Bölge : Almanya

Sozialrecht - Übergangsregelung bei Ausscheiden aus dem Grundsicherungsbezug (Änderung SGB)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Başladı 2018
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Bundestag möge eine Änderung der Sozialgesetzbücher anstreben, so dass jeder, der durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit seine Leistungsberechtigung gemäß den Sozialgesetzbüchern beendet, in dem Monat der Aufnahme dieser Erwebstätigkeit Anspruch auf vollumfängliche Grundversorgung hat.

Gerekçe

Wer als Leistungeberechtigter gemäß dem Sozialgesetzbuch eine Abreitsstelle annimmt, ist im ersten Monat des Arbeitsverhältnisses nicht versorgt. Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch besteht dann nicht mehr, ein Lohn oder Gehalt wird jedoch erst am Ende des Monats fällig.Es ist dadurch regelmäßig nicht möglich und jedenfalls nicht regelmäßig möglich legal, also ohne Vertragsverletzungen, Mahnungs- und eventuell Inkassoverfahren aus dem Leistungsbezug in ein Arbeitsverhältnis zu wechseln.Durch die Versorgungslücke im Monat einer Arbeitsaufnahme wird eben diese Arbeitsaufnahme regelmäßig unmöglich gemacht, während sonst durch diese Arbeitsaufnahme die Förderungsbedürftigkeit ganz einfach beendet werden könnte.

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Dilekçe detayları

Petition gestartet: 21.02.2018
Petition endet: 15.05.2018
Bölge : Almanya
Konu:

Haberler

  • Pet 3-19-11-217-004162 Sozialrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert eine Änderung der Sozialgesetzbücher, so dass jeder, der durch die
    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit seine Leistungsberechtigung gemäß den
    Sozialgesetzbüchern beendet, in dem Monat der Aufnahme dieser Erwerbstätigkeit
    Anspruch auf vollumfängliche Grundversorgung hat.

    Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass bei dem Übergang vom
    Leistungsbezug zur Erwerbstätigkeit eine Versorgungslücke entstünde. Während
    Sozialleistungen zum Beginn eines Monats ausgezahlt würden, werde das
    Arbeitsentgelt... daha ileri

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