Schuldrecht - Einführung eines Immobilienvermittlungsgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
164 Unterstützende 164 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

164 Unterstützende 164 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Einführung eines Immobilienvermittlungsgesetzes mit Ansprüchen an den/die MaklerIn beschließen.

Begründung

In Deutschland gibt es keine gesetzlich verbindlichen Rechtsrahmen zur Vermittlung von Immobilien. Es sollte eine beschränkte Kaution von max 5% des Miet-oder Kaufpreieses gelten. Sowie sollte der Makler einen Berufsausbildung als ImmobilienKaufmann bzw. Immobilienkauffrau mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung absobviert haben. Das Einführen des Berufsbildes des/der MaklerIn. Der Makler sollte vom Vermieter oder dem Verkäufer entgolten werden (Bestellerprinzip). Es sollte auch beschlossen werden, dass zu einer Immobilienvermittlung die Solvenz des Kunden, die technischen Daten der Immobilien sowie evtl. Mängel aufzulisten und dem Kunden und dem/der ImmobilienüberlasserIn mitzuteilen. Es kann nicht sein, dass so viel Betrug mit Notsituationen von Bürgern gestzlich legal ist.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-401-037278

    Schuldrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, soweit das Bestellerprinzip
    sowie ein Sachkundenachweis für das Maklergewerbe gefordert werden;
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Einführung eines Immobilienvermittlungsgesetzes
    mit Ansprüchen an den/die MaklerIn zu beschließen.
    Der Petent schlägt vor, dass „Kautionen“ von Maklern maximal 5 % des Miet- oder
    Kaufpreises betragen dürften. Der Makler müsse stets... weiter

Diese Petition ist überfällig und wird von mir insofern uneingeschränkt begrüßt und unterstützt. Gleichwohl halte ich die geforderte Provision von 5% für überzogen. Ich würde es stattdessen für richtig halten, auch für Makler eine entsprechende Gebührenordnung zu erstellen, ähnlich wie sie Ärzte oder Rechtsanwälte bereits besitzen. Prozentuale Provisionen sind grundsätzlich ungerechte Kostenverteilungsinstrumente und bürden die Zahlungen zu sehr einer, nämlich der Käuferseite auf.

Wer verursacht einen Wohnungswechsel, sicherlich die Mieter und nicht die Vermieter ! Zahlt der Vermieter kann er die Kosten steuermindernd geltend machen, diese Steuerersparnis zahlen dann alle Steuerzahler ! Auch die nicht Wohnungssuchenden ! Dies ist nur ein Steueraspekt von vielen anderen.

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