen Elternteil systematisch die wirtschaftliche Grundlage, um den Umgang mit den eigenen Kindern überhaupt noch finanzieren zu können. Dies geht zulasten des Kindeswohls. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, das Unterhaltsrecht grundlegend zu reformieren, um Arbeitnehmer zu schützen und echten familiären Zusammenhalt nach einer Trennung bezahlbar zu machen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Markus Linde, Halle (Saale)
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.07.2026
Sammlung endet: 17.01.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Übersetzen Sie jetzt diese Petition

Neue Sprachversion

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    zunächst möchte ich mich von Herzen bei Ihnen bedanken.

    Jede einzelne Unterschrift zeigt, dass das Thema Kindesunterhaltsrecht viele Menschen bewegt. Mit Ihrer Unterstützung setzen Sie ein Zeichen dafür, dass wir bereit sind, über die Zukunft dieses wichtigen Rechtsgebiets sachlich und konstruktiv zu diskutieren.
    In den vergangenen Wochen habe ich zahlreiche Rückmeldungen erhalten – sowohl von Unterstützern als auch von Kritikern. Viele Kommentare waren emotional, viele sehr sachlich und einige haben wertvolle Denkanstöße geliefert. Genau das wünsche ich mir: eine offene Diskussion, in der unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen gehört werden.

    Eines hat sich dabei deutlich gezeigt:
    Kaum jemand behauptet, dass das heutige Unterhaltsrecht vollkommen ist.
    Unterschiedlich bewertet wird vielmehr die Frage, wie eine Reform aussehen könnte.

    Mit meiner Petition möchte ich deshalb keine Fronten zwischen Müttern und Vätern schaffen. Es geht mir auch nicht darum, das Kindeswohl infrage zu stellen oder Eltern gegeneinander auszuspielen.
    Mein Ziel ist vielmehr ein Unterhaltsrecht, das den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten gerecht wird und die Verantwortung beider Eltern fair berücksichtigt.
    Die wesentlichen Reformansätze der Petition sind:

    • Anhebung des Selbstbehalts, damit unterhaltspflichtige Eltern trotz gestiegener Lebenshaltungskosten ihre Existenz sichern und den Umgang mit ihren Kindern tatsächlich wahrnehmen können.
    • Ein transparenteres und einfacher nachvollziehbares Unterhaltssystem, das für alle Beteiligten verständlicher wird.
    • Prüfung einer stärkeren Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beider Eltern, wenn beide einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
    • Mehr Transparenz, ohne unnötige Bürokratie oder unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre zu schaffen.
    • Eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Betreuungssituation, denn finanzielle Verantwortung und gelebte Elternverantwortung gehören aus meiner Sicht untrennbar zusammen.

    Die intensive öffentliche Diskussion hat mir außerdem gezeigt, dass viele Reformvorschläge weiter präzisiert werden müssen. Deshalb arbeite ich derzeit an einem umfassenden Gutachten, das die Petition wissenschaftlich und juristisch begleitet.
    Darin werden nicht nur die Reformideen erläutert, sondern auch die wichtigsten Gegenargumente aufgegriffen und sachlich eingeordnet.
    Mein Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für die politische Diskussion zu schaffen – nicht mit einfachen Parolen, sondern mit nachvollziehbaren Argumenten, Zahlen, Fakten und rechtlichen Bewertungen.

    Gemeinsam können wir mehr erreichen
    Damit diese Diskussion auch die politische Ebene erreicht, benötigen wir weiterhin möglichst viele Unterstützerinnen und Unterstützer.

    Ich möchte Sie deshalb herzlich bitten:
    Teilen Sie die Petition mit Ihrer Familie, Ihren Freunden, Bekannten und in den sozialen Medien.

    Jede weitere Unterschrift erhöht die Aufmerksamkeit für dieses Thema und stärkt die Chance, dass sich Politik und Öffentlichkeit intensiver mit den vorgeschlagenen Reformen beschäftigen.

    Diese Petition soll keine Gewinner und Verlierer schaffen. Sie soll dazu beitragen, dass das Kindesunterhaltsrecht den heutigen Lebensrealitäten gerecht wird – fair, nachvollziehbar und mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab.

    Diese Petition soll keine Gewinner und Verlierer schaffen. Sie soll dazu beitragen, dass das Kindesunterhaltsrecht den heutigen Lebensrealitäten gerecht wird – fair, nachvollziehbar und mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab.

    Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Linde

  • Liebe Unterstützer,

    vielen Dank für Eure Unterstützung. Bisher haben knapp 170 Personen unterstützt.

    Teilt die Petition gern in sozialen Netzwerken, Facebook-Gruppen oder bei Messengerdiensten.

    Viel zu lang passierte nichts, jetzt liegt es an uns etwas zu bewegen.

    LG
    Markus

Ich Arbeit UND Kinder, sie 2. Studium inkl. Ausland. Nach Trennung Kinder bei mir. Als ich UV beantragte (Amt 1 Jahr verzögert), ging sie zum Gericht, sagte "Du kannst die Kinder haben, wenn ich das KG bekomme". Jetzt Kinder bei ihr, ich Privatinsolvenz. Von zahlreichen Schweinereien von ihr, JA, Beiständin & Richter gar nicht zu reden.

Noch kein CONTRA Argument.

Warum Menschen unterschreiben

Weil die Lebenskosten gestiegen sind und der Selbsbehalt zum Leben nicht reicht

War selbst davon betroffen und bin unter die Armutsgrenze geraten. Das Kind sollte im Mittelpunkt stehen und nicht zwangsläufig der Elternteil bei dem das Kind weiter seinen Lebensmittelpunkt hat ( haben soll) BEIDE Elternteile sollten in der Lage bleiben ein würdevolles Leben zu führen, um dies auch jeweils dem Kind ermöglichen zu können.

Das Problem der Unterhaltspflichtigen – Mehr als nur eine finanzielle Belastung

Für viele Unterhaltspflichtige ist der Alltag kaum noch zu bewältigen. Mit einem Selbstbehalt von derzeit 1450 Euro bleibt ihnen kaum genug Luft zum Atmen. Diese Summe muss nicht nur für Miete, sondern auch für Nebenkosten, Lebensmittel und weitere Lebenshaltungskosten reichen. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, wird somit zur täglichen Herausforderung. Dabei kommen oft zusätzliche finanzielle Forderungen hinzu, die die Situation weiter verschärfen.

Ein besonders ungerechter Aspekt ist die Tatsache, dass die Spritkosten für den Besuch des Kindes alle zwei Wochen in der Regel allein vom Unterhaltspflichtigen getragen werden müssen. Diese Ausgaben summieren sich erheblich – gerade wenn das Kind beim anderen Elternteil auch im Urlaub oder an Feiertagen ist. Trotz dieser zusätzlichen Belastungen wird häufig der volle Unterhalt verlangt. Dieses Ungleichgewicht führt dazu, dass viele Unterhaltspflichtige wirtschaftlich immer weiter belastet werden.

Hinzu kommt, dass diejenigen, die über Diäten und Vergütungen verfügen – oft aus Steuergeldern finanziert – über Einkünfte verfügen, die weitaus höher sind, als der „kleine Mann“ oder die „kleine Frau“, die den Unterhalt zahlen müssen. Gerade diese Politiker und Entscheidungsträger sind es, die über das Unterhaltsrecht mitbestimmen – was bei vielen Betroffenen den Eindruck hinterlässt, dass hier nicht genügend Verständnis für die reale Lebenssituation der Unterhaltspflichtigen besteht.

Es ist an der Zeit, die Belastungen der Unterhaltspflichtigen gerechter zu gestalten und ihre Lebensrealität stärker zu berücksichtigen. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen, die Verantwortung übernehmen, finanziell ausgeblutet werden. Ein Balancesystem, das alle Seiten gerecht behandelt, ist dringend notwendig.

Weil meinem Partner für sich fast kein Geld zur Verfügung steht, nach Zahlung der Unterhaltsleistungen.

Weil ich unterhaltspflichtiger Vater bin

Werkzeuge für die Verbreitung der Petition.

Sie haben eine eigene Webseite, einen Blog oder ein ganzes Webportal? Werden Sie zum Fürsprecher und Multiplikator für diese Petition. Wir haben die Banner, Widgets und API (Schnittstelle) zum Einbinden auf Ihren Seiten. Zu den Werkzeugen

Übersetzen Sie jetzt diese Petition

Neue Sprachversion

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern