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Peticioni nuk u përmbush
Peticioni i drejtohet: Bundestag
Die Verjährungsfrist bei sexuellen Missbrauch soll abgeschafft werden. Auch nach 20 Jahren sollen noch Verurteilungen möglich sein.
arsye
Menschen, die sexuellen Missbrauch erfahren sind u.u. lebenslang dadurch geschädigt und ihrer Lebensfreude beraubt. Viele Betroffene schämen sich dies zur Anzeige zu bringen oder können die Geschehnisse gar nicht einordnen. Falls diese sich nach vielen Jahren dennoch dazu entscheiden, das Verbrechen anzuzeigen ist es oft schon zu spät und der Täter kommt ungestraft davon.
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Ka filluar peticioni:
12.02.2021
Peticioni përfundon:
11.04.2021
Rajon :
Gjermania
tema:
Të drejtat e qytetarit
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
në 15/09/2022Liebe Unterstützende,
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Der Petition wurde nicht entsprochen
në 11/11/2021Liebe Unterstützende,
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition Team -
Rückmeldung des Ausschusses
në 11/11/2021Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 4-19-07-4512-050697 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
debat
Sexueller Missbrauch hinterlässt ein Leben lang Spuren am Opfer als Mensch. Diese Spuren verletzen weiter: Körperlich, seelisch, gesellschaftlich, wirtschaftlich und sozial. Eine Verjährung verhöhnt die Opfer und verkleinert das Tatausmaß. Sexueller Missbrauch ist eine Form von Mord, weil er unwiederbringlich Gesundheit und Würde zerstört. Mord verjhärt auch nicht. Rechtliche Konsequenzen ohne 'deadline' könnten darüber hinaus Täter*innen an der Ausführung der Tat hindern. Jede vereitelte Tat ist ein Gewinn - vor allem für potenzielle Opfer, aber auch für potenzielle Täter*innen.
Gleichzeitig müssen die Regelungen bei Sex unter Minderjährigen gelockert werden – wenn ein 14jähriger mit einer 13jährigen schläft, ist das nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich sexueller Missbrauch.