92 Unterschriften
Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, in der Strafgesetzgebung schnellstmöglich die Beweislastumkehr einzuführen, um der organisierten Kriminalität den Nährboden zu entziehen.
Begründung
Die verfassungskonforme Beweislastumkehr ist ein großer Schritt bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Vermögensabschöpfung durch kriminelle Organisationen.Die gegenwärtige Situation in Deutschland ist absurd. Wenn ein Mitglied einer kriminellen Organisation als Hartz IV-Empfänger mit 100.000 Euro erwischt wird, kann er sich vor den Strafverfolgungsbehörden einfach damit herausreden, dass er das Geld geschenkt bekommen hat. Wir brauchen hier dringend eine Beweislastumkehr. Der Kriminelle muss nachweisen, dass er das bei ihm vorgefundene Vermögen in Geld- und Sachwerten auf legalem Wege erworben hat. Das Mindeste, was die Justiz hier durchsetzen muss, ist die Rückzahlung der durch Sozialleistungsbetrug erhaltenen Hartz IV-Leistungen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
14.04.2016
Petition endet:
07.07.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-18-07-45-031714 Strafrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, in der Strafgesetzgebung schnellstmöglich die
Beweislastumkehr einzuführen, um der organisierten Kriminalität den Nährboden zu
entziehen.
Der Petent hält hinsichtlich des Vermögens von Mitgliedern krimineller
Organisationen die Einführung einer verfassungskonformen Beweislastumkehr für
notwendig, so dass der legale Erwerb der Vermögenswerte nachgewiesen werden
muss. Er fordert den Deutschen Bundestag auf, die Bundesregierung mit der
Einführung einer entsprechenden Regelung zu beauftragen.
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.