5 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung des § 81b Strafprozessordnung gefordert, damit erkennungsdienstliche Behandlungen auch ohne dringenden Tatverdacht möglich sind.
Begründung
Demnach kann jeder Polizist aufgrund seiner Berufserfahrung und Intuition, bei jeder Person, welche ihm verdächtig erscheint, eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchführen. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Betroffene nicht verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben.Das öffentliche Interesse an der Erhebung solcher Daten überwiegt das Interesse des Einzelnen am Schutz seines informationellen Selbstbestimmungsrechts.Auf diese Weise wird eine zuverlässige Identitätsfeststellung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten durchgeführt. Erhoben werden (abhängig von der Jurisdiktion und teilweise vom Anlass) in der Regel folgende Daten der betroffenen Person:Vorname, Familienname, Wohnort, andere Daten aus Ausweisen und Reisepässen Alter, beziehungsweise Geburtsdatum Lichtbilder (Fotos) Körperhöhe, Körpergewicht besondere körperliche Merkmale (wie Narben, Tätowierungen) Tonaufnahmen des gesprochenen Wortes Fingerabdrücke aller zehn Finger sowie Abdrücke beider Handflächen DNA-Abstrich (Mundhöhlenabstrich)
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.12.2016
Petition endet:
26.01.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-18-07-3120-038540 Strafprozessordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des § 81b Strafprozessordnung gefordert, damit
erkennungsdienstliche Behandlungen auch ohne dringenden Tatverdacht möglich
sind.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Polizisten so die Möglichkeit
offen stehe, sich auf ihre Berufserfahrung und Intuition zu verlassen, um
erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
durchzuführen. Dies soll auch möglich sein, wenn der Betroffene keiner konkreten
Straftat verdächtigt wird. Dabei... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.