Neuigkeiten
-
Ausgangslage: Seit 2018 können Städte auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträge verzichten. Über 100 Städte in Hessen haben dies schon umgesetzt. Bad Arolsen und Breuna sind nur einige Beispiele.
Damit zahlen diese Städte nicht nur einen Teil, sondern alle Kosten aus dem städtischen Haushalt. Dieser besteht aus Einnahmen aus Gewebesteuern, Grundsteuern, Einkommensteueranteilen und Zuweisungen von Bund und Land.Aus dem städtischen Haushalt werden aktuell Löhne, Straßeninstandhaltungen, Gebäude inkl. Nebenkosten, Grünpflege, Feuerwehr u.v.m. finanziert. Der Haushalt der Stadt Wolfhagen beträgt ca. 50 Mio. Euro.
In den letzten Wochen wurde von den Stadtverordneten beschlossen, die städtischen Anteile an den Kosten für Straßeninstandhaltungen je nach Straßentyp auf bis zu 85 % zu erhöhen.
Obwohl CDU, GRÜNE und AGW die Abschaffung 2x abgelehnt haben, stimmten sie jetzt für eine Finanzierung aus dem städtischen Etat und behaupten teilweise, dass dadurch keine Steuern angehoben werden. Da stellt sich die Frage, warum nur 85 % und nicht 100 % ??
Übrigens: Falls es erforderlich ist, können die Stadtverordneten noch bis 30.06.2026 eine rückwirkende Erhöhung zum Beispiel der Grundsteuer beschließen!!
Zum 4. vergeblichen Anlauf der GRÜNEN und AGW, die „Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge“ in Wolfhagen einzuführen, hatten wir bereits informiert. Den im Presseartikel angesprochenen einmalig gezahlten Fördergeldern stehen ein Bürokratiemonster, Zusatzkosten für Personal, künftigen Rechtsstreitigkeiten und ein weiterhin ungerechtes Umlagesystem gegenüber. Daher wurde dieser Antrag erneut mit großer Mehrheit abgelehnt. Dies hatten auch der Altbürgermeister und auch Dr. Scharrer immer wieder abgelehnt, da dies die schlechteste Variante für die Bürgerinnen und Bürger ist.
Sie alle kennen den Vorteil der Abschaffung! Neben der Gebührengerechtigkeit würde im Rathaus eine Entbürokratisierung, verbunden mit Kosteneinsparungen, stattfinden. Keine Angst, dass damit Entlassungen verbunden sind! Einsparungen alleine durch den Abbau riesiger Überstundenberge führen zu dem Ergebnis!!
- Wählen Sie bitte am 15. März die Straßenausbaubeiträge ab! Geben Sie Ihre Stimme bitte den Parteien, die dies in ihrem Wahlprogramm haben!
-
Am Sonntag entscheidet sich, ob in Wolfhagen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden!
Ausgangslage: Seit 2018 können Städte auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträge verzichten. Über 100 Städte in Hessen haben dies schon umgesetzt. Bad Arolsen und Breuna sind nur einige Beispiele.
Damit zahlen diese Städte nicht nur einen Teil, sondern alle Kosten aus dem städtischen Haushalt. Dieser besteht aus Einnahmen aus Gewebesteuern, Grundsteuern, Einkommensteueranteilen und Zuweisungen von Bund und Land.
Aus dem städtischen Haushalt werden aktuell Löhne, Straßeninstandhaltungen, Gebäude inkl. Nebenkosten, Grünpflege, Feuerwehr u.v.m. finanziert. Der Haushalt der Stadt Wolfhagen beträgt ca. 50 Mio. Euro.In den letzten Wochen wurde von den Stadtverordneten beschlossen, die städtischen Anteile an den Kosten für Straßeninstandhaltungen je nach Straßentyp auf bis zu 85 % zu erhöhen.
Obwohl CDU, GRÜNE und AGW die Abschaffung 2x abgelehnt haben, stimmten sie jetzt für eine Finanzierung aus dem städtischen Etat und behaupten teilweise, dass dadurch keine Steuern angehoben werden. Da stellt sich die Frage, warum nur 85 % und nicht 100 % ??Übrigens: Falls es erforderlich ist, können die Stadtverordneten noch bis 30.06.2026 eine rückwirkende Erhöhung zum Beispiel der Grundsteuer beschließen!!
Zum 4. vergeblichen Anlauf der GRÜNEN und AGW, die „Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge“ in Wolfhagen einzuführen, hatten wir bereits informiert. Den im Presseartikel angesprochenen einmalig gezahlten Fördergeldern stehen ein Bürokratiemonster, Zusatzkosten für Personal, künftigen Rechtsstreitigkeiten und ein weiterhin ungerechtes Umlagesystem gegenüber. Daher wurde dieser Antrag erneut mit großer Mehrheit abgelehnt. Dies hatten auch der Altbürgermeister und auch Dr. Scharrer immer wieder abgelehnt, da dies die schlechteste Variante für die Bürgerinnen und Bürger ist.
Sie alle kennen den Vorteil der Abschaffung! Neben der Gebührengerechtigkeit würde im Rathaus eine Entbürokratisierung, verbunden mit Kosteneinsparungen, stattfinden. Keine Angst, dass damit Entlassungen verbunden sind! Einsparungen alleine durch den Abbau riesiger Überstundenberge führen zu dem Ergebnis!!
- Wählen Sie bitte am 15. März die Straßenausbaubeiträge ab! Geben Sie Ihre Stimme bitte den Parteien, die dies in ihrem Wahlprogramm haben!
-
200.000 Euro gerettet – 150.000 Euro von CDU, GRÜNEN und AGW verschenkt
Unserer BI ist es leider - trotz großer Bemühungen - nicht gelungen, vor der Kommunalwahl am 15. März die Mehrheit der Stadtverordneten für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu gewinnen.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte sowohl in der Sitzung am 03.07.2025, als auch am 29.01.2026 beschlossen, dass die bestehende Straßenbeitragssatzung nicht aufgehoben wird.
Die bisherigen Sätze für Einrichtungen und Teileinrichtungen (z.B. Gehwege) für die von der Stadt zu tragenden Kosten betrugen:
a) 25 v.H., wenn die Straße überwiegend dem Anliegerverkehr
b) 50 v.H., wenn die Straße überwiegend dem innerörtlichen Verkehr
c) 75 v.H., wenn die Straße überwiegend dem überörtlichen Verkehr
Laut der aktuellen Rechtsprechung der hessischen Gerichte sind die folgenden Beitragswerte als rechtskonform im Sinne des hessischen KAG (Kommunales Abgabengesetz) zu erachten:
a) 40 v.H., wenn die Straße überwiegend dem Anliegerverkehr
b) 65 v.H., wenn die Straße überwiegend dem innerörtlichen Verkehr
c) 85 v.H., wenn die Straße überwiegend dem überörtlichen Verkehr
Am 26.2.2026 haben die Stadtverordneten einstimmig die Erhöhung der v.g. städtischen Anteile der in § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Wolfhagen beschlossen.
Bezogen auf die demnächst beginnenden Arbeiten in der Ortsdurchfahrt Niederelsungen konnte, durch Gespräche unseres Bürgermeisters mit dem Fördermittelgeber Hessen Mobil, ein finanzieller Schaden bzw. Verlust von Fördergeldern für die Stadt in Höhe von ca. 200.000 Euro verhindert werden.
Für den Fördermittelgeber ist die geltende Satzung zum Zeitpunkt des Erlasses des Förderbescheids maßgeblich. Der Baubeginn der Ortsdurchfahrt Niederelsungen ist für den März 2026 geplant. Der förderfähige Betrag ermittelt sich aus den Gesamtkosten abzüglich den Anliegerbeiträgen sowie den nicht förderfähigen Kosten.
Hätten CDU, GRÜNE und AGW am 29.1.2026 dem Antrag auf Abschaffung zugestimmt, wären nochmals ca. 150.000 Euro eingespart worden.
Die Erhöhung der städtischen Anteile bedeutet, dass diese Kosten aus den städtischen Einnahmen, also auch der Grundsteuer, bezahlt werden.
Die GRÜNEN und der Vertreter der AGW sind in derselben Sitzung zum 4. Mal mit dem Antrag auf „Wiederkehrende Gebühren“ gescheiterte. Die Gründe sind allseits bekannt.
Die CDU will keine Erhöhung der Grundsteuer, hat aber die Erhöhung der städtischen Anteile und damit die Wahrscheinlichkeit für die Erhöhung der Grundsteuer, die auch auf Mieter im Rahmen der Mietnebenkosten umgelegt wird, beschlossen.
Unsere BI hat dazu beigetragen, dass eine intensive Prüfung verschiedener Möglichkeiten erfolgt ist. Gerechtigkeit bei den Gebühren kann aber nur durch die Abschaffung erreicht werden! Denn Straßen werden von allen genutzt!
Vor dem Wahltermin erfolgt in der Wolfhager Stadthalle am 3.3. um 18.30 Uhr eine Podiumsdiskussion.
Es wäre SUPER, wenn möglichst viele Wahlberechtigte an diesem Abend anwesend sind!