53 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag möge eine Änderung der Sozialgesetzbücher anstreben, so dass jeder, der durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit seine Leistungsberechtigung gemäß den Sozialgesetzbüchern beendet, in dem Monat der Aufnahme dieser Erwebstätigkeit Anspruch auf vollumfängliche Grundversorgung hat.
Αιτιολόγηση
Wer als Leistungeberechtigter gemäß dem Sozialgesetzbuch eine Abreitsstelle annimmt, ist im ersten Monat des Arbeitsverhältnisses nicht versorgt. Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch besteht dann nicht mehr, ein Lohn oder Gehalt wird jedoch erst am Ende des Monats fällig.Es ist dadurch regelmäßig nicht möglich und jedenfalls nicht regelmäßig möglich legal, also ohne Vertragsverletzungen, Mahnungs- und eventuell Inkassoverfahren aus dem Leistungsbezug in ein Arbeitsverhältnis zu wechseln.Durch die Versorgungslücke im Monat einer Arbeitsaufnahme wird eben diese Arbeitsaufnahme regelmäßig unmöglich gemacht, während sonst durch diese Arbeitsaufnahme die Förderungsbedürftigkeit ganz einfach beendet werden könnte.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
21/02/2018
Η αναφορά τελειώνει:
15/05/2018
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 21.11.2019Pet 3-19-11-217-004162 Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine Änderung der Sozialgesetzbücher, so dass jeder, der durch die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit seine Leistungsberechtigung gemäß den
Sozialgesetzbüchern beendet, in dem Monat der Aufnahme dieser Erwerbstätigkeit
Anspruch auf vollumfängliche Grundversorgung hat.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass bei dem Übergang vom
Leistungsbezug zur Erwerbstätigkeit eine Versorgungslücke entstünde. Während
Sozialleistungen zum Beginn eines Monats ausgezahlt würden, werde das
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Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.