Straßengüterverkehr - Verbesserung der Fahrsicherheit von "Leichtbau-LKWs"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
116 Unterstützende 116 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

116 Unterstützende 116 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass die Fahrsicherheit von „Leichtbau-LKWs“ verbessert wird.

Begründung

Die „Leichtbau-LKWs“ genannten Lastkraftwagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie zwar in Länge und Höhe ähnlich groß wie normal schwere Lastkraftwagen mit bis zu über 40 Tonnen sind, aber mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 12 Tonnen eben deutlich leichter sind. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist der Einsatz solcher leichten LKWs für den Transport von wenig schweren Gütern grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind die Fahrzeuge aufgrund ihrer großen Ausmaße bei gleichzeitig relativ niedrigem Gewicht, insbesondere in nicht beladenem Zustand, extrem anfällig auf Windböen. In den Medien wird von einer Reihe von Unfällen berichtet, zum Teil mit Todesfolgen.Zur Abwendung der lebensgefährlichen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern möge der Bundestag daher dafür sorgen, dass für die Zulassung von Leichtbau-LKWs die Windanfälligkeit zu überprüfen ist.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9203-052120Straßengüterverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass vor ihrer Zulassung die Windanfälligkeit
    sogenannter „Leichtbau-Lkw“ überprüft wird.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die betreffenden Fahrzeuge seien
    insbesondere in unbeladenem Zustand auf Grund ihrer technischen Konstruktion
    sehr anfällig für Windböen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Sie wurde von... weiter

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