Regione: Germania

Sozialrecht - Übergangsregelung bei Ausscheiden aus dem Grundsicherungsbezug (Änderung SGB)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Supporto 53 in Germania

La petizione è stata respinta

53 Supporto 53 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge eine Änderung der Sozialgesetzbücher anstreben, so dass jeder, der durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit seine Leistungsberechtigung gemäß den Sozialgesetzbüchern beendet, in dem Monat der Aufnahme dieser Erwebstätigkeit Anspruch auf vollumfängliche Grundversorgung hat.

Motivazioni:

Wer als Leistungeberechtigter gemäß dem Sozialgesetzbuch eine Abreitsstelle annimmt, ist im ersten Monat des Arbeitsverhältnisses nicht versorgt. Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch besteht dann nicht mehr, ein Lohn oder Gehalt wird jedoch erst am Ende des Monats fällig.Es ist dadurch regelmäßig nicht möglich und jedenfalls nicht regelmäßig möglich legal, also ohne Vertragsverletzungen, Mahnungs- und eventuell Inkassoverfahren aus dem Leistungsbezug in ein Arbeitsverhältnis zu wechseln.Durch die Versorgungslücke im Monat einer Arbeitsaufnahme wird eben diese Arbeitsaufnahme regelmäßig unmöglich gemacht, während sonst durch diese Arbeitsaufnahme die Förderungsbedürftigkeit ganz einfach beendet werden könnte.

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Novità

  • Pet 3-19-11-217-004162 Sozialrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert eine Änderung der Sozialgesetzbücher, so dass jeder, der durch die
    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit seine Leistungsberechtigung gemäß den
    Sozialgesetzbüchern beendet, in dem Monat der Aufnahme dieser Erwerbstätigkeit
    Anspruch auf vollumfängliche Grundversorgung hat.

    Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass bei dem Übergang vom
    Leistungsbezug zur Erwerbstätigkeit eine Versorgungslücke entstünde. Während
    Sozialleistungen zum Beginn eines Monats ausgezahlt würden, werde das
    Arbeitsentgelt... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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