Straßenpersonenverkehr - Lenkzeiten und Arbeitszeitgestaltung für Fahrpersonal im nationalen ÖPNV

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
87 Unterstützende 87 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

87 Unterstützende 87 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Ich bitte die Bundesregierung Abhilfe zu schaffen, damit das Fahrpersonal im nationalen ÖPNV im Bezug auf Lenkzeiten und Arbeitszeitgestaltung durch die Fahrpersonalverordnung nicht benachteiligt wird.

Begründung

Bei der heutzutage üblichen Dienstgestaltung im ÖPNV ist es möglich, und auch Alltagspraxis, auf Grundlage der FPersV längere Lenkzeiten in den Diensten einzurichten als es bei der VO (EG) 561 / 2006 erlaubt wäre.Grund ist die Formulierung des §1 Abs 3 Nr 2 FPersV der zwar die Fahrtunterbrechungen in Abhängigkeit mit der Lenkzeit regelt, aber nicht deren zeitlichen Lage bestimmt. Dies führt dazu, dass Dienste eingerichtet werden, die vorneweg ein kurzes Dienststück beinhalten, gefolgt von einer Pause die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, danach die verbleibende Lenkzeit des Dienstes die deutlich länger ausfallen kann als die maximale Lenkzeit nach der VO/EG 561/2006, ohne das es rechtlich zu beanstanden wäre.Die Verordnung EG wurde erlassen um im Straßengüter- und Personenverkehr ...die Arbeitsbedingungen und die Straßenverkehrsicherheit zu verbessern.Das Fahrpersonal im ÖPNV sollte durch die Regelungen der FPersV diesbezüglich nicht benachteiligt werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9204-042234

    Straßenpersonenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Abhilfe zu schaffen, damit das Fahrpersonal im
    nationalen öffentlichen Personennahverkehr in Bezug auf Lenkzeiten und
    Arbeitszeitgestaltung durch die Fahrpersonalverordnung nicht benachteiligt wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es auf
    Grundlage der Fahrpersonalverordnung (FPersV) möglich und auch üblich sei,
    längere Lenkzeiten in den Diensten einzurichten, als es nach ... weiter

Noch kein PRO Argument.

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