164 Υπογραφές
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Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die Einführung eines Immobilienvermittlungsgesetzes mit Ansprüchen an den/die MaklerIn beschließen.
Αιτιολόγηση
In Deutschland gibt es keine gesetzlich verbindlichen Rechtsrahmen zur Vermittlung von Immobilien. Es sollte eine beschränkte Kaution von max 5% des Miet-oder Kaufpreieses gelten. Sowie sollte der Makler einen Berufsausbildung als ImmobilienKaufmann bzw. Immobilienkauffrau mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung absobviert haben. Das Einführen des Berufsbildes des/der MaklerIn. Der Makler sollte vom Vermieter oder dem Verkäufer entgolten werden (Bestellerprinzip). Es sollte auch beschlossen werden, dass zu einer Immobilienvermittlung die Solvenz des Kunden, die technischen Daten der Immobilien sowie evtl. Mängel aufzulisten und dem Kunden und dem/der ImmobilienüberlasserIn mitzuteilen. Es kann nicht sein, dass so viel Betrug mit Notsituationen von Bürgern gestzlich legal ist.
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Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
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Η αναφορά ξεκίνησε:
23/05/2012
Η αναφορά τελειώνει:
26/07/2012
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 4-17-07-401-037278
Schuldrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, soweit das Bestellerprinzip
sowie ein Sachkundenachweis für das Maklergewerbe gefordert werden;
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Einführung eines Immobilienvermittlungsgesetzes
mit Ansprüchen an den/die MaklerIn zu beschließen.
Der Petent schlägt vor, dass „Kautionen“ von Maklern maximal 5 % des Miet- oder
Kaufpreises betragen dürften. Der Makler müsse stets... παρακάτω
Συζήτηση
Diese Petition ist überfällig und wird von mir insofern uneingeschränkt begrüßt und unterstützt. Gleichwohl halte ich die geforderte Provision von 5% für überzogen. Ich würde es stattdessen für richtig halten, auch für Makler eine entsprechende Gebührenordnung zu erstellen, ähnlich wie sie Ärzte oder Rechtsanwälte bereits besitzen. Prozentuale Provisionen sind grundsätzlich ungerechte Kostenverteilungsinstrumente und bürden die Zahlungen zu sehr einer, nämlich der Käuferseite auf.
Wer verursacht einen Wohnungswechsel, sicherlich die Mieter und nicht die Vermieter ! Zahlt der Vermieter kann er die Kosten steuermindernd geltend machen, diese Steuerersparnis zahlen dann alle Steuerzahler ! Auch die nicht Wohnungssuchenden ! Dies ist nur ein Steueraspekt von vielen anderen.