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La petición está dirigida a: Südniedersächsischen Familiengericht, Petitionsausschuss des Bundestages
Eine Richterin soll derzeit über beidseitige Hörimplantation eines zweijährigen Kindes tauber Eltern entscheiden.
Prof. Dr. med. Andreas Gerstner, der Chefarzt der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik des städtischen Klinikums Braunschweig, hat Eltern beim Jugendamt angezeigt, weil sie sich kein Cochlea-Implantat für das Kind wünschen. Das Jugendamt hat den Fall dem Familiengericht übertragen. Am 20. November 2017 gibt es eine erste Anhörung in einem südniedersächsischen Familiengericht. Karin Kestner wurde über diesen Fall informiert und hat eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Prof. Gerstner begründet folgendes: „Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, die für uns wie für jeden anderen in dieser Position gelten, sehen gerade bei diesen Patienten vor, dass in Fällen, in denen eine medizinische Behandlung gravierenden Einfluss auf die Lebensführung haben kann, weder der Behandler noch die Sorgeberechtigten nur allein und unbegleitet eine Entscheidung treffen, sondern eine fachkundige externe Unterstützung hinzugezogen werden kann.“
Der 48-jährige Prof. Gerstner ist seit vier Jahren Chefarzt der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik in Braunschweig. Im September 2013 übernahm er die Leitung der Klinik von Prof. Dr. Heinz-Georg Schroeder, der nach 19 Jahren in den Ruhestand verabschiedet wurde. Vorher war er an der Universitäts-Hals-Nasen-Ohrenklinik an der Universität Bonn tätig. Unter seiner Leitung wurde der Einsatz eines Cochlea-Implantates (CI) in Braunschweig eingeführt.
Kestner schreibt weiter, dass also eine Richterin zum ersten Mal in Deutschland indirekt über das Schicksal von jährlich ca. tausend neugeborenen tauben Kindern entscheiden muss und einen Präzedenzfall schaffen würde. „Die Konsequenz wäre, dass dann alle gehörlosen Kinder der nächsten CI-Klinik zugeführt würden.“
Kestner fragt sich, wer wohl die externen Fachkundigen sind? Eltern, ob gehörlos oder hörend, dürfen nicht allein über die Lebensführung und den Lebensweg ihrer Kinder entscheiden?
Razones.
Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Zudem ist zwischen CI Empfehlen und CI aufzwängen ein Riesenunterschied. Dr. Andreas Gerstner ist einen Riesenschritt zu weit gegangen. Er hat die Entscheidung der Eltern zu akzeptieren. Zudem würde er ja dann gegen den GG Artikel 2 verstossen. Das Recht auf freie Entfaltung. Viele CI-Trägern werden zwar weiterhin wahrheitsgetreu über einen sehr guten Fortschritt berichten, wenn man denen fragt, aber sie werden selbst wenn sie in Fällen eine CI-Voruntersuchung empfehlen würden, jede Entscheidung eines einzelnen akzeptieren.
Menschen haben selbst zu entscheiden, ob ihre Kinder oder sie selbst Gehörlos bleiben wollen. Gehörlos zu sein ist keine Krankheit! Wir haben eigene Sprache und eigene Kultur! Wenn das so weiter geht, droht uns die Ausrottung, dafür wehren wir uns! Wir wollen es nicht noch einmal erleben, was die Indianern erlebt haben! STOP gegen uns zu ausrotten! Jeder entscheidet selbst wie sie leben wollen!
Quelle: http://www.taubenschlag.de/2017/11/zwangsimplantation-in-braunschweig/
Mehr Informationen: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/hoeren/cochlea-implantat-grotesker-rechtsstreit-ein-richter-soll-entscheiden-ob-ein-kind-hoeren-darf-oder-nicht_id_7927231.html
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
12/11/2017
La petición termina:
30/11/2017
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Derechos civiles
Noticias
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Petition wurde nicht eingereicht
el 08/05/19Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Liebe Unterstützende,
der gehörlose Jalal ist von Aserbaidschan nach Deutschland geflohen. Nun soll der in Bayern lebende junge Mann abgeschoben werden. Sein Freund Steffen Rieß erstellte im Rahmen des Projekts "Basketball trifft Rap" ein Musikvideo, um gegen die Abschiebung zu protestieren. In seiner Petition sammelt er Unterschriften für Jalal.
Auf der Facebook-Seite von openPetition wurde das Musikvideo (mit Untertiteln auf Englisch) zur Petition veröffentlicht: www.facebook.com/openPetition/videos/1662945957136947/
Das 1-minütigem Video soll so oft wie möglich geteilt (geshared) werden, damit so viele Menschen wie möglich auf den Fall Jalal aufmerksam werden.
Der Petitionsstarter Steffen Rieß freut sich außerdem über... Más. -
Liebe Unterstützer von der STOP CI-Zwang - Petition,
STOP CI-Zwang war ein wichtiger Start! CI-Zwang ist ein Menschenrechtsbruch!
Gehörlose Kinder haben aber ein Recht auf Gebärdensprachkultur und Bildung mit Gebärdensprache! Das ist gesetzlich schon seit 2009 mit der UN Behindertenrechtskonvention gesichert. Leider wird das Gesetz nicht umgesetzt.
Deshalb haben Eltern und Fachkräfte eine weitere Petition bundesweit gestartet: "Gebärdensprache umsetzen: bilingual-bimodal-endlich normal".
Auch diese Petition setzt sich für das Recht gehörloser Kinder ein. Barrierefreiheit durch Gebärdensprache - egal ob mit oder ohne CI.
Alle Landtage und der Bundestag sollen sich zukünftig mit dem Thema Bildung und Gebärdensprache befassen. Daher... Más.
Debate
Dieses Kommentar bezieht sich direkt auf das Contra-Kommentar (s.o.) und indirekt auf alle, die vorschnell Menschen in Schubladen einordnen, ohne die Hintergründe zu kennen. Wissen Sie ausreichend darüber Bescheid, wie mit einem CI die Sprachentwicklung im Durchschnitt und die sogenannte Öffnung für die hörende Gesellschaft verläuft? Haben Sie sich bereits mit der Gehörlosenkultur beschäftigt und wissen, in welcher Lage sich die Eltern befinden? Von welchem Blickwinkel auf das Leben gehen Sie aus, von ihrem eigenen, vielleicht dem eines/r Hörenden? Wer argumentiert hier egoistisch?
Ich halte die Entscheidung der Eltern in diesem Fall für EGOISTISCh - EGOZENTRISCH - und damit zu tiefst INHUMAN ihrem Kind gegenüber, dem sie damit eine Vielzahl von Zukunftschancen verwehren. - Taube Menschen gehören zum sinnesbehinderten Bevölkerungsanteil - sie wie in der Petition als eine mit "Ausrottung" bedrohte Volksgruppe darzustellen, ist schon sehr abenteuerlich. - Immanuel Kant:"Nicht Sehen können, trennt von den Dingen - nicht Hören können von den Menschen."