Rücknahme der Ahndung bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerorts

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Rücknahme der Ahndung bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerorts (Änderung der Straßenverkehrsordnung ab dem 28. April 2020) gewünscht, sofern die Geschwindigkeitsbegrenzung zeitlich begrenzt aus Lärmschutzgründen eingerichtet wurde.

Begründung

Der Führerscheinentzug schon bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 21 km/h bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ist nicht verhältnismäßig, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung zeitlich begrenzt aus Lärmschutzmaßnahmen eingeführt wurde. Hier entsteht keinerlei zusätzliche Gefährdung wie in anderen Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung, die den ganzen Tag zum Zweck der Verkehrssicherheit gelten. In dem genannten Fall sollte es auch nicht, so wie bisher, einen Punkt geben.

Link zur Petition

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