Straßenbaukosten gehören zur KFZ Steuer und Mineralösteuer. Für Bürgersteige müssen alle Bürger gleicch behandelt werden und nicht nur Hausbesitzer.
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Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!
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