Regelungen zur Altersrente - Einbeziehung der Bestandsrentner mit 45 Versicherungsjahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

202 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

202 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ,dass Bestandsrentner mit 45 Versicherungsjahren auf Antrag eine abschlagsfreie Rente beziehen können.

Begründung

Mit meinen 48,5 Beitragsjahren habe ich einiges für die vorausgehende Rentnergeneration eingezahlt. Dennoch habe ich mit 63 Jahren und 5 Monaten einen Abzug von 5,7% hinnehmen müssen.Um meine auf heutigesNiveau hochgerechneten Beiträge mit der gekürzten Rente zurückzubekommen müsste ich schon sehr, sehr alt werden.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.01.2014
Petition endet: 22.04.2014
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-8222-004195

    Regelungen zur Altersrente
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass in die geplante Sonderregelung einer
    abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr auch Bestandsrentner einbezogen
    werden.
    Mit 48,5 Beitragsjahren sei schon einiges für die vorausgehende Rentnergeneration
    getan worden. Dennoch hätte ein Abschlag in Höhe von 5,7 % hingenommen
    werden müssen, um mit 63 Jahren und 5 Monaten in Rente gehen zu können.
    Bestandsrentner müssten in die geplante Sonderregelung... weiter

Noch kein PRO Argument.

Eine Petition ist nicht notwendig, sondern sogar nicht einmal angebracht. Selbstverständlich haben Bestandsrentner einen Anspruch auf die "Rente mit 63". Leider verweigert die Unrechtsprechung den Bestandsrentnern deren Anspruch. Vielmehr muss die Unrechtsprechung aufs Korn genommen werden. Dort "sitzen" scheinbar Gegner der "Rente mit 63" Ein ausführlicher Artikel ist auf der Seite: http://7551.test-my-website.de/Rente-mit-63/ zu lesen.

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